Ertragsanteilsbesteuerung – einfach & verständlich erklärt

Ertragsanteilbesteuerung
Die Ertragsanteilsbesteuerung ist eine steuerliche Regelung, die festlegt, welcher Teil deiner privaten Rentenzahlung versteuert werden muss. Anders als die gesetzliche Rente, die ab dem Jahr 2040 vollständig steuerpflichtig sein wird, wird bei bestimmten privaten Rentenformen nur der sogenannte Ertragsanteil zur Besteuerung herangezogen.

Was ist der Ertragsanteil?

Der Ertragsanteil ist der Gewinn, den deine Versicherung während der Laufzeit erwirtschaftet – also die Zinsen und Renditen auf das eingezahlte Kapital. Der Rest deiner Rentenzahlung, also das von dir eingezahlte Kapital, bleibt steuerfrei.
Gut zu wissen: Der Ertragsanteil wird nicht pauschal berechnet, sondern hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab. Je älter du bei Rentenstart bist, desto geringer ist der Anteil, der versteuert werden muss. Das kann im Ruhestand eine erhebliche steuerliche Entlastung bedeuten.
Ertragsanteil berechnen

Wie wird der Ertragsanteil berechnet?

Die Berechnung des Ertragsanteils ist gesetzlich geregelt (§ 22 Einkommensteuergesetz) und basiert auf deinem Alter bei Rentenbeginn. Hintergrund ist, dass bei einem späteren Rentenstart die statistische Rentenbezugsdauer kürzer ist, wodurch der steuerpflichtige Anteil sinkt. Hier eine Übersicht über die Ertragsanteile:
Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil (%)
60 Jahre 22
65 Jahre 18
67 Jahre 17
70 Jahre 15
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen du beziehst ab 67 Jahren eine private Rente von 12.000 Euro pro Jahr. Bei einem Ertragsanteil von 17 % werden 2.040 Euro steuerlich berücksichtigt. Wenn dein persönlicher Steuersatz 20 % beträgt, zahlst du darauf 408 Euro Steuern. Der Großteil deiner Rente bleibt also steuerfrei.

Auf welche Rentenformen wird die Ertragsanteilsbesteuerung angewendet?

Die Ertragsanteilsbesteuerung gilt nur für bestimmte private Rentenprodukte, die keine staatliche Förderung erhalten. Dazu gehören:
  • Sofortrente: Du zahlst einmalig eine größere Summe ein und erhältst dafür sofort eine lebenslange monatliche Rente. Diese Option ist ideal, wenn du bereits Kapital angespart hast und dieses für eine planbare Altersvorsorge einsetzen möchtest.
  • Fondgebundene Rentenversicherung: Hier wird dein Kapital in Fonds investiert, was die Chance auf höhere Renditen bietet – allerdings auch mit einem entsprechenden Risiko verbunden ist.
Gut zu wissen: Produkte wie die Rürup-Rente (Basisrente) oder die Riester-Rente unterliegen nicht der Ertragsanteilsbesteuerung. Diese sind staatlich gefördert und werden anders besteuert. Ähnliches gilt für die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge, die jeweils eigene steuerliche Regelungen haben.
Ertragsanteilsbesteuerung profitieren

Wie kannst du von der Ertragsanteilsbesteuerung profitieren?

Damit du die steuerlichen Vorteile der Ertragsanteilsbesteuerung optimal nutzen kannst, gibt es ein paar wichtige Punkte, die du beachten solltest:
  1. Den Rentenbeginn strategisch planen: Je später du deine Rente beziehst, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil. Eine längere Ansparphase kann sich steuerlich auszahlen.
  2. Freibeträge nutzen: Prüfe, ob du durch den Grundfreibetrag oder andere Steuerfreibeträge deine Steuerlast weiter senken kannst.
  3. Die richtige Kombination im Bereich Altersvorsorge finden: Eine gute Mischung aus einer privaten Rentenversicherung, Kapitalanlagen und anderen geförderten Vorsorgeprodukten kann dir helfen, eine steuerlich optimale Lösung zu schaffen. Gerne zeige ich dir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, welche Möglichkeiten du hast.

Fazit

Die Ertragsanteilsbesteuerung ist ein wertvolles Instrument, um deine Rente steuerlich zu entlasten. Gerade im Vergleich zu anderen Rentenformen profitierst du hier von klaren Vorteilen, die dir langfristig mehr Netto vom Brutto sichern können. Doch Vorsicht: Um diese Vorteile voll auszuschöpfen, braucht es eine kluge Planung. Die Wahl der richtigen Rentenform, der optimale Zeitpunkt für den Rentenbeginn und eine genaue Kalkulation der Steuerlast sind entscheidend. Als Finanzberater unterstütze ich dich dabei, die für dich passende Altersvorsorgestrategie zu finden – individuell, transparent und auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Häufige Fragen zur Ertragsanteilsbesteuerung

Wenn du den Rentenbeginn nach hinten verschiebst, reduziert sich der steuerpflichtige Ertragsanteil. Das liegt daran, dass der Ertragsanteil mit zunehmendem Alter sinkt, da die erwartete Rentenbezugsdauer kürzer wird.
Beispiel:
Wenn du deine Rente mit 60 Jahren beginnst, liegt der Ertragsanteil bei 22 %. Entscheidest du dich, erst mit 67 Jahren in Rente zu gehen, beträgt der Anteil nur noch 17 %. Das bedeutet, dass bei einem gleichbleibenden Rentenbetrag weniger versteuert werden muss, was deine Steuerlast reduziert.
Tipp: Ein späterer Rentenbeginn kann sich steuerlich lohnen, insbesondere wenn du in der Zwischenzeit Einkünfte aus anderen Quellen (z. B. Kapitalanlagen oder Mietobjekten) zur Überbrückung nutzen kannst.
Kommt auf die Situation an, denn bei einer Kapitalauszahlung erhältst du den gesamten Betrag auf einmal, der im Jahr der Auszahlung vollständig versteuert werden muss. Das kann nicht nur erheblich Geld kosten, sondern auch deinen persönlichen Steuersatz deutlich erhöhen. Hast du im laufenden Jahr aber allgemein wenig Einkünfte, kann sich eine Einmalauszahlung für dich wiederum lohnen.
  • Wenn du in einem Jahr außergewöhnlich geringe Einkünfte hast und dadurch weniger Steuern zahlst.
  • Wenn du das Kapital für eine größere Investition oder Schuldentilgung benötigst.
  • Wenn du in der Lage bist, das ausgezahlte Kapital selbst ertragreich anzulegen.
Tipp: Lass dich vor deiner Entscheidung von einem erfahrenen Finanzberater wie mir beraten. Eine Simulation verschiedener Szenarien kann dir helfen, die für dich optimale Lösung zu finden. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

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