- Die Befreiung von der gesetzlichen Rente lohnt sich - Nimm das Thema selbst in die Hand.
- Die richtige Klausel für den Todesfall ist entscheidend.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup zu kombinieren lohnt sich nur in wenigen Fällen.
Rürup und der Todesfall - Was passiert jetzt?
Mit der Basisrente haben wir ein staatlich gefördertes Investmentprodukt, das die Vererbbarkeit einschränkt. Hinterbliebene sind nach §10 EStG Abs. 2b ausschließlich Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder (maximal 25. Lebensjahr).
Welche Klauseln gibt es denn für den Todesfall?
Sollte der Fall der Fälle in der Ansparphase geschehen, zahlt die Versicherung die Rente so an die Hinterbliebenen, als hätte der Versicherte bis zum Rentenbeginn eingezahlt.
Sollte der Fall während des Rentenbezugs passieren, werden die Renten bis zum Lebensende der Hinterbliebenen weiter gezahlt.
Hier werden alle eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Summe, die gezahlt wird, ist abhängig davon, wie lange der Vertrag besteht. Eine ähnliche Lösung ist die Rentengarantiezeit.
Die Rentengarantiezeit sichert die monatliche Zahlung an deine Hinterbliebenen für eine festgelegte Anzahl an Jahren. Hast du eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren, wird ab Rentenbeginn für 15 Jahre die Rente gezahlt.
Wir empfehlen eine möglichst hohe Rentengarantiezeit (23 Jahre), um im Todesfall einen Großteil des Vermögens an die Hinterbliebenen auszuzahlen.
Auch hier ist es wichtig, sich mit den entscheidenden Klauseln auseinanderzusetzen und zu prüfen, welche Lösung zur persönlichen Situation am besten passt. Gern unterstützen wir dich mit unserer Erfahrung.
Wir melden uns in Kürze bei dir!
Wir melden uns in Kürze bei dir!
Finanzmathematisches Gutachten anfordern
Finanzmathematisches Gutachten anfordern
Sollte ich eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in meine Rürup-Rente mit einschließen?
In der Praxis wird die Rürup-Rente oft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert. Der Vorteil ist, dass der Gesamtbetrag aus Rürup und BU steuerlich abgesetzt werden kann, solange der BU Anteil nicht 49 % übersteigt.
Aber der Nachteil: Die BU Rente muss komplett versteuert werden und nicht nur mit dem Ertragsanteil wie bei einer eigenständigen BU.
Zweiter Nachteil: Der Vertrag ist unflexibel, willst du die monatliche BU-Rente erhöhen, geht das oft, nur wenn der Rürup-Anteil mit erhöht wird.
Für den Fall, dass du aber aus gesundheitlichen Gründen keine BU mehr bekommst, kann eine Kombilösung mit einfacherer Gesundheitsprüfung die Nachteile ganz klar überwiegen. In den anderen Fällen rate ich ganz klar von einem Kombiprodukt ab.
Gern beantworten wir dir deine Fragen für dich persönlich – zu deiner Situation!
Altersvorsorge mit Finanzkonzept
Durch finanzmathematische Auswertung professionell den Ruhestand planen.
Jetzt Kontakt aufnehmen