Ärztliche Versorgungswerke

Ärztliche Versorgungswerke

Warum gibt es die ärztlichen Versorgungswerke?

Die Gründung der Versorgungswerke geht auf eine politische Entscheidung im Jahr 1957 zurück. Im Zuge der Rentenreform wurde beschlossen, dass Angehörige der sogenannten Freien Berufe, zu denen auch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gehören, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden sollten. Stattdessen sollten sie ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung eigenverantwortlich regeln.

Diese Entscheidung basierte auf der Annahme, dass die Freien Berufe aufgrund ihrer spezifischen beruflichen Strukturen und Einkommensverhältnisse eine eigenständige und bedarfsgerechte Alterssicherung benötigen. 

Die Gründungswelle der Versorgungswerke in den einzelnen Bundesländern war eine Reaktion auf diese politische Entscheidung. Jedes Bundesland richtete sein eigenes Versorgungswerk für die jeweiligen Freien Berufe ein, darunter auch spezifisch für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

Übersicht über alle ärztlichen Versorgungswerke

  1. Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  2. Bayerische Ärzteversorgung
  3. Berliner Ärzteversorgung
  4. Ärzteversorgung Land Brandenburg
  5. Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen
  6. Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
  7. Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
  8. Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz
  9. Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
  10. Ärzteversorgung Niedersachsen
  11. Nordrheinische Ärzteversorgung
  12. Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
  13. Sächsische Ärzteversorgung
  14. Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt
  15. Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein
  16. Ärzteversorgung Thüringen
  17. Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
  18. Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

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Ist es verpflichtend, als Arzt/Ärztin in einem ärztlichen Versorgungswerk Mitglied zu sein?

Ja, du bist verpflichtendes Mitglied in dem für dich zuständigen Versorgungswerk. Also für gewöhnlich das in deinem Bundesland (Tätigkeit). Durch diese Mitgliedschaft kannst (und solltest) du dich allerdings von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien, da du sonst doppelt Beiträge entrichten müsstest. Das kannst du natürlich tun, aber dein Geld arbeitet in privaten Möglichkeiten zur Altersvorsorge wesentlich besser.

Wie funktioniert ein Versorgungswerk für Ärzte?

Ein ärztliches Versorgungswerk ist eine berufsspezifische Einrichtung, die eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Es bietet Ärzten in Deutschland eine berufsständische Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist in der Regel verpflichtend, sobald man seine Approbation als Arzt erhält und in einem Bundesland tätig ist, in dem ein Versorgungswerk besteht. Die Versorgungswerke sind eigenständige, rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des jeweiligen Landesministeriums – nicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Wichtig zu beachten ist, dass ein Versorgungswerk keine Rückversicherung hat.

Der Beitrag, den ein Arzt an sein Versorgungswerk zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens und des Alters des Arztes. Diese Beiträge werden dann in das Versorgungswerk investiert und verwaltet, um eine finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Berufsleben zu gewährleisten. Bei Eintritt in den Ruhestand oder bei Berufsunfähigkeit zahlt das Versorgungswerk eine monatliche Rente aus, deren Höhe auf der Basis der eingezahlten Beiträge und der Anzahl der Beitragsjahre berechnet wird. Darüber hinaus bieten einige Versorgungswerke auch Leistungen für Hinterbliebene im Falle des Todes des Mitglieds an.

Wie hoch ist der Beitrag für ärztliche Versorgungswerke?

Die Beiträge, die an ein ärztliches Versorgungswerk gezahlt werden müssen, richten sich in der Regel nach den Sätzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2023 beträgt dieser Satz 18,6% des Einkommens (bei Angestellten aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Selbstständige zahlen diesen selber), allerdings nur bis zur sogenannten „Beitragsbemessungsgrenze“ (BBG). In 2023 liegt diese Grenze bei 7.300 € pro Monat in den alten Bundesländern und bei 7.100 € pro Monat in den neuen Bundesländern. Dies bedeutet, dass Beiträge entsprechend diesem Gehaltsanteil gezahlt werden müssen. Der maximale monatliche Beitrag ist also:

18,6% von 7.300€ = 1.357,8€

Selbstständige hingegen sind verpflichtet, diesen Beitrag vollständig selbst zu tragen, wobei ein Mindestbeitrag unabhängig vom Einkommen zu entrichten ist. Du hast auch die Möglichkeit den Beitrag freiwillig zu erhöhen, um dann auch entsprechend mehr Leistung zu erhalten.

Wichtig: Alle Leistungen eines Versorgungswerks werden ausschließlich durch die Beitragszahlungen der Mitglieder finanziert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die zusätzliche Steuerzuschüsse für verschiedene Leistungen erhält, gibt es eine solche Unterstützung im Versorgungswerk nicht.

Ärztliches Versorgungswerk vs gesetzliche Rentenversicherung

Wie oben bereits beschrieben, sind die Beiträge, die du monatlich entrichtest quasi gleich. Bei beiden Systemen steht die Sicherheit der Rentenleistung über der Rendite. Während in der GRV aktuell gar keine Anlage des Kapitals stattfindet, ist es in Versorgungswerken zum Teil zumindest doch immerhin in festverzinslichen Anleihen und Geldmarktfonds investiert.

Eine direkte Möglichkeit zu erfahren, wie dein Versorgungswerk das Geld anlegt, hast du allerdings nicht immer. Der Prozess ist also stellenweise intransparent. Auch sind deine Beiträge nicht staatlich oder durch einen Rückversicherer abgesichert, wie beispielsweise bei der Basisrente oder der GRV.

Wir können hier nicht auf die Einzelheiten aller Versorgungswerke eingehen, das würde den Rahmen sprengen. Du solltest dir aber bewusst sein, dass zwischen den einzelnen Versorgungswerken einige kleinere Unterschiede bestehen und in jedem Falle die Versorgungsordnung durchlesen. Wir unterstützen dabei gerne.

Die Leistungen aus einem ärztlichen Versorgungswerk sind in aller Regel wesentlich höher als aus der gesetzlichen Rentenversicherung, denn die Gruppe der Einzahler ist wesentlich kleiner und besteht tendenziell eher aus Gutverdienern.

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Vor- und Nachteile von ärztlichen Versorgungswerken

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Als Arzt zahlt man mit anderen Ärzten in eine spezielle Versorgung fürs Alter ein, man finanziert also als Leistungsträger nicht alle anderen mit, sondern bekommt wesentlich höhere Renten, als es in der GRV der Fall wäre.

Auch wird hier zumindest moderat mit dem Zinseszins gearbeitet, wo bei der GRV gar nicht damit gearbeitet wird (Umlageverfahren).

Die Nachteile sind zunächst dieselben wie bei der GRV auch:

Es ist nicht genug, um für den Ruhestand komplett ausreichend zu sein. Die Rente, die du im Alter erhältst, ist nicht noch bezuschusst für die Krankenversicherung wie bei der GRV. Du musst diese Abgaben also noch mit einplanen.

Dadurch, dass Mediziner statistisch länger leben und auch mehr Frauen in diesem Berufsfeld tätig sind, haben Versorgungswerke ein ernsthaftes Problem mit der Langlebigkeit der Rentenbezieher. Die mangelnde Kontrolle durch die BaFin und die fehlenden Rückversicherer können Fragen an der langfristigen Tragbarkeit der einzelnen Versorgungswerke aufwerfen. Es kann also sein, dass dein Versorgungswerk finanziell etwas schwacher auf der Brust ist und du würdest es nicht merken, erst wenn es zu spät ist.

Es geht hier nicht darum Panik zu schüren, sondern vielmehr aufzuzeigen, dass ein Versorgungswerk im Prinzip dieselben Probleme wie die GRV hat, nur ohne, dass es einen Fallschirm oder Schutzschild gibt. Was würde im Zweifelsfall passieren? Es müssten die Renten gekürzt werden.

Du siehst also, ein Versorgungswerk allein stellt keinesfalls die Lösung für deine Ruhestandsplanung dar. Wir empfehlen, sich frühzeitig um eine private Rentenversicherung und den Vermögensaufbau zu kümmern.

Was passiert mit meinem ärztlichen Versorgungswerk, wenn ich ins Ausland ziehe?

Wenn du als Arzt oder Ärztin ins Ausland ziehst, wirkt sich das auf dein ärztliches Versorgungswerk aus. Grundsätzlich bleibst du auch bei einem Umzug ins Ausland Mitglied in deinem Versorgungswerk und bist weiterhin verpflichtet, Beiträge zu leisten. Dies gilt besonders, wenn du deine Approbation behältst und weiterhin in Deutschland tätig bist, etwa durch Fernbehandlungen. Bei einer dauerhaften Aufgabe deiner ärztlichen Tätigkeit oder einem Wechsel in eine andere Berufsgruppe kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Beitragspflicht erwirkt werden.

Es ist aber wichtig zu wissen, dass die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk normalerweise auch ins Ausland überwiesen werden können. Je nachdem, in welches Land du ziehst, können dabei jedoch steuerliche Auswirkungen entstehen.

Wenn du ins Ausland ziehst, ist es entscheidend, die spezifischen Bedingungen und Regeln deines Versorgungswerks genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Jedes Versorgungswerk hat unterschiedliche Regelungen, und deine individuelle Situation kann kompliziert sein. Deshalb ist es wichtig, dass du gut informiert bist, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wir unterstützen gerne.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im ärztlichen Versorgungswerk

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Aspekt deines ärztlichen Versorgungswerks. Solltest du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, deinen Beruf auszuüben, bietet dir das Versorgungswerk in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese dient dazu, deinen Lebensstandard zu sichern und dir finanzielle Stabilität zu bieten, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Die genaue Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und die Bedingungen für ihre Auszahlung können von Versorgungswerk zu Versorgungswerk variieren, daher ist es wichtig, dass du dich genauestens über die spezifischen Regelungen deines Versorgungswerks informierst. In vielen Fällen wird die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe gezahlt, wenn du vollständig berufsunfähig bist, das heißt, wenn du deinen Beruf zu weniger als 50% ausüben kannst. Wenn du teilweise berufsunfähig bist, das heißt, wenn du deinen Beruf zu 50-99% ausüben kannst, wird meist keine oder nur eine anteilige Rente ausbezahlt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition der Berufsunfähigkeit bei ärztlichen Versorgungswerken oft strenger ist als bei privaten Versicherungen. Es handelt sich nur um die absolute Grundversorgung und sollte in jedem Fall mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebessert werden.

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Häufige Fragen zum ärztlichen Versorgungswerk

Ja, wenn du in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeitest, bist du in der Regel verpflichtet, Mitglied in einem ärztlichen Versorgungswerk zu sein. Dies gilt sowohl für angestellte als auch für freiberufliche Ärzte.

Die Beitragshöhe hängt von deinem Einkommen ab und liegt in der Regel bei etwa 18,6% deines Einkommens, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also maximal 1.357,8€ monatlich.

Grundsätzlich bleibst du auch bei einem Umzug ins Ausland Mitglied in deinem Versorgungswerk und bist verpflichtet, weiterhin Beiträge zu leisten. Es gibt jedoch besondere Regelungen, abhängig von deiner beruflichen Tätigkeit im Ausland.

Ärztliche Versorgungswerke bieten eine grundlegende Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Allerdings greift diese in der Regel nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann daher sinnvoll sein, um eine umfassendere Absicherung zu erreichen.

Ärztliche Versorgungswerke sind berufsständische Versorgungseinrichtungen, die für ihre Mitglieder eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Sie unterscheiden sich in mehreren Punkten von der gesetzlichen Rentenversicherung, unter anderem hinsichtlich der Beitragsbemessung und der Definition von Berufsunfähigkeit.

Zu den Vorteilen zählen unter anderem die umfassende Absicherung und die Möglichkeit, die Beiträge und Leistungen individuell anzupassen. Zu den Nachteilen zählt unter anderem, dass die Beiträge in der Regel höher sind als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein Wechsel des Versorgungswerks ist in der Regel nicht möglich. Du bist dem Versorgungswerk zugeordnet, das für deinen Berufsstand und dein Bundesland zuständig ist.

Die Möglichkeit, die Beiträge zu erhöhen, besteht. Du kannst sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Mehrzahlungen bis zu einem Betrag von 26.528 Euro pro Jahr (bei Verheirateten 53.056 Euro) tätigen. Diese können vollumfänglich als Sonderausgabe für Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Wenn du ins Ausland ziehst, bleibst du grundsätzlich Mitglied in deinem Versorgungswerk und bist weiterhin verpflichtet, Beiträge zu leisten. Rentenbezüge werden auch dorthin an dich ausbezahlt. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die von deiner beruflichen Tätigkeit im Ausland abhängen. Sollte sich deine Situation ändern, ist es ratsam, dich direkt mit deinem Versorgungswerk in Verbindung zu setzen, um deine Optionen zu besprechen. Du solltest auch darauf achten, wie solche Einnahmen an deinem Wohnort besteuert werden.

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