Hinterbliebenenversorgung für Polizisten

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Als Polizist bist du jeden Tag besonderen Risiken ausgesetzt. Im schlimmsten Fall stirbst du während der Ausübung deiner Pflicht. Hast du schon mal darüber nachgedacht, was das für deine Familie bedeutet? Nicht nur emotionaler Verlust, sondern auch eine Reihe finanzieller Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich frühzeitig mit dem Thema Hinterbliebenenversorgung auseinandersetzt. Informiere dich darüber, welche Leistungen deinen Lieben im Falle deines Todes zustehen und wie du sie zusätzlich privat absichern kannst.
Hinterbliebenenversorgung gesetzliche Grundlagen

Hinterbliebenenversorgung für Polizisten: die gesetzlichen Grundlagen

Die Hinterbliebenenversorgung für Polizisten wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften geregelt. Zu den zentralen Rechtsquellen zählen:


Diese Regelwerke legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Hinterbliebene von Polizisten Versorgungsansprüche geltend machen können.

Die Hinterbliebenenversorgung kann je nach Bundesland variieren, da die Bundesländer eigene Beamtengesetze und Versorgungsordnungen haben. Während das Beamtenversorgungsgesetz auf Bundesebene einheitliche Regelungen bietet, können die Landesbeamtengesetze und dazugehörigen Verordnungen Unterschiede in den Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Leistungsarten aufweisen

Anspruch Hinterbliebenenversorgung

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung für Polizisten?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Diese Versorgung umfasst in der Regel eine Witwen- oder Witwerrente, die lebenslang gezahlt wird, sofern keine erneute Heirat oder Lebenspartnerschaft eingegangen wird.

Kinder

Kinder des verstorbenen Polizisten haben ebenfalls Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Dies umfasst:

  • Minderjährige Kinder: Bis zum 18. Lebensjahr.
  • Volljährige Kinder in Ausbildung: Bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal bis zum 27. Lebensjahr.
  • Behinderte Kinder: Unabhängig vom Alter, sofern die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und eine Erwerbstätigkeit dauerhaft ausschließt.

Welche staatlichen Leistungen umfasst die Hinterbliebenenversorgung für Polizisten?

Witwen- und Witwerrente

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von verstorbenen Polizisten haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Diese Rente wird in der Regel lebenslang gezahlt, es sei denn, der Hinterbliebene geht eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein.

Waisenrente

Kinder des verstorbenen Polizisten können eine Waisenrente erhalten. Diese wird an minderjährige Kinder bis zum 18. Lebensjahr und an volljährige Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Auch behinderte Kinder können unabhängig vom Alter Anspruch auf Waisenrente haben.

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Voraussetzungen HInterbliebenenversorgung

Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erfüllt sein?

Um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu haben, muss der verstorbene Polizist eine bestimmte Mindestdienstzeit absolviert haben. Diese kann je nach Bundesland und spezifischen Regelungen unterschiedlich ausfallen. In der Regel sind mehrere Jahre aktiver Dienst erforderlich, um die Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung zu sichern.

Welche Dokumente sind für die Beantragung der Hinterbliebenenversorgung notwendig?

Um die Hinterbliebenenversorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Angehörigen verschiedene Nachweise erbringen und einen formellen Antrag stellen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:

  • Totenschein: Um den Todesfall offiziell zu bestätigen.
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde: Nachweis der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem verstorbenen Polizisten.
  • Geburtsurkunden der Kinder: Falls Ansprüche auf Waisenrente geltend gemacht werden.

Der Antrag muss bei der zuständigen Versorgungsstelle eingereicht werden, die dann die Ansprüche prüft und die entsprechenden Leistungen bewilligt.

Bei einem Todesfall aufgrund eines Dienstunfalls kann die Höhe der Hinterbliebenenversorgung deutlich höher ausfallen, um die besonderen Umstände des Todesfalls zu berücksichtigen.

Wie wird die Höhe der Hinterbliebenenleistungen für Polizisten berechnet?

Die Höhe der Hinterbliebenenleistungen wird auf Basis der letzten Dienstbezüge des verstorbenen Polizisten berechnet. Zu den Berechnungsgrundlagen zählen:

  • Ruhegehaltssatz: Ein Prozentsatz, der sich nach der Dienstzeit und dem letzten Gehalt richtet.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten im Dienst und ggf. bestimmte Anrechnungszeiten wie Elternzeiten oder Wehrdienst.

Faktoren, die die Höhe der Hinterbliebenenleistung beeinflussen

  • Dienstzeit: Je länger die Dienstzeit, desto höher der Ruhegehaltssatz.
  • Alter des Polizisten bei Tod: Einfluss auf die Berechnung der Rentenansprüche.
  • Zusätzliche Einzahlungen: Freiwillige Beiträge oder Dienstunfälle können die Rentenhöhe erhöhen.

Beispielrechnung

  • Dienstzeit von 30 Jahren: Ein Ruhegehaltssatz von 71,75% (basierend auf dem Beamtenversorgungsgesetz).
  • Letzte Dienstbezüge von 3.500 Euro:
    • Witwenrente: 55% des Ruhegehalts = 1.386,38 Euro.
    • Waisenrente: 12% des Ruhegehalts pro Kind = 302,82 Euro pro Kind.


Diese Beispielrechnung zeigt, dass eine Witwe nur etwa 50% des letzten Gehalts des verstorbenen Polizisten erhält. Diese Summe ist oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Zumal man nicht vergessen darf, dass sie die erste Zeit nicht voll arbeiten können wird, da sie ihren Partner und den Vater ihrer Kinder verloren hat. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich privat vorzusorgen. Eine private Altersvorsorge kann helfen, finanzielle Lücken zu schließen und der Familie im Todesfall eine bessere Absicherung zu bieten.

Welche Möglichkeiten hat ein Polizist privat vorzusorgen, damit seine Familie abgesichert ist?

1. Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung bietet eine finanzielle Absicherung im Todesfall des Versicherten. Die Auszahlungssumme kann individuell festgelegt werden.

2. Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt die Familie, falls der Polizist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente.

3. Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung (z. B. Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung) sorgt für eine zusätzliche Altersvorsorge und kann im Todesfall eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen leisten.

4. Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die nicht im Dienst passieren. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Familie ausgezahlt.

5. Immobilieninvestments

Investitionen in Immobilien können eine stabile Einkommensquelle für die Familie darstellen. Im Todesfall kann die Immobilie entweder weitervermietet oder verkauft werden, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

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Eine breit gefächerte Anlagestrategie ist auch im Hinblick auf deine Altersvorsorge & die Hinterbliebenenversorgung ratsam. Durch Diversifikation kannst du Risiken mindern und gleichzeitig Chancen auf höhere Renditen nutzen.

6. Kapitalanlagen und Sparpläne

Regelmäßige Investitionen in Aktien, Anleihen oder Sparpläne können langfristig ein Vermögen aufbauen, das der Familie im Todesfall zur Verfügung steht. Diversifikation hilft dabei, das Risiko zu minimieren. Durch diese Maßnahmen kann ein Polizist sicherstellen, dass seine Familie im Falle seines Todes finanziell abgesichert ist und den gewohnten Lebensstandard weitgehend aufrechterhalten kann.

Fazit

Für Polizisten ist eine gute Hinterbliebenenversorgung essenziell, um ihre Familien im Todesfall finanziell abzusichern. Da die staatliche Versorgung oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, sind private Vorsorgemaßnahmen unerlässlich. Gerne entwickeln wir für dich ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept, damit deine Familie im Ernstfall abgesichert ist. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Hinterbliebenenversorgung für Polizisten FAQ – die meistgestellten Fragen

Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder des verstorbenen Polizisten. In besonderen Fällen können auch andere Angehörige, wie Eltern oder Geschwister, anspruchsberechtigt sein, wenn sie finanziell vom Verstorbenen abhängig waren.
Für den Antrag sind die Sterbeurkunde, die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder erforderlich. Falls ein Anspruch auf Waisenrente besteht, ist dieser ebenfalls nachzuweisen.
Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente wird auf Basis des Ruhegehaltssatzes des verstorbenen Polizisten berechnet, der sich nach Dienstzeit und letzten Dienstbezügen richtet. Üblicherweise beträgt die Witwenrente 55% des Ruhegehalts.

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