Was passiert mit deiner privaten Altersvorsorge, wenn du stirbst?

private altersvorsorge tot

Wenn der Ernstfall eintritt – und keiner vorbereitet ist

Es war ein Dienstagmorgen wie jeder andere – bis ein Anruf Miriams Leben für immer veränderte: Ihr Mann hatte einen Herzinfarkt. Mit gerade einmal 45 Jahren wurde er mitten aus dem Leben gerissen. Keine Chance zur Vorbereitung, keine Gelegenheit für letzte Worte. Und plötzlich stand Miriam allein da – mit einem kleinen Sohn, einem Berg an Papieren und der Frage: Wie soll es jetzt weitergehen?

Was viele nicht wissen: Die Altersvorsorge, die eigentlich für später gedacht war, spielt auch im Todesfall eine entscheidende Rolle. Aber nicht immer so, wie man denkt. Manche Verträge sichern Hinterbliebene ab – andere verfallen stillschweigend. In diesem Artikel zeige ich dir, wie viel von deiner Altersvorsorge im Ernstfall wirklich bei deiner Familie ankommt – und was du heute noch regeln solltest.
Witwen und Waisenrente
Witwen- und Waisenrente reichen selten aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten – besonders wenn der Hauptverdiener stirbt.

Gesetzliche Rente: Was deine Familie erwarten kann

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine gewisse Grundabsicherung – aber keine Garantie für finanzielle Sicherheit.
  • Witwen- oder Witwerrente: Ehepartner:innen können eine sogenannte kleine (25 %) oder große (55 % bzw. 60 %) Witwenrente erhalten. Der Anspruch hängt von der Dauer der Ehe, dem Alter der Hinterbliebenen und der Einkommenslage ab. Je höher das eigene Einkommen, desto stärker wird angerechnet – im schlimmsten Fall bleibt fast nichts übrig.
  • Waisenrente: Kinder bis 18 Jahre haben Anspruch – unter bestimmten Voraussetzungen bis 27 (z. B. Studium oder Ausbildung). Gezahlt werden 10 % (Halbwaise) bzw. 20 % (Vollwaise) der Rente des Verstorbenen.
Doch Achtung: Wer neu heiratet, verliert den Anspruch. Und selbst bei einem vollen Anspruch bleibt oft eine große finanzielle Lücke. Die gesetzliche Rente reicht selten, um das gewohnte Leben abzusichern – vor allem dann nicht, wenn der Hauptverdiener stirbt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Anspruch oder alles verloren?

Die betriebliche Altersvorsorge zählt zu den meistgenutzten, aber zugleich unverständlichsten Vorsorgemodellen. Was viele nicht wissen: Ohne klare vertragliche Regelungen profitieren Hinterbliebene oft gar nicht.
Vor Rentenbeginn:
  • Wird keine Todesfallleistung oder kein Bezugsrecht vertraglich vereinbart, verfällt das gesamte angesparte Kapital. Besonders bei Direktversicherungen, Unterstützungskassen oder Pensionskassen kommt es auf diese Details an.
  • Hat der Arbeitgeber etwa eine Direktzusage gemacht, ohne eine vererbbare Regelung, geht im Todesfall kein Cent an die Familie.
Nach Rentenbeginn:
  • Viele Verträge enthalten eine sogenannte Rentengarantiezeit (z. B. 10 oder 15 Jahre). Stirbt die versicherte Person in diesem Zeitraum, fließt die Rente weiter – an die eingetragenen Bezugsberechtigten.
  • Ohne diese Garantiezeit endet die Zahlung mit dem letzten Atemzug.
Tipp: Vertrag prüfen. Wer ist eingetragen? Gibt es eine Garantiezeit? Wie lang ist sie? Was genau steht zur Auszahlung im Todesfall?

Lass deine bAV prüfen – bevor es zu spät ist

Viele Verträge bringen weniger, als sie sollten. Manche kosten dich sogar bares Geld.

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Was bleibt im Todesfall? Das leisten Riester, Rürup & Co. wirklich

Private Rentenversicherung: Wird eine Todesfallleistung oder Rentengarantiezeit vereinbart, geht die Rente an die eingetragenen Hinterbliebenen. Ohne diese Regelung ist das Geld mit dem Tod weg.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Nur bei explizit eingeschlossener Todesfallleistung oder Beitragsrückgewähr gibt es im Todesfall Geld für die Familie. Sonst landet das Depotvermögen bei der Versicherung.
Riester-Rente:
  • Vor Rentenbeginn grundsätzlich vererbbar – aber nur bei Übertragung auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners. Sonst können Zulagen und Steuervorteile zurückverlangt werden.
  • Nach Rentenbeginn ist nur dann eine Auszahlung möglich, wenn eine Garantiezeit oder Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Kinder gehen meist leer aus.
  • Besonders unflexibel: Ohne ausdrückliche Vereinbarung erlischt der Vertrag mit dem Tod.
  • Eine Hinterbliebenenabsicherung kann vereinbart werden – aber nur für Ehepartner oder Kinder, und auch nur in Form einer Rente, nicht als Kapitalzahlung.
Gut zu wissen: Ohne exakte Prüfung und bewusste Gestaltung kann eine vermeintlich sichere private Altersvorsorge im Todesfall wirkungslos bleiben.

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Erben
Depots, Immobilien, Sparbücher: Wer sein Erbe nicht plant, überlässt das Rechnen dem Finanzamt.

Kapitalanlagen: Was vererbt wird – und was das Finanzamt will

Alles, was dir gehört – Bankguthaben, ETFs, Immobilien , Edelmetalle – fällt in den Nachlass. Doch auch hier gibt es Hürden:

Erbschaftsteuer: Was deine Angehörigen wirklich behalten dürfen, hängt von Freibeträgen ab:

  • 500.000 € Ehepartner
  • 400.000 € Kinder
  • 200.000 € Enkel
  • 20.000 € andere Personen

Was über diese Beträge hinausgeht, wird mit bis zu 30 % versteuert – je nach Verwandtschaftsgrad und Wert.

Probleme drohen bei:

  • Gemeinschaftsdepots ohne klare Eigentumsverhältnisse
  • Schenkungen ohne Nachweis
  • Immobilien mit Nießbrauchrechten
  • fehlender Nachlassplanung
Tipp: Wer rechtzeitig schenkt, kann alle zehn Jahre Freibeträge erneut nutzen. Auch Teilübertragungen mit Nießbrauch oder Wohnrecht helfen, Steuern zu sparen.

Nachgelagerte Besteuerung: Die Steuer kommt zum Schluss

Viele Vorsorgemodelle wirken attraktiv – bis die Steuer kommt. Denn bei Riester, Rürup und bAV gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
  • Rentenzahlungen oder Kapitalauszahlungen an Hinterbliebene sind einkommensteuerpflichtig
  • Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können fällig werden
  • Die Auszahlungen werden dem Einkommen der Hinterbliebenen hinzugerechnet – mit potenziell höherem Steuersatz
Was gut gemeint war, kann im Todesfall zur Steuerfalle werden – besonders bei unverheirateten Paaren oder Alleinerziehenden.

Was du jetzt tun kannst

Du musst kein Steuerberater oder Jurist sein, um für Ordnung zu sorgen. Aber du musst es aktiv tun:
  • Bezugsrechte in allen Verträgen prüfen – und gegebenenfalls anpassen
  • Testament verfassen oder aktualisieren
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen
  • Todesfallregelungen in Versicherungen explizit klären lassen
  • Bei Kapitalanlagen: Eigentumsverhältnisse dokumentieren, Übertragungen planen
  • Im Zweifel: Beratung durch unabhängige Stellen oder echte Fachleute einholen

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Fazit

Was du heute regelst, schützt morgen deine Familie. Altersvorsorge ist nicht nur eine Absicherung für dich – sondern auch ein Versprechen an die, die dir wichtig sind. Es geht nicht nur um Zahlen. Es geht um Menschen, Vertrauen und Klarheit. Deshalb: Kümmere dich. Jetzt – nicht später.

Die meistgestellten Fragen meiner Mandanten

Kann ich meine private Rentenversicherung nachträglich so anpassen, dass meine Familie im Todesfall abgesichert ist?
Ja, viele Versicherer bieten die Möglichkeit, eine Todesfallleistung oder Rentengarantiezeit nachträglich einzuschließen. Das geht allerdings oft nur bis zu einem bestimmten Alter und kann mit Mehrkosten verbunden sein. Eine individuelle Vertragsprüfung ist hier entscheidend.
Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Ohne eine klare Regelung kann das angesparte Geld einfach weg sein – besonders bei der Rürup-Rente. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn du z. B. eine Rentengarantiezeit oder eine Beitragsrückzahlung vereinbart hast, bekommen deine Hinterbliebenen unter Umständen trotzdem noch etwas ausgezahlt. Wichtig ist: Rechtzeitig prüfen, bevor es zu spät ist.
Ja, insbesondere bei privaten Renten und Riester-Verträgen können Erbschaftssteuer oder Rückforderungen von Förderungen (z. B. Zulagen) fällig werden. Das sollte im Rahmen einer Nachlassplanung mitbedacht werden.
Dokumentiere deine Verträge, Zusatzbausteine und Begünstigten schriftlich und hinterlege sie an einem zugänglichen Ort – zum Beispiel beim Notar oder in einem digitalen Notfallordner. Ohne diese Infos bleiben viele Ansprüche ungenutzt.
In vielen Fällen: ja. Besonders wenn du Familie hast und deine Altersvorsorge im Todesfall kaum Leistungen vorsieht, kann eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein – oft günstiger als eine Rentenversicherung mit Todesfalloption.
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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