Wenn der Ernstfall eintritt – und keiner vorbereitet ist
Was viele nicht wissen: Die Altersvorsorge, die eigentlich für später gedacht war, spielt auch im Todesfall eine entscheidende Rolle. Aber nicht immer so, wie man denkt. Manche Verträge sichern Hinterbliebene ab – andere verfallen stillschweigend. In diesem Artikel zeige ich dir, wie viel von deiner Altersvorsorge im Ernstfall wirklich bei deiner Familie ankommt – und was du heute noch regeln solltest.

Gesetzliche Rente: Was deine Familie erwarten kann
- Witwen- oder Witwerrente: Ehepartner:innen können eine sogenannte kleine (25 %) oder große (55 % bzw. 60 %) Witwenrente erhalten. Der Anspruch hängt von der Dauer der Ehe, dem Alter der Hinterbliebenen und der Einkommenslage ab. Je höher das eigene Einkommen, desto stärker wird angerechnet – im schlimmsten Fall bleibt fast nichts übrig.
- Waisenrente: Kinder bis 18 Jahre haben Anspruch – unter bestimmten Voraussetzungen bis 27 (z. B. Studium oder Ausbildung). Gezahlt werden 10 % (Halbwaise) bzw. 20 % (Vollwaise) der Rente des Verstorbenen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Anspruch oder alles verloren?
- Wird keine Todesfallleistung oder kein Bezugsrecht vertraglich vereinbart, verfällt das gesamte angesparte Kapital. Besonders bei Direktversicherungen, Unterstützungskassen oder Pensionskassen kommt es auf diese Details an.
- Hat der Arbeitgeber etwa eine Direktzusage gemacht, ohne eine vererbbare Regelung, geht im Todesfall kein Cent an die Familie.
- Viele Verträge enthalten eine sogenannte Rentengarantiezeit (z. B. 10 oder 15 Jahre). Stirbt die versicherte Person in diesem Zeitraum, fließt die Rente weiter – an die eingetragenen Bezugsberechtigten.
- Ohne diese Garantiezeit endet die Zahlung mit dem letzten Atemzug.
Lass deine bAV prüfen – bevor es zu spät ist
Viele Verträge bringen weniger, als sie sollten. Manche kosten dich sogar bares Geld.
Jetzt Kontakt aufnehmenWas bleibt im Todesfall? Das leisten Riester, Rürup & Co. wirklich
Fondsgebundene Rentenversicherung: Nur bei explizit eingeschlossener Todesfallleistung oder Beitragsrückgewähr gibt es im Todesfall Geld für die Familie. Sonst landet das Depotvermögen bei der Versicherung.
- Vor Rentenbeginn grundsätzlich vererbbar – aber nur bei Übertragung auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners. Sonst können Zulagen und Steuervorteile zurückverlangt werden.
- Nach Rentenbeginn ist nur dann eine Auszahlung möglich, wenn eine Garantiezeit oder Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Kinder gehen meist leer aus.
- Besonders unflexibel: Ohne ausdrückliche Vereinbarung erlischt der Vertrag mit dem Tod.
- Eine Hinterbliebenenabsicherung kann vereinbart werden – aber nur für Ehepartner oder Kinder, und auch nur in Form einer Rente, nicht als Kapitalzahlung.
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Kapitalanlagen: Was vererbt wird – und was das Finanzamt will
Erbschaftsteuer: Was deine Angehörigen wirklich behalten dürfen, hängt von Freibeträgen ab:
- 500.000 € Ehepartner
- 400.000 € Kinder
- 200.000 € Enkel
- 20.000 € andere Personen
Was über diese Beträge hinausgeht, wird mit bis zu 30 % versteuert – je nach Verwandtschaftsgrad und Wert.
Probleme drohen bei:
- Gemeinschaftsdepots ohne klare Eigentumsverhältnisse
- Schenkungen ohne Nachweis
- Immobilien mit Nießbrauchrechten
- fehlender Nachlassplanung
Nachgelagerte Besteuerung: Die Steuer kommt zum Schluss
- Rentenzahlungen oder Kapitalauszahlungen an Hinterbliebene sind einkommensteuerpflichtig
- Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können fällig werden
- Die Auszahlungen werden dem Einkommen der Hinterbliebenen hinzugerechnet – mit potenziell höherem Steuersatz
Was du jetzt tun kannst
- Bezugsrechte in allen Verträgen prüfen – und gegebenenfalls anpassen
- Testament verfassen oder aktualisieren
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen
- Todesfallregelungen in Versicherungen explizit klären lassen
- Bei Kapitalanlagen: Eigentumsverhältnisse dokumentieren, Übertragungen planen
- Im Zweifel: Beratung durch unabhängige Stellen oder echte Fachleute einholen
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Die meistgestellten Fragen meiner Mandanten
Kann ich meine private Rentenversicherung nachträglich so anpassen, dass meine Familie im Todesfall abgesichert ist?
Was passiert, wenn ich kurz vor Rentenbeginn sterbe?
Gibt es steuerliche Konsequenzen, wenn meine Altersvorsorge im Todesfall ausgezahlt wird?
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Angehörigen im Ernstfall überhaupt wissen, was sie bekommen?
Ist es sinnvoll, eine zusätzliche Risikolebensversicherung abzuschließen?

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.