Als approbierter Zahnarzt, egal ob selbstständig oder angestellt, bist du automatisch in einem Versorgungswerk deines Bundeslandes pflichtversichert. Dies gilt zumindest, solange du nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Das ist an sich nicht schlecht, denn diese Mitgliedschaft bietet viele Vorteile. Aber reicht die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wirklich aus, um effektiv fürs Alter vorzusorgen? In unserem Artikel geben wir dir die Antwort.
Gut zu wissen: Um Zugang zum Versorgungswerk zu bekommen, brauchst Du als Zahnarzt eine Berufshaftpflichtversicherung, da diese Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer ist.
Gut zu wissen: Um Zugang zum Versorgungswerk zu bekommen, brauchst Du als Zahnarzt eine Berufshaftpflichtversicherung, da diese Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer ist.
Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk?
Das Versorgungswerk für Zahnärzte bietet eine Vielzahl von Leistungen, wie z. B:
- Altersrente: Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerkes. Ihre Höhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Dauer der Mitgliedschaft. In der Regel ist die Altersrente des Versorgungswerks höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Berufsunfähigkeitsrente: Für den Fall, dass ein Zahnarzt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bietet das Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente an. Sie wird ebenfalls auf der Grundlage der eingezahlten Beiträge und der voraussichtlichen Rentenansprüche berechnet.
- Hinterbliebenenversorgung: Stirbt ein Mitglied, sorgt das Versorgungswerk für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Dazu gehören die Witwen- oder Witwerrente sowie die Waisenrente für die Kinder des verstorbenen Zahnarztes.
Gut zu wissen:
Neben den Hauptleistungen bietet das Versorgungswerk auch Zusatzleistungen wie Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen an.
Übersicht über alle Versorgungswerke für Zahnärzte in Deutschland
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Gartenstr. 63, 72074 Tübingen Postfach 26 49, 72016 Tübingen Tel.: 07071 201-0, Fax: 07071 26934 www.bwva.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Klaus-Groth-Straße 3, 14050 Berlin Tel.: 030 939358-0, Fax: 030 939358-222 www.vzberlin.org
Bayerische Ärzteversorgung
Denninger Str. 37, 81925 München Postanschrift: 81919 München Tel.: 089 9235-6, Fax: 089 9235-8767 www.bayerische-aerzteversorgung.de
Hessische Zahnärzte-Versorgung Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt Tel.: 069 2443721-0, Fax: 069 2443721-20 www.hzv-web.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg
Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg Postfach 76 12 76, 22062 Hamburg Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 733405-9999 www.zahnaerzte-hh.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin Tel.: 0385 200944-40, Fax: 0385 200944-47 www.zaekmv.de
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover Postfach 81 06 61, 30506 Hannover Tel.: 0511 83391-250, Fax: 0511 83391-206 www.avw-nds.de
Gartenstr. 63, 72074 Tübingen Postfach 26 49, 72016 Tübingen Tel.: 07071 201-0, Fax: 07071 26934 www.bwva.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Klaus-Groth-Straße 3, 14050 Berlin Tel.: 030 939358-0, Fax: 030 939358-222 www.vzberlin.org
Bayerische Ärzteversorgung
Denninger Str. 37, 81925 München Postanschrift: 81919 München Tel.: 089 9235-6, Fax: 089 9235-8767 www.bayerische-aerzteversorgung.de
Hessische Zahnärzte-Versorgung Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt Tel.: 069 2443721-0, Fax: 069 2443721-20 www.hzv-web.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg
Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg Postfach 76 12 76, 22062 Hamburg Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 733405-9999 www.zahnaerzte-hh.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin Tel.: 0385 200944-40, Fax: 0385 200944-47 www.zaekmv.de
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover Postfach 81 06 61, 30506 Hannover Tel.: 0511 83391-250, Fax: 0511 83391-206 www.avw-nds.de
Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
117-er Ehrenhof 3, 55118 Mainz Tel.: 06131 96550-0, Fax: 06131 96550-50 www.varlp.de
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken Postfach 100 262, 66002 Saarbrücken Tel.: 0681 4003-0, Fax: 0681 4003-330 www.aerztekammer-saarland.de
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
– Geschäftsstelle – Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover Postfach 81 01 31, 30501 Hannover Tel.: 040 733405-80 Fax: 040 733405-86 www.zahnaerztekammer-sah.de
Zahnärzteversorgung Sachsen
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Tel.: 0351 8066-360, Fax: 0351 8066-366 www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen
Barbarossahof 16, 99092 Erfurt Tel.: 0361 74320, Fax: 0361 7432-240 www.lzkth.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496, 24106 Kiel Tel.: 0431 260926-40, Fax: 0431 260926-45 www.zahnaerzte-sh.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Auf der Horst 30, 48147 Münster Postfach 82 40, 48044 Münster Tel.: 0251 5070, Fax 0251 507419 www.vzwl.de
117-er Ehrenhof 3, 55118 Mainz Tel.: 06131 96550-0, Fax: 06131 96550-50 www.varlp.de
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken Postfach 100 262, 66002 Saarbrücken Tel.: 0681 4003-0, Fax: 0681 4003-330 www.aerztekammer-saarland.de
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
– Geschäftsstelle – Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover Postfach 81 01 31, 30501 Hannover Tel.: 040 733405-80 Fax: 040 733405-86 www.zahnaerztekammer-sah.de
Zahnärzteversorgung Sachsen
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Tel.: 0351 8066-360, Fax: 0351 8066-366 www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen
Barbarossahof 16, 99092 Erfurt Tel.: 0361 74320, Fax: 0361 7432-240 www.lzkth.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496, 24106 Kiel Tel.: 0431 260926-40, Fax: 0431 260926-45 www.zahnaerzte-sh.de
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Auf der Horst 30, 48147 Münster Postfach 82 40, 48044 Münster Tel.: 0251 5070, Fax 0251 507419 www.vzwl.de
Mitgliedschaft im Zahnarztversorgungswerk: die Vor- und Nachteile
- ✔ Höhere Rentenzahlungen: Die Rentenzahlungen sind im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich höher. Allerdings können sie oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter vollständig aufrechtzuerhalten.
- ✔ Zusätzliche Absicherungen: Viele Versorgungswerke bieten zusätzliche Absicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Risiken des jeweiligen Berufs zugeschnitten sind.
- − Hohe Beiträge: Die Beiträge zu einem Versorgungswerk können relativ hoch sein, was vor allem für Berufseinsteiger und Selbständige eine finanzielle Belastung darstellen kann.
- − Schwierigkeiten bei Berufswechsel: Bei Berufswechsel oder -aufgabe kann es schwierig sein, die im Versorgungswerk erworbenen Ansprüche mitzunehmen oder in andere Systeme zu überführen.
- − Abhängigkeit von der Anlagestrategie: Die Leistungen und die Höhe der Renten sind durch die Satzungen der Versorgungswerke festgelegt. Geht die Anlagestrategie des betroffenen Versorgungswerks nicht auf, besteht die Gefahr, dass die Rente gekürzt wird.
- − Eingeschränkte Berufsunfähigkeitsleistungen: Viele Versorgungswerke zahlen nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn das Mitglied seinen Beruf zu 100 % nicht mehr ausüben kann. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wir machen gerne ein Angebot! Jetzt Kontakt aufnehmen!
- − Fehlende staatliche Unterstützung: Ein gravierender Nachteil der Versorgungswerke ist die Gefahr möglicher Rentenkürzungen. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Versorgungswerk selbst für seine finanzielle Situation verantwortlich und erhält keine staatliche Unterstützung. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann ein Versorgungswerk die Renten kürzen.
- − Keine Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten die Versorgungswerke keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen im Rentenalter. Dies bedeutet, dass die Mitglieder im Alter die vollen Kosten für ihre Krankenversicherung selbst tragen müssen, was zu einer erhöhten finanziellen Belastung führen kann.
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Jetzt Kontakt aufnehmenWie kann ein Zahnarzt seine Rentenlücke schließen?
Wenn du als Zahnarzt deinen gewohnten Lebensstil beibehalten möchtest, kommst du nicht umhin, neben der Mitgliedschaft im Versorgungswerk selbst aktiv zu werden und eine private Altersvorsorge aufzubauen. Nachfolgend zeigen wir dir einige Möglichkeiten auf, wie du dein Vermögen vermehren kannst, um im Alter einen ruhigen Lebensabend genießen zu können.
Rürup- bzw. Basis-Rente
Auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird, aber richtig angewendet, bietet die Rürup-Rente nach wie vor enormes Potenzial und ist eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge. Warum, kannst du hier nachlesen. Du verfügst bereits über eine Rürup-Rente und Du bist dir nicht sicher, ob sie tatsächlich die versprochene Rentabilität aufweist? Wir können das für dich überprüfen. Jetzt finanzmathematisches Gutachten anfordern!
Immobilieninvestments
Nach wie vor bieten Immobilien als Kapitalanlage eine solide Möglichkeit, um fürs Alter Kapital aufzubauen. Denn Immobilien gehören zu den wenigen Vermögenswerten, die inflationssicher sind und eine langfristige Wertsteigerung versprechen, insbesondere wenn sie vermietet werden. Es ist unbestritten, dass der Bedarf an Wohnraum langfristig steigen wird. Es lohnt sich also, in Immobilien zu investieren, um von der stabilen Wertentwicklung zu profitieren.
Tipp:
Du willst mit Investments in Gewerbeimmobilien dein Vermögen vermehren - Erfahre hier, worauf du dabei achten solltest.
Edelmetalle
Wer langfristig Vermögen aufbauen will, muss diversifizieren. Aus diesem Grund sollten Edelmetalle, in welcher Form auch immer, in deinem Portfolio nicht fehlen. Sie bieten sozusagen eine zusätzliche Sicherheit, die dir helfen kann, dein Vermögen in Krisenzeiten zu stabilisieren.
Private Rentenversicherung
Legst du mehr Wert auf individuelle Gestaltungsmöglichkeit und Flexibilität, dann ist eher eine private Rentenversicherung wie die fondsgebundene Rentenversicherung das richtige für dich. Denn hier kannst du entscheiden, wie viel du monatlich in deine Altersvorsorge investieren möchtest oder sogar Sonderzahlungen leisten willst. Solltest du in einem finanziellen Engpass geraden ist das kein Problem, denn du kannst bei den meisten privaten Rentenversicherungen nicht nur Beiträge aussetzen, sondern auch falls notwendig, wieder Geld entnehmen. Dir sollte allerdings dabei klar sein, dass sich deine Altersvorsorge reduziert.
Gut zu wissen:
Da du hier Altersvorsorge mit bereits versteuertem Geld betreibst, musst du bei Auszahlung nur den Ertragsanteil versteuern. Diese Steuerlast lässt sich mithilfe des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens reduzieren.
Möchtest du als Zahnarzt deine Rentenlücke schließen?
Lass uns gemeinsam die optimale Lösung für deine Zukunft finden!
Jetzt Kontakt aufnehmenFazit
Für Zahnärzte ist das Versorgungswerk eine gute Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen sind zwar höher, allerdings nicht so hoch, dass du dienen als Zahnarzt gewohnten Lebensstil aufrechterhalten kannst. Genau deswegen ist es für dich wichtig dich zusätzlich abzusichern. Dazu gehört nicht nur der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch der Abschluss einer Rentenversicherung. Ob maßgeschneiderte Altersvorsorge, PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung – wir finden die optimale Lösung für dich. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Versorgungswerk für Zahnärzte FAQ – Die meistgestellten Fragen
Kann ich vom Versorgungswerk für Zahnärzte zurück in die gesetzliche Rentenkasse wechseln?
Jein, ein Wechsel von einem berufsständischen Versorgungswerk in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise bei Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit. Die im Versorgungswerk erworbenen Anwartschaften können unter Umständen auf die Beitragszeiten der GRV angerechnet werden.
Kann ich während meiner Berufstätigkeit zwischen verschiedenen berufsständischen Versorgungswerken wechseln?
Ja, ein Wechsel zwischen verschiedenen berufsständischen Versorgungswerken ist möglich, beispielsweise bei einem Umzug der Zahnarztpraxis in ein anderes Bundesland.
Welche Regelaltersgrenze gilt, um in den Ruhestand gehen zu können?
Die Regelaltersgrenze, um in den Ruhestand gehen zu können, variiert je nach den Satzungen der jeweiligen berufsständischen Versorgungswerke. In vielen Fällen orientiert sie sich an den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und liegt häufig bei 67 Jahren. Es bestehen jedoch flexible Möglichkeiten, früher oder später in den Ruhestand zu gehen, mit entsprechenden Abschlägen oder Zuschlägen. Einige Versorgungswerke bieten auch Übergangsregelungen oder Teilrentenmodelle an, die eine schrittweise Reduktion der beruflichen Tätigkeit ermöglichen.
Was passiert im Falle einer Scheidung mit der erworbenen Anwartschaft?
Die Regelungen ähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Bei einer Scheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner aufgeteilt werden. Dies geschieht nach dem Prinzip der internen Teilung, bei dem die Anrechte des ausgleichsverpflichteten Ehepartners entsprechend gekürzt und für den ausgleichsberechtigten Ehepartner eine neue Anwartschaft im selben Versorgungssystem begründet wird.
Gut zu wissen: Ex-Ehegatten können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, wenn sie Unterhaltsansprüche hatten. Bei Wiederheirat endet der Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Gut zu wissen: Ex-Ehegatten können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, wenn sie Unterhaltsansprüche hatten. Bei Wiederheirat endet der Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Welche Möglichkeiten gibt es zur freiwilligen Weiterversicherung?
Häufig bieten Versorgungswerke die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung, insbesondere bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit. Ob dies bei dem für dich zuständigen Versorgungswerk möglich ist, kannst du in dessen Satzung nachlesen.
Welche Regelungen gelten bei einer Auslandstätigkeit?
Die Regelungen zur Weiterzahlung von Beiträgen während einer Auslandstätigkeit variieren, sind jedoch oft möglich. Rentenansprüche bleiben in der Regel erhalten und können auch ins Ausland ausgezahlt werden. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Versorgungswerk ab.