Nebentätigkeit im Polizeidienst

Nebentätigkeit polizeidienst

Darauf musst du bei deinem Versicherungsschutz achten

Die Gründe, als Polizist eine Nebentätigkeit aufzunehmen, sind vielfältig. Nehmen wir Thomas, einen erfahrenen Polizeibeamten mit langjähriger Dienstzeit. Seine Frau erwartet das zweite Kind, und im letzten Drittel der Schwangerschaft werden die Zukunftspläne immer konkreter: ein größeres Haus, mehr Platz für die wachsende Familie und stabile finanzielle Sicherheit. Obwohl sein Job als Polizist sicher ist, wird Thomas immer klarer, dass er mehr finanziellen Spielraum braucht, um diese Ziele zu erreichen – vor allem, weil seine Frau sich entschlossen hat, die nächsten drei Jahre in Elternzeit zu gehen, was das Haushaltseinkommen um fast die Hälfte reduziert. Auch die Rentenlücke bereitet ihm Sorgen: Die staatliche Pension reicht zwar zum Leben, aber nicht, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu halten.

Im Gespräch mit Kollegen kommt ihm die Idee: Warum nicht sein Wissen und seine Erfahrungen aus dem Polizeidienst nutzen, um nebenberuflich als Berater oder Coach zu arbeiten? Er hat sich auf Deeskalationstechniken spezialisiert und könnte dieses Wissen in Seminaren oder Workshops an Unternehmen weitergeben. Doch bevor Thomas diesen Schritt wagt, stellt sich die Frage: Darf er als Polizist überhaupt eine Nebentätigkeit ausüben? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus – welche Risiken gibt es, wenn er nicht richtig abgesichert ist?
Darf ich Polizist nebentätigkeit

Darf ich als Polizist überhaupt eine Nebentätigkeit ausüben?

Als Polizist hast du grundsätzlich die Möglichkeit, einer Nebentätigkeit nachzugehen – allerdings gibt es einige klare Vorgaben, die du dabei beachten musst. Zunächst einmal darf deine Nebentätigkeit nicht mit deinen dienstlichen Pflichten kollidieren. Das bedeutet, dass sie weder deine Haupttätigkeit als Polizist beeinträchtigen noch das Ansehen der Polizei gefährden darf. Besonders Tätigkeiten im Sicherheitsdienst oder Jobs, die deine Unparteilichkeit infrage stellen könnten, sind tabu.

In den meisten Fällen benötigst du für eine vergütete Nebentätigkeit eine Genehmigung von deinem Dienstherrn. Diese Genehmigung gilt in der Regel für fünf Jahre, kann aber jederzeit widerrufen werden, wenn dienstliche Interessen verletzt werden. Auch zeitlich bist du eingeschränkt: Deine Nebentätigkeit darf nicht mehr als ein Fünftel deiner wöchentlichen Arbeitszeit einnehmen – das sind bei einer 40-Stunden-Woche maximal 8 Stunden pro Woche. Zudem gibt es eine Verdienstgrenze, die besagt, dass du mit deiner Nebentätigkeit nicht mehr als 40 % deines Jahresgrundgehalts hinzuverdienen darfst. Überschreitest du diese Grenze, kann die Genehmigung verweigert werden.

Diese Regeln sollen sicherstellen, dass deine Haupttätigkeit als Polizist nicht unter deiner Nebentätigkeit leidet und dass du weiterhin voll und ganz deinen dienstlichen Verpflichtungen nachkommen kannst.

Welche Nebentätigkeiten sind für Polizeibeamte erlaubt?

Erlaubt sind alle Tätigkeiten, die keinen direkten Bezug zu deinen Aufgaben als Polizist haben und keine Interessenkonflikte erzeugen. Dazu gehören freiberufliche Tätigkeiten wie Berater- oder Dozententätigkeiten sowie die Mitarbeit in Selbsthilfeeinrichtungen. Auch die Verwaltung deines eigenen Vermögens oder wissenschaftliche und schriftstellerische Arbeiten sind in der Regel gestattet, müssen aber oft gemeldet und genehmigt werden.
Ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeiten sind genehmigungsfrei, solange sie nicht mit deinen dienstlichen Pflichten in Konflikt geraten. Diese Tätigkeiten kannst du also ohne vorherige Genehmigung ausüben, solange deine Haupttätigkeit als Polizist nicht beeinträchtigt wird.

Für welche Nebentätigkeit brauche ich als Polizist keine Genehmigung?

Nicht alle Nebentätigkeiten erfordern eine Genehmigung. Unter der Voraussetzung, dass deine dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigt werden, gibt es einige Tätigkeiten, die du als Bundesbeamter ohne vorherige Genehmigung ausüben darfst. Zu den wichtigsten gehören:
  • Verwaltung eigenen Vermögens: Du darfst dein privates Vermögen selbst verwalten, ohne dies genehmigen zu lassen.
  • Berufsverbände und Gewerkschaften: Tätigkeiten zur Vertretung deiner Berufsinteressen in Gewerkschaften, Berufsverbänden oder Selbsthilfeeinrichtungen sind genehmigungsfrei.
  • Künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten: Wenn du in deiner Freizeit schreibst, künstlerisch tätig bist oder wissenschaftlich arbeitest, benötigst du keine Genehmigung.
  • Gutachtertätigkeiten: Lehrende an Hochschulen, auch der Bundeswehr, oder Beamte an wissenschaftlichen Einrichtungen dürfen selbstständige Gutachten erstellen, sofern sie mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängen.
Auch wenn diese Tätigkeiten in der Regel keine Genehmigung erfordern, gibt es Ausnahmen. Wenn du eine wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeit in den oben genannten Bereichen aufnimmst, musst du deinen Dienstherrn darüber informieren – entweder schriftlich oder elektronisch. Besonders wichtig ist es, den Umfang der Tätigkeit und etwaige Entgelte offenzulegen. Sollte der Verdacht bestehen, dass diese Tätigkeiten deine Amtsausübung beeinträchtigen könnten, darf dein Dienstherr weitere Informationen verlangen.
kann ich mich als polizist selbstständig machen

Kann ich mich als Polizeibeamter selbstständig machen?

Ja, als Polizeibeamter kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen – allerdings nur mit der vorherigen Genehmigung deines Dienstherrn. Das Bundesbeamtengesetz (§ 99 BBG) regelt genau, welche Tätigkeiten erlaubt sind und unter welchen Bedingungen. Diese Genehmigung gilt in der Regel für maximal fünf Jahre und kann widerrufen werden, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt sind. Besonders wenn du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, ein Nebenamt ausüben oder in die Geschäftsführung eines Unternehmens eintreten möchtest, musst du diese Tätigkeiten immer genehmigen lassen.

Dir sollte jedoch bewusst sein, dass Selbstständigkeit viele Freiheiten, aber auch große Verantwortung und Risiken mit sich bringt. Du triffst alle Entscheidungen selbst, bestimmst, welche Projekte du annimmst, wie viel du arbeitest und wo du arbeitest. Auch deine Verdienstmöglichkeiten sind nach oben hin offen – dein Einkommen hängt direkt von deinem Engagement und deiner Geschäftsidee ab. Doch mit diesen Freiheiten kommen auch Unsicherheiten: Dein Einkommen kann stark schwanken und ist weniger vorhersehbar. Außerdem musst du dich komplett selbst um deinen Versicherungsschutz und die Absicherung gegen finanzielle Risiken kümmern.

Welche Versicherungen brauchst du als Polizist mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

In deinem Hauptberuf als Polizist bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – doch sobald du nebenberuflich selbstständig tätig bist, endet dieser Schutz. Die Risiken einer Selbstständigkeit sollten nicht unterschätzt werden: Unfälle, Haftungsfälle oder Rechtsstreitigkeiten können unerwartet hohe Kosten verursachen. Ohne den passenden Versicherungsschutz riskierst du im Ernstfall, auf den Kosten sitzenzubleiben. Damit du optimal abgesichert bist, solltest du diese Versicherungen in Betracht ziehen:
Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Wenn du in deiner Nebentätigkeit beratend tätig bist – etwa als Dozent oder Coach – ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor Schadensersatzforderungen, die durch Fehler oder Fehlberatungen entstehen können. Stell dir vor, du gibst einem Kunden eine falsche Empfehlung, die ihm finanziellen Schaden zufügt – ohne Berufshaftpflicht könnte das ein teures Risiko werden.

Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in deinem Polizeidienst oder bei einer Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis. Bei einem Unfall während deiner selbstständigen Tätigkeit – sei es auf dem Weg zu einem Kunden oder bei einer Veranstaltung – bist du jedoch nicht geschützt. Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass du auch bei deiner Nebentätigkeit abgesichert bist und im Ernstfall finanzielle Unterstützung erhältst.
Unfallversicherung
Tipp: Hast du bereits eine private Unfallversicherung im Rahmen deines Polizeidienstes? Dann überprüfe, ob der Schutz auch deine selbstständige Tätigkeit abdeckt und passe gegebenenfalls die Versicherungssumme an. Falls du noch keine Unfallversicherung hast, unterstütze ich dich gerne dabei, das passende Angebot zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen und optimal absichern!
Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

Als Polizist solltest du bereits über eine Dienstunfähigkeitsversicherung verfügen. Diese Absicherung ist essenziell, denn falls du aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst, schützt sie dich finanziell. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert dein Einkommen und sorgt dafür, dass du auch bei langfristiger Dienstunfähigkeit keine finanziellen Einbußen erleidest.
Tipp: Wenn du neben deinem Polizeidienst eine Nebentätigkeit aufnimmst, ist es wichtig, die Versicherungssumme deiner Dienstunfähigkeitsversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So stellst du sicher, dass dein gesamtes Einkommen – sowohl aus dem Polizeidienst als auch aus deiner Nebentätigkeit – optimal abgesichert ist.

Rechtsschutzversicherung

Als Polizist hast du möglicherweise bereits eine Rechtsschutzversicherung, die dich in deinem Dienstalltag schützt. Doch es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Versicherung auch deine selbstständige Nebentätigkeit abdeckt. Rechtsstreitigkeiten – ob durch Haftungsansprüche oder Auseinandersetzungen mit Kunden – können schneller auftreten, als du denkst. Mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung bleibst du vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten geschützt und kannst rechtliche Konflikte sicher und ohne finanzielles Risiko angehen.
Rechtschutzversicherung

Du planst, dich als Polizist nebenberuflich selbstständig zu machen?

Wir stellen sicher, dass du von der Berufshaftpflicht bis zur Rechtsschutzversicherung optimal abgesichert bist. Lass uns gemeinsam den passenden Versicherungsschutz für dich finden!

Jetzt Kontakt aufnehmen und abgesichert starten!

Fazit

Planst du als Polizist, nebenberuflich im Angestelltenverhältnis zu arbeiten, bist du über deinen Arbeitgeber abgesichert. Dennoch lohnt es sich, deine privaten Versicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssummen anzupassen. Wenn du dich jedoch selbstständig machen möchtest, ist der passende Versicherungsschutz unerlässlich, um finanzielle Risiken zu minimieren und deine Existenz zu schützen. Ob Berufshaftpflicht, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung – der richtige Schutz sorgt dafür, dass du rechtlich und finanziell abgesichert bist. In beiden Fällen stehe ich dir als Ansprechpartner zur Seite, um ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept für deine individuelle Situation zu entwickeln. Jetzt Kontakt aufnehmen und optimal vorbereitet durchstarten!

Nebentätigkeiten im Polizeidienst – die meistgestellten Fragen

Ja, als Polizist darfst du eine Nebentätigkeit ausüben, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Tätigkeiten, die deine dienstlichen Pflichten beeinträchtigen oder das Ansehen der Polizei gefährden, sind nicht erlaubt. Für vergütete Tätigkeiten benötigst du in der Regel die Genehmigung deines Dienstherrn.
Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit musst du dir vorab die Genehmigung deines Dienstherrn einholen. Zudem ist es wichtig, deinen Versicherungsschutz zu überprüfen, da du in deiner Selbstständigkeit nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert bist.
Neben einer möglichen Anpassung deiner bestehenden Versicherungen solltest du bei einer Selbstständigkeit über eine Berufshaftpflichtversicherung, eine private Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Diese sichern dich vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken ab.
Im Angestelltenverhältnis bist du über deinen Arbeitgeber abgesichert, während du bei einer Selbstständigkeit selbst für deinen Versicherungsschutz verantwortlich bist. Hier solltest du zusätzliche Versicherungen wie Berufshaftpflicht und Unfallversicherung abschließen.
Wenn du eine Nebentätigkeit aufnimmst, kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme deiner Dienstunfähigkeitsversicherung zu überprüfen. So stellst du sicher, dass dein gesamtes Einkommen – sowohl aus deinem Polizeidienst als auch aus der Nebentätigkeit – abgesichert ist.

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