Wie hoch ist meine Beamtenpension?

Beitragsbild wie hoch Beamtenpension
Lange Zeit galt die Beamtenversorgung als ausreichend und sicher. Doch angesichts des demografischen Wandels und der sich stetig verändernden Arbeitswelt wird das Thema private Altersvorsorge auch für Beamte immer wichtiger. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du deine Beamtenpension berechnen und mögliche Versorgungslücken schließen kannst.
Beamtenpension berechnen

Wie wird die Beamtenpension berechnet?

Die Höhe Pension für Beamte wird hauptsächlich durch zwei Hauptvariablen bestimmt: die ruhegehaltsfähige Dienstzeit und die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit – Definition & Erklärung

Zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zählen alle Dienstzeiten im Beamtenverhältnis, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen (z. B. Beurlaubung ohne Dienstbezüge). Auch Teilzeitbeschäftigungen sowie Wehr-, Ersatz- oder Vordienstzeiten können angerechnet werden. Jede Vollzeitbeschäftigung erhöht den Ruhegehaltssatz um 1,79375 % pro Jahr, bis zu einem Maximum von 71,75 %. Um diesen Höchstsatz zu erreichen, sind 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre erforderlich.
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

Was sind ruhegehaltsfähige Dienstbezüge?

Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge umfassen die Bezüge der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung, einschließlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und eventuell weiterer Zulagen.

Beispielrechnung

Ein Beamter, der nach 38 Jahren Vollzeitdienst in den Ruhestand geht, erreicht einen Ruhegehaltssatz von:

38 x 1,79375 = 68,16 %

Dieser Prozentsatz wird auf die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angewendet, um das Ruhegehalt zu berechnen. Beispielsweise, bei ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen von 5000 Euro, beträgt das Ruhegehalt:

5000 x 0,6816 = 3408 Euro

Ruhegehaltssatz – einfach & verständlich erklärt

Der Ruhegehaltssatz ist ein Prozentsatz, der zur Berechnung des Ruhegehalts (Pension) von Beamten verwendet wird. Er gibt an, wie viel Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ein Beamter als Pension erhält. Der Ruhegehaltssatz wird auf Basis der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ermittelt und steigt mit der Anzahl der Dienstjahre.

Berechnung des Ruhegehaltssatzes

Der Ruhegehaltssatz wird mit folgender Formel berechnet:

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (in Jahren) x 1,79375 = Ruhegehaltssatz

Beispiel

Ein Beamter, der 30 Jahre im Dienst war, würde einen Ruhegehaltssatz von:

30 x 1,79375 = 53,8125 %

erreichen.
Gut zu wissen: Der Ruhegehaltssatz ist auf maximal 71,75 % begrenzt, was bedeutet, dass selbst bei mehr als 40 Dienstjahren der Satz nicht weiter steigt.

Beispielberechnung des Ruhegehalts

Angenommen, ein Beamter hat einen Ruhegehaltssatz von 53,8125 % und ruhegehaltsfähige Dienstbezüge in Höhe von 5000 Euro: Das Ruhegehalt würde dann betragen:

5000 x 0,538125 = 2690,63 Euro

Wie wird die Beamtenpension berechnet? – Rechenbeispiel

Ein Beamter der Besoldungsgruppe A12, Stufe 12, verheiratet, ein Kind, tritt am 01.02.2020 in den Ruhestand. Der Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 %.

Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge:

  • Grundgehalt: 4884,92 €
  • Familienzuschlag Stufe 1: 146,46 €
  • Gesamtsumme: 5031,38 € (abzüglich Absenkungsfaktor: 4998,63 €)

Berechnung des Ruhegehalts:

71,75 % x 4998,63 € = 3586,52 €


In unserem Beispiel ergibt sich eine Rentenlücke von 1.444,86 €. Dieser Betrag verdeutlicht, dass die Beamtenpension allein möglicherweise nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und möglicherweise höherer Gesundheitsausgaben im Alter ist diese Differenz erheblich. Wer als Beamter seinen Lebensstandard im Alter sichern will, sollte daher unbedingt zusätzlich privat vorsorgen. Durch gezielte private Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel eine private Rentenversicherung oder regelmäßige Sparpläne, kann diese Lücke wirksam geschlossen werden.

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Beamter Rentenlücke schließen

Wie kann ein Beamter seine Rentenlücke schließen?

Eine Beamtenpension allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Um diese Rentenlücke zu schließen, stehen Beamten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Rürup-Rente

Die Rürup- bzw. Basisrente ist eine attraktive Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge. Mit dieser staatlich geförderten Rentenversicherung können Beamte von Steuervorteilen profitieren, da die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Ein weiterer Vorteil: Die Rürup-Rente ist pfändungssicher und damit auch in finanziellen Krisenzeiten geschützt.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine flexible Möglichkeit, gezielt für das Alter vorzusorgen. Diese Versicherung bieten die Möglichkeit, regelmäßig Beiträge einzuzahlen und so ein Kapital für den Ruhestand anzusparen. Je nach Versicherungsmodell kann man sich das angesparte Kapital entweder als einmalige Auszahlung oder in Form einer monatlichen Rente auszahlen lassen.

Die Flexibilität bei der Gestaltung der Beitragszahlungen und der Auszahlungsmöglichkeiten macht eine private Rentenversicherung besonders attraktiv. Darüber hinaus bieten viele Versicherungen zusätzliche Leistungen wie Hinterbliebenenschutz oder die Möglichkeit, die Rentenzahlungen an die Inflation anzupassen.

Investmentfonds und Aktien

Für Beamte, die eine höhere Rendite bieten sich Investmentfonds und Aktien als interessante Anlageoptionen an. Durch gezielte Investitionen in diverse Fonds und Aktien kann man von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren und langfristig ein beträchtliches Vermögen aufbauen. Investmentfonds bieten den Vorteil der Risikostreuung, da das Kapital in eine Vielzahl von Wertpapieren investiert wird. Dies reduziert das Risiko, da Verluste einzelner Wertpapiere durch Gewinne anderer ausgeglichen werden können.

Immobilieninvestments

Immobilien sind eine weitere hervorragende Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Durch den Erwerb von Immobilien kann man nicht nur von einer potenziellen Wertsteigerung profitieren, sondern auch Mieteinnahmen generieren, die im Ruhestand eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen.

Immobilieninvestments bieten eine stabile und inflationssichere Investitionsmöglichkeit, da Immobilienwerte in der Regel weniger anfällig für Schwankungen sind als andere Anlageformen. Ob als Eigenheim oder als Vermietungsobjekt – Immobilien bieten zahlreiche Vorteile. Ein Eigenheim spart Mietkosten und bietet Sicherheit im Alter, während Vermietungsobjekte regelmäßige Einnahmen generieren. Zusätzlich können Immobilien steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch die Abschreibung von Anschaffungskosten und Renovierungsaufwendungen.

Eine breit gefächerte Anlagestrategie ist auch im Hinblick auf deine Altersvorsorge ratsam. Durch Diversifikation kannst du Risiken mindern und gleichzeitig Chancen auf höhere Renditen nutzen. Indem du in verschiedene Anlageklassen investierst, kannst du als Architekt eine ausgewogene und robuste Altersvorsorge aufbauen.

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Fazit

Die finanzielle Absicherung im Alter wird angesichts des demografischen Wandels und der Veränderungen in der Arbeitswelt auch für Beamte immer wichtiger. Während die Beamtenversorgung traditionell als sicher und auskömmlich galt, zeigt sich, dass sie allein möglicherweise nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher ist es ratsam, zusätzlich privat vorzusorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Versorgungslücke zu schließen: die Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, Investmentfonds, Aktien- und Immobilienanlagen.

Jede dieser Möglichkeiten bietet individuelle Vorteile und kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich attraktiv sein. Um die passende Strategie zu finden und deinen Lebensstandard im Alter zu sichern, lohnt sich eine umfassende Beratung. Wir stehen dir mit unserem Know-how zur Seite und entwickeln für dich ein maßgeschneidertes Finanzkonzept. Vereinbare noch heute einen kostenlosen Beratungstermin und starte in eine finanziell sorgenfreie Zukunft. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wie hoch ist die Beamtenpension? – die meistgestellten Fragen

Die Pension von Beamten unterliegt der vollen Besteuerung als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Dies bedeutet, dass die monatlichen Pensionszahlungen, die ein Beamter nach dem Eintritt in den Ruhestand erhält, genauso besteuert werden wie das Gehalt während der aktiven Dienstzeit. Die Beamtenpension wird nach den allgemeinen Einkommenssteuerrichtlinien versteuert. Dabei gelten die persönlichen Steuermerkmale des Pensionärs, wie Steuerklasse und Freibeträge, die bei der Berechnung der Steuerabzüge berücksichtigt werden.

Zusätzlich zur regulären Besteuerung kann ein sogenannter Versorgungsfreibetrag gewährt werden. Dieser Freibetrag dient dazu, die steuerliche Belastung zu mindern und beträgt maximal 3000 Euro pro Jahr. In einigen Fällen können noch kleinere Zuschläge hinzukommen, abhängig von individuellen Faktoren wie dem Dienstalter und der Höhe der Pension. Der genaue Betrag des Versorgungsfreibetrags wird jährlich festgelegt und kann variieren.

Pensionäre sind verpflichtet, ihre Pension in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Hierbei werden die Pensionsbezüge als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit deklariert. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung professionelle Hilfe zu holen, um alle möglichen Freibeträge und Abzüge optimal zu nutzen.
Die Mindestversorgung stellt sicher, dass Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ein Existenzminimum erhalten, selbst wenn ihre ruhegehaltsfähige Dienstzeit oder ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gering sind. Diese Regelung ist besonders wichtig für Beamte, die nur wenige Jahre im Dienst waren oder aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen frühzeitig in den Ruhestand gehen mussten.

Amtsabhängige und amtsunabhängige Mindestversorgung

Es gibt zwei Arten der Mindestversorgung:

  1. Amtsabhängige Mindestversorgung: Diese gilt für Beamte, die mindestens fünf Jahre im Dienst waren. Der Ruhegehaltssatz beträgt hierbei 35 % der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Diese Form der Mindestversorgung ist abhängig vom letzten Amt, das der Beamte bekleidet hat, und richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in der der Beamte zuletzt tätig war.
  2. Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese gilt ebenfalls für Beamte mit mindestens fünf Jahren Dienstzeit, jedoch unabhängig von der Besoldungsgruppe. Der Ruhegehaltssatz beträgt hier 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A4, unabhängig davon, welches Amt der Beamte zuletzt bekleidet hat.
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge werden durch einen Absenkungsfaktor angepasst, um die frühere jährliche Sonderzahlung für aktive Beamte zu berücksichtigen. Diese Sonderzahlung, auch als Weihnachtsgeld bekannt, wurde im Laufe der Jahre in die laufenden Bezüge eingerechnet. Allerdings war die Höhe dieser Sonderzahlung für die Versorgungsempfänger (Pensionäre) geringer als für aktive Beamte. Um diese Diskrepanz auszugleichen und eine faire Berechnung der Pensionen zu gewährleisten, werden die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge mit einem Absenkungsfaktor multipliziert.
Der Absenkungsfaktor variiert je nach Besoldungsgruppe und stellt sicher, dass die Pensionen angemessen und gerecht berechnet werden. Hier sind einige Beispiele für die Absenkungsfaktoren nach Besoldungsgruppen:
  • Besoldungsgruppen A5 – A6: Absenkungsfaktor von 1,00000
  • Besoldungsgruppen A7 – A8: Absenkungsfaktor von 0,99518
  • Alle übrigen Besoldungsgruppen: Absenkungsfaktor von 0,99349
Diese Faktoren werden auf die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angewendet, um die endgültigen Bezüge zu ermitteln, die als Basis für die Pensionsberechnung dienen.

Beispielrechnung

Angenommen, ein Beamter der Besoldungsgruppe A12 hat ruhegehaltsfähige Dienstbezüge von 5000 Euro. Der Absenkungsfaktor für diese Besoldungsgruppe beträgt 0,99349. Die angepassten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge würden dann wie folgt berechnet:

5000 Euro x 0,99349 = 4967,45 Euro

Diese angepassten Bezüge werden anschließend mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert, um das tatsächliche Ruhegehalt zu berechnen.

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