Reicht für einen Zahnarzt die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk als Altersvorsorge aus?

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Als approbierter Zahnarzt, egal ob selbstständig oder angestellt, bist du automatisch in einem Versorgungswerk deines Bundeslandes pflichtversichert. Dies gilt zumindest, solange du nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Das ist an sich nicht schlecht, denn diese Mitgliedschaft bietet viele Vorteile. Aber reicht die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wirklich aus, um effektiv fürs Alter vorzusorgen? In unserem Artikel geben wir dir die Antwort.
Gut zu wissen: Um Zugang zum Versorgungswerk zu bekommen, brauchst Du als Zahnarzt eine Berufshaftpflichtversicherung, da diese Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer ist.
Leistungen Versorgungswerk Zahnarzt

Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk für Zahnärzte?

Das Versorgungswerk für Zahnärzte sichert seine Mitglieder in verschiedenen Lebenssituationen ab. Dazu gehören:
Altersrente: Sie ist die wichtigste Leistung des Versorgungswerks und hängt davon ab, wie viel über die Jahre eingezahlt wurde. In der Regel fällt die Rente hier höher aus als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Berufsunfähigkeitsrente: Falls ein Zahnarzt durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, zahlt das Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe richtet sich nach den gezahlten Beiträgen und der voraussichtlichen Altersrente.

Hinterbliebenenversorgung: Stirbt ein Mitglied, werden Ehepartner und Kinder finanziell abgesichert – zum Beispiel durch eine Witwen-/Witwerrente oder eine Waisenrente.
💡 Gut zu wissen: Einige Versorgungswerke bieten zusätzlich Unterstützung für Reha-Maßnahmen oder Kuren an.

Übersicht über alle Versorgungswerke für Zahnärzte in Deutschland

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Gartenstr. 63, 72074 Tübingen Postfach 26 49, 72016 Tübingen Tel.: 07071 201-0, Fax: 07071 26934 www.bwva.de

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Klaus-Groth-Straße 3, 14050 Berlin Tel.: 030 939358-0, Fax: 030 939358-222 www.vzberlin.org

Bayerische Ärzteversorgung
Denninger Str. 37, 81925 München Postanschrift: 81919 München Tel.: 089 9235-6, Fax: 089 9235-8767 www.bayerische-aerzteversorgung.de

Hessische Zahnärzte-Versorgung Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt Tel.: 069 2443721-0, Fax: 069 2443721-20 www.hzv-web.de

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg
Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg Postfach 76 12 76, 22062 Hamburg Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 733405-9999 www.zahnaerzte-hh.de

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin Tel.: 0385 200944-40, Fax: 0385 200944-47 www.zaekmv.de

Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover Postfach 81 06 61, 30506 Hannover Tel.: 0511 83391-250, Fax: 0511 83391-206 www.avw-nds.de



Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
117-er Ehrenhof 3, 55118 Mainz Tel.: 06131 96550-0, Fax: 06131 96550-50 www.varlp.de

Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken Postfach 100 262, 66002 Saarbrücken Tel.: 0681 4003-0, Fax: 0681 4003-330 www.aerztekammer-saarland.de

Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
– Geschäftsstelle – Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover Postfach 81 01 31, 30501 Hannover Tel.: 040 733405-80 Fax: 040 733405-86 www.zahnaerztekammer-sah.de

Zahnärzteversorgung Sachsen
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Tel.: 0351 8066-360, Fax: 0351 8066-366 www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen
Barbarossahof 16, 99092 Erfurt Tel.: 0361 74320, Fax: 0361 7432-240 www.lzkth.de

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496, 24106 Kiel Tel.: 0431 260926-40, Fax: 0431 260926-45 www.zahnaerzte-sh.de

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Auf der Horst 30, 48147 Münster Postfach 82 40, 48044 Münster Tel.: 0251 5070, Fax 0251 507419 www.vzwl.de

Mitgliedschaft im Zahnarztversorgungswerk: die Vor- und Nachteile

  • Mehr Rente im Alter – aber reicht das? Die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk sind in der Regel höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch reicht das wirklich aus, um deinen gewohnten Lebensstandard zu halten? Ohne zusätzliche Vorsorge könnte es im Ruhestand finanziell eng werden.
  • Absicherung, wenn es darauf ankommt Viele Versorgungswerke bieten Schutz bei Berufsunfähigkeit – aber Achtung: Die Bedingungen sind oft streng. Wer nicht zu 100 % berufsunfähig ist, bekommt meist nichts. Eine private Absicherung kann hier den entscheidenden Unterschied machen.
  • Hohe Beiträge – vor allem am Anfang spürbar Besonders für Berufseinsteiger und Selbständige kann die Beitragshöhe eine echte Herausforderung sein. Die Pflichtbeiträge sind oft höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung – und eine Beitragsbefreiung gibt es nicht.
  • Berufswechsel? Dann wird’s kompliziert Einmal im Versorgungswerk, immer im Versorgungswerk? Fast. Wer den Beruf wechselt oder aufgibt, kann seine Ansprüche oft nicht ohne Weiteres in ein anderes System mitnehmen. Ein genauer Blick in die Satzung ist hier Pflicht.
  • Rentenhöhe hängt von der Anlagestrategie ab Die Rentenzahlungen stehen nicht fest, sondern hängen davon ab, wie erfolgreich das Versorgungswerk mit den eingezahlten Beiträgen wirtschaftet. Läuft es schlecht, drohen Rentenkürzungen.
  • Berufsunfähigkeit? Nur bei 100 % Ausfall Viele Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente nur dann, wenn eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt. Wer noch teilweise arbeiten kann, bekommt oft nichts. Deshalb: Private Absicherung nicht vergessen! Jetzt beraten lassen!
  • Keine staatliche Rettung bei finanziellen Problemen Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Notfall vom Staat gestützt – Versorgungswerke nicht. Gerät ein Versorgungswerk in finanzielle Schieflage, kann das direkte Auswirkungen auf deine spätere Rente haben.
  • Keine Krankenversicherungszuschüsse im Rentenalter Anders als gesetzliche Rentner müssen Mitglieder eines Versorgungswerks ihre Krankenversicherung im Ruhestand komplett selbst zahlen. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung sein.

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Rentenlücke schließen Zahnarzt

Wie du als Zahnarzt deine Rentenlücke schließt

Als Zahnarzt arbeitest du hart – aber reicht deine Altersvorsorge, um später den Lebensstandard zu halten, den du dir aufgebaut hast? Die Rente aus dem Versorgungswerk ist oft nicht genug. Wer im Ruhestand finanziell unabhängig bleiben will, muss zusätzlich privat vorsorgen. Doch welche Strategien sind wirklich sinnvoll? Hier sind einige bewährte Möglichkeiten:

Rürup-Rente – steuerlich optimierte Altersvorsorge

Die Rürup-Rente wird oft unterschätzt, kann aber – richtig umgesetzt – ein starkes Instrument für Zahnärzte sein. Sie bietet attraktive Steuervorteile, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind.

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Immobilien als stabile Kapitalanlage

Immobilien zählen zu den wenigen Vermögenswerten, die inflationssicher sind und über Jahrzehnte an Wert gewinnen. Besonders vermietete Objekte können eine verlässliche Einkommensquelle im Ruhestand sein.

✅ Wohnraum bleibt gefragt – die steigende Nachfrage macht Immobilieninvestments langfristig attraktiv.
✅ Solide Wertsteigerung und laufende Einnahmen durch Mieteinnahmen.

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Edelmetalle

Wer langfristig Vermögen aufbauen will, muss diversifizieren. Aus diesem Grund sollten Edelmetalle, in welcher Form auch immer, in deinem Portfolio nicht fehlen. Sie bieten sozusagen eine zusätzliche Sicherheit, die dir helfen kann, dein Vermögen in Krisenzeiten zu stabilisieren.

Private Rentenversicherung

Legst du mehr Wert auf individuelle Gestaltungsmöglichkeit und Flexibilität, dann ist eher eine private Rentenversicherung wie die fondsgebundene Rentenversicherung das richtige für dich. Denn hier kannst du entscheiden, wie viel du monatlich in deine Altersvorsorge investieren möchtest oder sogar Sonderzahlungen leisten willst. Solltest du in einem finanziellen Engpass geraden ist das kein Problem, denn du kannst bei den meisten privaten Rentenversicherungen nicht nur Beiträge aussetzen, sondern auch falls notwendig, wieder Geld entnehmen. Dir sollte allerdings dabei klar sein, dass sich deine Altersvorsorge reduziert.
Gut zu wissen: Da du hier Altersvorsorge mit bereits versteuertem Geld betreibst, musst du bei Auszahlung nur den Ertragsanteil versteuern. Diese Steuerlast lässt sich mithilfe des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens reduzieren.

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Fazit

Verlass dich nicht nur auf das Versorgungswerk – es reicht oft nicht aus, um deinen gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Als Zahnarzt hast du die Möglichkeit, mit der richtigen Strategie deine Altersvorsorge gezielt auszubauen. Lass uns gemeinsam deine beste Vorsorgestrategie entwickeln. Jetzt Beratung sichern! 

Versorgungswerk für Zahnärzte FAQ – Die meistgestellten Fragen

Jein, ein Wechsel von einem berufsständischen Versorgungswerk in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise bei Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit. Die im Versorgungswerk erworbenen Anwartschaften können unter Umständen auf die Beitragszeiten der GRV angerechnet werden.
Ja, ein Wechsel zwischen verschiedenen berufsständischen Versorgungswerken ist möglich, beispielsweise bei einem Umzug der Zahnarztpraxis in ein anderes Bundesland.
Die Regelaltersgrenze, um in den Ruhestand gehen zu können, variiert je nach den Satzungen der jeweiligen berufsständischen Versorgungswerke. In vielen Fällen orientiert sie sich an den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und liegt häufig bei 67 Jahren. Es bestehen jedoch flexible Möglichkeiten, früher oder später in den Ruhestand zu gehen, mit entsprechenden Abschlägen oder Zuschlägen. Einige Versorgungswerke bieten auch Übergangsregelungen oder Teilrentenmodelle an, die eine schrittweise Reduktion der beruflichen Tätigkeit ermöglichen.
Die Regelungen ähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Bei einer Scheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner aufgeteilt werden. Dies geschieht nach dem Prinzip der internen Teilung, bei dem die Anrechte des ausgleichsverpflichteten Ehepartners entsprechend gekürzt und für den ausgleichsberechtigten Ehepartner eine neue Anwartschaft im selben Versorgungssystem begründet wird.

Gut zu wissen: Ex-Ehegatten können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, wenn sie Unterhaltsansprüche hatten. Bei Wiederheirat endet der Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Häufig bieten Versorgungswerke die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung, insbesondere bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit. Ob dies bei dem für dich zuständigen Versorgungswerk möglich ist, kannst du in dessen Satzung nachlesen.
Die Regelungen zur Weiterzahlung von Beiträgen während einer Auslandstätigkeit variieren, sind jedoch oft möglich. Rentenansprüche bleiben in der Regel erhalten und können auch ins Ausland ausgezahlt werden. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Versorgungswerk ab.
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Hallo, ich bin Florian Echegoyen

(Gründer und Inhaber von Level V.)
Experte für betriebliche Altersvorsorge & Geschäftsführerberatung

Finanzielle Sicherheit ist für mich weit mehr als Zahlen auf dem Papier. Sie bedeutet echte Freiheit, Handlungsfähigkeit und ein gutes Gefühl im Alltag – für dich persönlich und für dein Unternehmen.

Als Experte für betriebliche Altersvorsorge und strategische Geschäftsführerberatung weiß ich, wie wichtig maßgeschneiderte Lösungen sind. Ich unterstütze dich dabei, deine Altersvorsorge gezielt zu gestalten und strategisch kluge Entscheidungen für dein Unternehmen und deine Position als Geschäftsführer zu treffen.

Mein Motto: „Nachhaltige Lösungen für nachhaltigen Erfolg.“

Gemeinsam mit meinem Team biete ich dir klare, verständliche Konzepte – ohne Fachchinesisch, aber mit echter Substanz. Bei Level V geht es nicht um Standardlösungen, sondern um deinen Weg. Persönlich, individuell und mit dem Fokus auf langfristige Sicherheit.

Vertrau auf meine Erfahrung – und lass uns gemeinsam das Beste aus deinen Möglichkeiten machen.

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