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Die betriebliche Altersvorsorge als Schlüsselstrategie im modernen Employer Branding

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In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel Dir als Unternehmer ordentlich einheizt, sind kreative Employer-Branding-Strategien gefragter denn je. Der gute alte Obstkorb und die flexiblen Arbeitszeiten haben ausgedient, wenn es darum geht, die Besten der Besten langfristig an Bord zu halten. Heute brauchst Du mehr als nur das Übliche.

Eine offene und klare Kommunikation, das aktive Fördern von Weiterbildungen und vor allem das Etablieren einer starken betrieblichen Altersvorsorge (BaV) sind das A und O, um als Arbeitgeber wirklich attraktiv zu bleiben. Die Betriebsrente ist dabei nicht nur ein Pluspunkt für die Alterssicherung Deiner Crew – sie ist auch ein entscheidender Faktor, um Dein Unternehmen zukunftssicher und wettbewerbsstark zu machen. Packen wir’s an!

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – einfach erklärt

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur staatlichen und privaten Altersvorsorge. Je nach Durchführungsweg erfolgt die Finanzierung entweder vollständig durch den Arbeitgeber, durch eine Mischfinanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen oder durch reine Arbeitnehmerbeiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Betriebliche-Altersvorsorge

Wie betriebliche Altersvorsorge dein Unternehmen voranbringt: die Vorteile der bAV auf einen Blick

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet zahlreiche Vorteile, von denen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch du als Arbeitgeber profitierst:
  • Attraktivität als Arbeitgeber steigern: Eine gut gestaltete und rentable baV macht dein Unternehmen für potenzielle und bestehende Mitarbeiter attraktiver. Dies kann ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte sein.
  • Mitarbeiterbindung stärken: Eine bAV kann dazu beitragen, die Mitarbeiterbindung zu stärken.
  • Senkung der Steuer- und Lohnnebenkosten: Beiträge zur bAV können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was nicht nur die Steuerlast senkt, sondern auch die Lohnnebenkosten reduziert.
  • Motivationsinstrument: Die finanzielle Absicherung für die Zukunft durch die bAV kann wirkungsvoll zur Mitarbeitermotivation eingesetzt werden.
  • Sozialabgaben sparen: Durch die Einführung einer bAV in Form einer Direktversicherung können langfristig erhebliche Sozialabgaben bzw. Lohnnebenkosten eingespart werden.
Gut zu wissen: Die bAV bietet verschiedene Durchführungswege und lässt sich flexibel an die spezifischen Bedürfnisse deines Unternehmens und deiner Mitarbeiter anpassen.

Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?

Als Arbeitgeber bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitnehmern eine von dir finanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Eine solche Verpflichtung kann sich jedoch ergeben, etwa durch einen Tarifvertrag, wenn du tarifgebunden bist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. In deiner Entscheidung bist du jedoch frei, zu bestimmen:
  • Ob und in welchem Umfang du betriebliche Mittel für die bAV bereitstellst,
  • Welchen Betrag du hierfür zur Verfügung stellst,
  • Welchen Durchführungsweg du für die bAV wählst,
  • Wie du den Kreis der begünstigten Arbeitnehmer festlegst.
Diese Freiheit wird allerdings durch den gesetzlichen Anspruch deiner Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung eingeschränkt. Das bedeutet, jeder deiner Mitarbeiter hat das Recht, einen Teil seines Bruttoentgelts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln – ein Recht, das einklagbar ist. Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, diese Form der bAV zu unterstützen.

Tipp: Um zu viele Einzellösungen im Unternehmen zu vermeiden, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind, empfiehlt es sich, die bVA über eine Versorgungsordnung umzusetzen.

Betriebliche Altersvorsorge: Welche verschiedenen Durchführungsarten gibt es?

  1. Direktzusage (Pensionszusage): Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt, seinem Mitarbeiter eine Betriebsrente aus Unternehmensmitteln zu zahlen. Die Verpflichtungen werden in der Bilanz des Unternehmens zurückgestellt.
  2. Unterstützungskasse (rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung): Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Die Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Arbeitnehmer haben jedoch keinen Rechtsanspruch gegen die Kasse. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Arbeitgebers.
  3. Pensionskasse: Eine Pensionskasse ist eine eigenständige Institution, die entweder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder als Aktiengesellschaft organisiert ist. Sie bietet den Arbeitnehmern einen gesicherten Anspruch auf Leistungen der Altersvorsorge. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in die Pensionskasse einzahlen.
  4. Pensionsfonds: Ein Pensionsfonds ist eine unabhängige Einrichtung, die ähnlich wie eine Pensionskasse funktioniert. Für die Kapitalanlage gelten jedoch flexiblere Regeln. Dadurch können Pensionsfonds eine Vielzahl von Anlagestrategien verfolgen.
  5. Direktversicherung: Die Versicherungsprämien werden vom Arbeitgeber bezahlt, können aber auch teilweise durch den Mitarbeiter über Entgeltumwandlung finanziert werden. Der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen haben einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft.
Gut zu wissen:
  • Arbeitgeber, die geringverdienenden Mitarbeitern eine bAV anbieten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Förderung von 30% der Beiträge erhalten, die sie für ihre Arbeitnehmer in eine bAV einzahlen.
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat das Sozialpartnermodell eingeführt, bei dem Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam tarifvertragliche bAV-Modelle entwickeln können. Diese Modelle können von staatlichen Garantien und weiteren spezifischen Fördermaßnahmen profitieren.

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Was ist über die
betriebliche
Altersvorsorge abgedeckt?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine Reihe von Leistungen, die über die reine Altersrente hinausgehen und den Beschäftigten eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten. Hier die wichtigsten Leistungen, die durch die bAV abgedeckt werden können:

  • Altersrente: Die Altersrente ist die Hauptleistung der bAV und bietet den Mitarbeitenden eine regelmäßige finanzielle Unterstützung nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben. Die Höhe der Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den eingezahlten Beiträgen ab.

  • Invaliditätsrente: Die Invalidenrente unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden. Sie bietet eine finanzielle Absicherung, wenn Mitarbeitende ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

  • Hinterbliebenenrente: Die betriebliche Hinterbliebenenvorsorge sorgt dafür, dass die Angehörigen eines verstorbenen Mitarbeitenden im Todesfall finanziell abgesichert sind. Zu den wichtigsten Leistungen gehören Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, deren genaue Ausgestaltung je nach den Richtlinien des Unternehmens und dem gewählten Durchführungsweg variieren kann.

Was passiert mit der bAV (betrieblichen Altersvorsorge), wenn der Mitarbeiter das Unternehmen vor der Rente verlässt?

Arbeitnehmer bauen durch regelmäßige Einzahlungen in die bAV (betriebliche Altersvorsorge) – sei es durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder eine Mischfinanzierung – einen Anspruch auf die spätere Betriebsrente auf. Sie erwerben also eine „Anwartschaft“. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Stichwort: Unverfallbarkeit), bleibt der Anspruch bestehen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters aus dem Unternehmen ausscheidet.

Anwartschaft – einfach und verständlich erklärt

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der Anwartschaft im Rahmen der bAV um eine Art Vorstufe, in der schrittweise Ansprüche erworben werden, die später in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet, dass eine Person noch keinen unmittelbaren Anspruch auf bestimmte Leistungen hat, aber das Recht besitzt, diese Leistungen in der Zukunft zu erhalten, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gut zu wissen: Der Beginn der Anwartschaft ist der Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber die bAV zusagt, nicht der Zeitpunkt der ersten Einzahlung.

baV(betriebliche Altersvorsorge): Was bedeutet Unverfallbarkeit?

Unverfallbarkeit bedeutet in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), dass die Ansprüche eines Arbeitnehmers auf eine Betriebsrente auch bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verloren gehen können. Das heißt, dass die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften dem Arbeitnehmer auch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleiben.
Voraussetzungen Unverfallbarkeit baV

Was sind die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit?

Die Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersvorsorge hängt davon ab, wie die bAV finanziert wird:
  • Entgeltumwandlung: Anwartschaften, die durch eigene Beiträge der Mitarbeitenden, also durch Entgeltumwandlung, erworben wurden, sind sofort gesetzlich unverfallbar. Dies gilt auch für den Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Daraus resultiert, dass der Anspruch auf die bAV auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden der Mitarbeitenden aus dem Unternehmen gesichert ist.
  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge: Wenn der Arbeitgeber Beiträge in die bAV der Mitarbeitenden einzahlt, müssen bestimmte Fristen und Altersgrenzen eingehalten werden. Nach der gesetzlichen Regelung, die seit dem 01.01.2018 gilt, sind diese bAV-Leistungen dann unverfallbar, wenn die Mitarbeitenden nach Vollendung des 21. Lebensjahres aus dem Betrieb ausscheiden und die Zusage für mindestens drei Jahre bestanden hat. Für Zusagen vor 2018 gelten unterschiedliche Übergangsregelungen hinsichtlich des maßgeblichen Lebensalters und der erforderlichen Zusagedauer. Wer das Unternehmen verlässt, bevor diese Fristen erreicht sind, hat keinen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente.
Gut zu wissen: Neben der gesetzlichen Unverfallbarkeit können Unternehmen auch eine vertragliche Unverfallbarkeit mit ihren Mitarbeitenden vereinbaren. Dadurch können die gesetzlichen Fristen zugunsten der Mitarbeitenden verkürzt werden.

Welche Fristen gibt es bezüglich der Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie rein vom Arbeitgeber bezahlt wurde?

Beginn der Anwartschaft Eine Unverfallbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer…
01.01.2018 – das Mindestalter von 21 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens drei Jahre in der Vergangenheit liegt.
01.01.2009 – 31.12.2017 das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens 5 Jahre in der Vergangenheit liegt.
01.01.2001 – 31.12.2008 das Mindestalter von 30 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens 5 Jahre in der Vergangenheit liegt.
–          31.12.2008 das Mindestalter von 35 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens 10 Jahre in der Vergangenheit liegt oder das Mindestalter von 35 erreicht hat, seit mindestens 12 Jahren im Unternehmen tätig ist und der Beginn der Anwartschaft mindestens 3 Jahre in der Vergangenheit liegt.
Die Unverfallbarkeit von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist in den §§ 1 b und 30 f des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt.

Unverfallbarkeit bAV: Praxisbeispiele

Beispiel 1: Birte K., 26 Jahre
Beginn der Anwartschaft: 01.07.2022
Aktuelle Situation: Birtes Arbeitgeber hat seit zwei Jahren regelmäßig Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Unverfallbarkeit: Birte ist voller Vorfreude auf ihre berufliche Zukunft und weiß, dass ihr Anspruch auf die Betriebsrente unverfallbar wird, wenn sie bis mindestens 01.07.2025 im Unternehmen bleibt. Sie schätzt die Sicherheit, die ihr diese Regelung bietet, und plant langfristig mit ihrem aktuellen Arbeitgeber.
Beispiel 2: Jens M., 39 Jahre
Beginn der Anwartschaft: 2005
Aktuelle Situation: Jens ist seit 19 Jahren treuer Mitarbeiter seines Unternehmens und hat in dieser Zeit wertvolle Erfahrungen gesammelt. Seit sieben Jahren hat er Ansprüche auf die Betriebsrente erworben.
Unverfallbarkeit: Jens kann sich entspannt zurücklehnen, denn sein Anspruch auf die Betriebsrente ist bereits unverfallbar. Er fühlt sich für seine langjährige Loyalität zum Unternehmen belohnt und sieht einer sicheren finanziellen Zukunft entgegen.
Beispiel 3: Anna L., 25 Jahre
Beginn der Anwartschaft: 2015
Aktuelle Situation: Anna begann 2015 eine dreijährige Ausbildung im Unternehmen und bekam während dieser Zeit die Zusage für eine bAV. Nach ihrer Ausbildung nahm sie eine Junior-Stelle an und arbeitete zwei weitere Jahre im Unternehmen.
Unverfallbarkeit: Anna hat fünf Jahre in das Unternehmen investiert und das Mindestalter erreicht. Daher wurde ihre Betriebsrente im Jahr 2020 unverfallbar. Sie ist stolz auf ihre bisherige Karriere und weiß, dass ihre betriebliche Altersvorsorge gesichert ist. Hätte sie ein Jahr früher angefangen, wäre ihre Betriebsrente nach fünf Jahren noch verfallbar gewesen, da sie erst 24 Jahre alt gewesen wäre.

Verfallbarkeit der Betriebsrente

Zahlt ausschließlich der Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein, handelt es sich um eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV. In diesem Fall besteht von vornherein keine Unverfallbarkeit, denn das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Betriebsrente aus der bAV zu streichen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlässt.

Gut zu wissen: Nach dem BetrAVG sind für die Unverfallbarkeit von rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften bestimmte Fristen und ein Mindestalter erforderlich. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Betriebsrente verfallen.

Fazit

In der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt, in der Top-Fachkräfte Gold wert sind, wird eine strategisch durchdachte betriebliche Altersversorgung (bAV) zum Gamechanger. Sie ist mehr als nur ein Bonus für deine Mitarbeitenden – sie ist dein Trumpf im Wettbewerb um die besten Köpfe. Mit guten bAV-Lösungen bindest du deine Mitarbeiter an dein Unternehmen, sparst Steuern und katapultierst dein Employer Branding auf ein neues Niveau. Mach dein Unternehmen zum Magneten für Top-Talente und rüste dich für die Herausforderungen von morgen.

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Die betriebliche Altersvorsorge als Schlüsselstrategie im modernen Employer Branding FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Stell dir vor, einer deiner Mitarbeiter möchte einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln und reicht bei dir einen entsprechenden Antrag ein. Nachdem du den Antrag bearbeitet hast, kommt zwei Monate später ein anderer Mitarbeiter mit dem gleichen Anliegen. Dies wiederholt sich immer wieder. Jeder neue Vertrag erfordert individuelle Bearbeitung – und wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder in Mutterschutz geht, müssen die Verträge angepasst werden.

Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen, wie dem Gleichbehandlungsgebot, gerecht zu werden, lohnt es sich, mithilfe einer Versorgungsordnung oder einem Ansprechpartner wie uns eine einheitliche Lösung für alle zu implementieren. Schließlich darfst du auch nicht vergessen, dass du als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet bist, die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
Nein, als Arbeitgeber bist du nicht gesetzlich eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Bei der Entgeltumwandlung sieht das anders aus. Diese Möglichkeit musst du deinen Arbeitnehmer einräumen.
Eine gut strukturierte betriebliche Altersvorsorge signalisiert nicht nur soziale Verantwortung, sondern auch, dass du in das langfristige Wohlergehen deiner Mitarbeiter investierst. Das verbessert nicht nur die Wahrnehmung des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt, sondern macht es auch attraktiver für talentierte Fachkräfte, die auf der Suche nach einem stabilen und fürsorglichen Arbeitgeber sind.
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden, was unmittelbar die Steuerlast der Unternehmen senkt und gleichzeitig den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Bruttobeiträge vor Steuern zu leisten.
Sobald du dich als Arbeitgeber dafür entscheidest, in deinem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung oder Direktzusage einzuführen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), hat auch der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Warum? Die Leistungen aus der bAV gehören zum Arbeitsentgelt.

Das heißt, sobald du als Arbeitgeber für deine Mitarbeiter eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, kann der Betriebsrat bei der Gestaltung des Leistungsplans und der Beitragsregelungen mitreden (BAG v. 16.2.1993 – 3 ABR 29/92). Wenn die Altersversorgung über eine Pensions- oder Unterstützungskasse oder einen unternehmensbezogenen Pensionsfonds organisiert wird, kann der Betriebsrat ebenfalls mitbestimmen, wie die Form, Ausgestaltung und Verwaltung aussehen sollen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG).
Wenn du in deinem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung anbieten möchtest, stehen dir verschiedene individual- und kollektivrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Kollektivrechtliche Möglichkeiten:

  • Tarifvertrag: Die betriebliche Altersversorgung kann im Tarifvertrag verankert werden. Die dort festgeschriebenen Grundlagen können auch gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern Wirkung entfalten.
  • Betriebsvereinbarung: Aufgrund des betrieblichen Bezugs kannst du eine Versorgungszusage auch über eine Betriebsvereinbarung in deinem Unternehmen etablieren. Dies ist häufig das Mittel der Wahl, da der Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Versorgungszusagen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat.

Individualrechtliche Möglichkeiten:

  • Vertragliche Einheitsregelung (z. B. Versorgungsordnung): Eine Versorgungszusage kann per Vertrag festgelegt werden. Dabei gilt für alle Mitarbeiter dieselbe Regelung.
  • Einzelzusagen: Es sind auch Einzelzusagen an Mitarbeitende möglich. Hierbei muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden, um Diskriminierungen zu vermeiden.
  • Gesamtzusage: Es besteht die Möglichkeit, eine Gesamtzusage an den versorgungsberechtigten Personenkreis zu erteilen, wenn mehreren Arbeitnehmern eine gleichartige Zusage erteilt werden soll. Diese stellt einen verbindlichen Rechtsanspruch dar.
 
Wichtig zu wissen: Während bei einer vertraglichen Einheitsregelung, wie der Versorgungsordnung, alle Arbeitnehmer dieselbe Zusage erhalten, können per Einzelzusagen individuelle Regelungen getroffen werden. Zudem kann auch durch eine betriebliche Übung ein Rechtsanspruch auf Versorgung entstehen. Das bedeutet, dass wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig betriebliche Altersversorgung anbietet, die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf entwickeln können, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Einfach gesagt: Wenn etwas immer wieder freiwillig gemacht wird, kann es zur Pflicht werden.

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