Ist man durch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte ausreichend abgesichert?

Versorgungswerk für Rechtsanwälte Rechtsanwaltversorgungswerk
Bietet die Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk wirklich ausreichend Sicherheit für deine Altersvorsorge als Anwalt oder täuscht sie nur eine solche vor? Diese Frage stellen sich viele Juristinnen und Juristen im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge. Wir haben die Antwort!
Leistungen Versorgungswerk Rechtsanwalt

Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk Rechtsanwälten?

Zu den wichtigsten Leistungen der Rechtsanwaltsversorgung gehört die Altersvorsorge. Diese umfasst eine Regelaltersrente, deren monatliche Höhe von den eingezahlten Beiträgen und der Anlagestrategie des Versorgungswerks abhängt. Flexible Rentenoptionen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, die Rentenhöhe durch freiwillige Zusatzbeiträge individuell zu erhöhen oder den Rentenbeginn hinauszuschieben.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bietet finanziellen Schutz bei vollständiger Berufsunfähigkeit und zahlt eine Rente, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre berufliche Tätigkeit vollständig aufgeben müssen. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit gibt es allerdings keine Leistungen, sodass häufig private Zusatzversicherungen notwendig sind.

Darüber hinaus sieht das Versorgungswerk eine umfassende Hinterbliebenenversorgung vor. Stirbt ein Mitglied, erhalten Ehepartner und Kinder eine Hinterbliebenenrente.

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Übersicht über alle Versorgungswerke für Rechtsanwälte in Deutschland

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
Kronprinzstraße 11, 70173 Stuttgart Tel.: 0711 2991051/52, Fax: 0711 2991650 www.vw-ra.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin Tel.: 030 887182-50, Fax: 030 887182-579 www.b-rav.de

Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Arabellastr. 31, 81925 München Postfach 810 123, 81901 München Tel.: 089 9235-7050, Fax: 089 9235-7040 www.brastv.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg a. d. Havel Tel.: 03381 25340, Fax: 03381 2534-25 www.vwra.de

Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg
Esplanade 39, 20354 Hamburg Tel.: 040 325098-88, Fax: 040 325098-89 www.vw-ra-hh.de

Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen
Bahnhofstr. 6, 29221 Celle Tel.: 05141 9197-11, Fax: 05141 9197-20 www.hrav.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Bockenheimer Landstr. 23, 60325 Frankfurt Tel.: 069 713767-0, Fax: 069 713767-30 www.vw-ra-hessen.de

Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen, KdöR
Bahnhofstr. 6, 29221 Celle Tel.: 05141 9197-11, Fax: 05141 9197-20 www.rvn.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 9, 19053 Schwerin Tel.: 0385 76060-0, Fax: 0385 76060-20 www.vra-mv.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen
Breite Straße 67, 40213 Düsseldorf Postfach 10 51 61, 40042 Düsseldorf Tel.: 0211 353845, Fax: 0211 350264 www.vsw-ra-nw.de

Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken Tel.: 0681 588280, Fax: 0681 581047 www.rak-saar.de/

Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern
Bahnhofplatz 7, 56068 Koblenz Tel.: 0261 949097-0, Fax: 0261 949097-950 www.ravw-rlp.de

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk
Am Wallgäßchen 1a – 2b, 01097 Dresden Tel.: 0351 81050-70, Fax: 0351 81050-81 www.s-r-v.de

Schleswig-Holsteinisches Versorgungswerk für Rechtsanwälte
Gottorfstr. 13a, 24837 Schleswig Tel.: 04621 30157-0, Fax: 04621 30157-29 www.rechtsanwaltsversorgung-sh.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Sachsen-Anhalt
Breite Straße 67, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 8829320-0, Fax: 0211 8829320-99 www.rvw-lsa.de

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen
Kartäuserstraße 35, 99084 Erfurt Tel.: 0361 5668527, Fax: 0361 5668538 www.vsw-ra-th.de




Rechtsanwalt

Muss ich als zugelassener Rechtsanwalt Mitglied in einem Versorgungswerk werden?

Ja, mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wirst du automatisch Mitglied im für dich zuständigen Versorgungswerk. Das bedeutet, dass du unabhängig von deinen persönlichen Verhältnissen oder einer bestehenden anderweitigen Absicherung Beiträge an das Versorgungswerk zahlen musst. Auch wenn du nur nebenberuflich als Rechtsanwalt tätig bist, bleibt die Pflichtmitgliedschaft in der Regel bestehen. Eine Befreiung ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich.

Wie finanzieren sich die Rechtsanwaltsversorgungswerke?

Während die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren arbeitet – bei dem die heutigen Beitragszahler die Renten der aktuellen Rentner finanzieren – verwenden die Versorgungswerke kapitalbildende Verfahren. Das bedeutet, dass deine eingezahlten Beiträge angelegt und über die Jahre hinweg verzinst werden. Diese Kapitalbildung ermöglicht es den Versorgungswerken, tendenziell höhere Renditen zu erzielen, als es im Umlageverfahren möglich wäre.

Kapitalbildendes Verfahren vs. Umlageverfahren

Das kapitalbildende Verfahren hat mehrere Vorteile gegenüber dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Höhere Renditen: Durch die Anlage der Beiträge in verschiedenen Finanzinstrumenten können höhere Renditen erzielt werden, was zu höheren Renten führt.
  • Individuelle Ansparung: Du sparst gewissermaßen deine eigene Rente an, was eine direkte Korrelation zwischen eingezahlten Beiträgen und späteren Rentenzahlungen schafft.
  • Finanzielle Stabilität: Die Kapitalbildung sorgt für eine stabilere finanzielle Basis, da die Renten nicht direkt von den Beiträgen der aktuellen Generation abhängen.


Trotz der Vorteile des kapitalbildenden Verfahrens gibt es auch Herausforderungen. Die Performance der Kapitalanlagen hängt von den Entwicklungen auf den Finanzmärkten ab. Um Schwankungen und Risiken zu minimieren, setzen die Versorgungswerke auf eine breite Diversifikation und eine langfristige Anlagestrategie. Darüber hinaus werden Rücklagen gebildet, um in Krisenzeiten eine stabile Rentenzahlung zu gewährleisten.

Mitgliedschaft im Versorgungswerk: die Vor- und Nachteile

Die Rentenkassen stehen auch vor internen Herausforderungen. Eine davon ist die Überalterung des Systems. Die Aufnahme älterer Kollegen, die bisher nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben, stellt eine finanzielle Belastung dar. Diese zusätzliche Belastung kann die Stabilität des Systems gefährden und zu einer Umverteilung der Mittel führen.

Ein weiteres Risiko sind mögliche Rentenkürzungen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die stabile und garantierte Rentenzahlungen bietet, können die Versorgungswerke die Renten kürzen, wenn die finanzielle Situation dies erfordert. Diese Unsicherheit kann die Mitglieder verunsichern und die Planung der Altersvorsorge erschweren.

Ein weiterer Nachteil betrifft die Krankenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen die Versorgungswerke keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen im Rentenalter. Dies bedeutet, dass die Mitglieder im Alter die vollen Kosten für ihre Krankenversicherung selbst tragen müssen, was zu einer erhöhten finanziellen Belastung führen kann.

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Wie kann ein Rechtsanwalt seine Rentenlücke schließen?

Wenn du als Rechtsanwalt auch im Alter deinen gewohnten Lebensstandard beibehalten möchtest, solltest du proaktiv handeln und zusätzlich zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk eine private Altersvorsorge aufbauen. Hier sind einige bewährte Möglichkeiten:

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet dir eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge. Deine eingezahlten Beiträge wirken sich in der Ansparphase steuermindernd aus. In der Auszahlungsphase müssen die Leistungen zwar versteuert werden, allerdings ist dein persönlicher Steuersatz im Alter in der Regel niedriger, da du weniger Einkommen hast. Sozialversicherungsbeiträge fallen nur an, wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bist.

Immobilieninvestments

Immobilien als Kapitalanlage sind eine solide Möglichkeit, Vermögen aufzubauen und für das Alter vorzusorgen. Immobilien sind inflationssicher und bieten, insbesondere wenn sie vermietet sind, Potenzial für steigende Renditen. Die stetig steigende Nachfrage nach Wohnraum stützt zudem den langfristigen Wert von Immobilien. Es lohnt sich also, in Immobilien zu investieren, um von der stabilen Wertentwicklung zu profitieren.

Tipp: Du willst mit Investments in Gewerbeimmobilien dein Vermögen vermehren – Erfahre hier, worauf du dabei achten solltest.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung, insbesondere eine fondsgebundene Rentenversicherung, bietet dir Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten. Du entscheidest, wie viel du monatlich einzahlst und kannst bei Bedarf Sonderzahlungen leisten. Bei finanziellen Engpässen kannst du die Beitragszahlung aussetzen oder sogar Geld aus dem Vertrag entnehmen (nur im äußersten Notfall zu empfehlen, da sich dadurch deine Altersvorsorge verringert!) In der Auszahlungsphase hast du die Wahl zwischen einer monatlichen Rente, einer einmaligen Auszahlung oder einer Kombination aus beidem. Da du deine Altersvorsorge mit bereits versteuertem Geld aufbaust, musst du in der Auszahlungsphase nur den Ertragsanteil versteuern, der durch das Halbeinkünfteverfahren noch weiter reduziert werden kann.

Edelmetalle

Diversifikation ist ein wichtiger Grundsatz bei der Altersvorsorge. Edelmetalle wie Gold und Silber sollten daher in deinem Portfolio nicht fehlen. Sie bieten eine zusätzliche Sicherheit und können in Krisenzeiten den Wert deines Vermögens stabilisieren.

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Fazit

Versorgungswerke bieten Anwälten eine vorteilhafte Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings reichen die Rentenzahlungen trotz ihrer höheren Beträge im Vergleich zur staatlichen Rentenkasse oft nicht aus. Deshalb sollten Anwälte proaktiv handeln und sich zusätzlich privat absichern. Dazu gehören nicht nur eine umfassende Altersvorsorge, sondern auch eine private Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit und/oder eine private Krankenversicherung (PKV). Ob maßgeschneiderte Altersvorsorge, PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung – wir finden die optimale Lösung für dich. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Rechtsanwaltsversorgungswerk FAQ – die meistgestellten Fragen

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich meine Anwaltstätigkeit aufgebe oder in ein anderes Bundesland ziehe?
Wenn du deine Anwaltstätigkeit aufgibst oder in ein anderes Bundesland ziehst, bleibt dein Anspruch auf die bis dahin erworbenen Rentenansprüche bestehen. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland wird in der Regel eine Überleitung deiner Beiträge zum dort zuständigen Versorgungswerk durchgeführt, sodass du keine Einbußen hinsichtlich deiner Altersvorsorge erleidest. Es ist jedoch wichtig, sich bei den jeweiligen Versorgungswerken über die spezifischen Regelungen zu informieren.
Die Höhe deiner Altersrente wird auf Basis der von dir eingezahlten Beiträge und der Erträge, die das Versorgungswerk durch die Anlage dieser Beiträge erwirtschaftet, berechnet. Die Anlagestrategie des Versorgungswerks und die allgemeine wirtschaftliche Lage können die Höhe deiner späteren Rentenzahlungen beeinflussen. Es lohnt sich, regelmäßig die Renteninformationen und Jahresberichte deines Versorgungswerks zu überprüfen, um einen Überblick über deine voraussichtliche Rentenhöhe zu erhalten.
Die Beiträge zu deinem Versorgungswerk sind in der Regel steuerlich absetzbar, was deine Steuerlast mindert. In der Ansparphase profitierst du also von steuerlichen Vorteilen, da die gezahlten Beiträge von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Dies kann deine Steuerlast erheblich reduzieren und deine Altersvorsorge attraktiver machen.
Im Falle einer Scheidung werden die Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt. Das bedeutet, dass sowohl du als auch dein Ehepartner Anspruch auf einen Teil der jeweils während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche habt. Dieser Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht durchgeführt und sorgt für eine gerechte Verteilung der Altersvorsorgeansprüche.
Während das Versorgungswerk bei vollständiger Berufsunfähigkeit eine Rente zahlt, sind die Leistungen bei teilweiser Berufsunfähigkeit oft eingeschränkt. Es ist daher empfehlenswert, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit leistet. Gerne machen wir dir ein Angebot. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wenn du dich nach ein oder zwei Jahren als Rechtsanwalt zum Notar ausbilden lässt, bleiben deine bis dahin erworbenen Rentenansprüche bei der Rechtsanwaltsversorgung erhalten. Je nachdem, in welchem Bundesland du wohnst oder arbeitest und wie das jeweilige Versorgungswerk ausgestaltet ist, kannst du entweder weiter in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte einzahlen oder musst in das Versorgungswerk der Notare wechseln.

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