Familienversicherung in der GKV: Was hat es damit auf sich?

Familienversicherung GKV
Solange alles läuft, denkt kaum jemand darüber nach: Die Krankenversicherung ist einfach da. Viele sind über ihren Job versichert, manche über den Partner – ganz selbstverständlich. Aber was passiert, wenn sich plötzlich etwas ändert? Ein befristeter Vertrag läuft aus. Du bekommst ein Kind – aber kein Elterngeld. Oder du verdienst als Selbstständige nur ein paar Hundert Euro im Monat.

Dann stellt sich ganz konkret die Frage: Wie bin ich jetzt eigentlich krankenversichert? Und was kostet das? In solchen Situationen kann die Familienversicherung helfen – sie ist kostenlos, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aber genau da liegt der Haken: Nicht jeder darf einfach mitversichert sein. Und es gibt klare Regeln, die viele nicht kennen.

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist eine gesetzliche Regelung, die es Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner:innen erlaubt, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse des Partners mitversichert zu sein. Das gilt auch für Kinder, solange bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – meist bis zum 18. Lebensjahr, in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.

Voraussetzungen für Erwachsene:

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Beide wohnen in Deutschland
  • Der oder die Mitversicherte ist nicht selbst gesetzlich pflichtversichert
  • Keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
  • Einkommen liegt unter der Grenze von 505 Euro pro Monat (Stand 2025)

Typische Fälle, in denen die Familienversicherung greift:

  • Ein Partner ist in Vollzeit angestellt, der andere in Elternzeit oder ohne Erwerbstätigkeit
  • Teilzeitarbeit oder Minijob unterhalb der Einkommensgrenze
  • Übergangsphasen, z. B. zwischen zwei Jobs oder vor Renteneintritt
  • Kinder im schulischen oder studentischen Bereich, solange sie keine eigenen beitragspflichtigen Einkünfte haben

Familienversicherung bei der GKV: Was zählt als Einkommen – und wo liegt die Grenze?

Die magische Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung liegt bei 505 Euro monatlichem Gesamteinkommen. (Bei Minijobs sind es bis zu 556 Euro, allerdings gelten hier besondere Regeln.)

Als Einkommen gelten:

  • Arbeitsentgelt (auch Minijobs)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Kapitaleinkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen (in bestimmten Fällen)
Achtung: Entscheidend ist das Bruttoeinkommen, nicht das, was tatsächlich auf dem Konto landet.Wenn das Einkommen auch nur leicht über der Grenze liegt, entfällt die Familienversicherung – und der oder die Partner:in muss sich selbst versichern. Oft bedeutet das: rund 200 bis 250 Euro monatlich für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Was passiert im Ruhestand?

Viele denken: „Wenn wir in Rente gehen, bleibt doch alles wie gehabt.“ Doch genau hier lauert ein Überraschungsmoment: Mit Renteneintritt endet die Familienversicherung oft automatisch. Der Grund: Rentner:innen müssen sich selbst krankenversichern. Und zwar entweder:
  • Pflichtversichert (wenn sie zuvor lange gesetzlich versichert waren)
  • Oder freiwillig gesetzlich (wenn sie z. B. überwiegend privat oder familienversichert waren)
Freiwillig Versicherte müssen dann ggf. auf alle Einkünfte Beiträge zahlen – auch auf Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Das kann teuer werden. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, wie der Status bei Renteneintritt aussieht und ob ein Wechsel in die Pflichtversicherung möglich ist.

Selbstständig und familienversichert – geht das?

Ja, aber mit Einschränkungen. Grundsätzlich darfst du nebenberuflich selbstständig sein und familienversichert bleiben – solange die Tätigkeit nicht als „hauptberuflich“ eingestuft wird. Entscheidend sind:
  • Umfang (Zeitaufwand pro Woche)
  • Einnahmen
  • Ob du eigene Mitarbeitende hast
Je intensiver du arbeitest oder je höher der Umsatz, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Krankenkasse eine Hauptberuflichkeit annimmt.
Tipp: Lass bei Unklarheit eine Statusprüfung durch die Krankenkasse durchführen – bevor du in Probleme läufst.

Was gilt bei der privaten Krankenversicherung?

Ein großer Unterschied zur GKV : In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Das bedeutet: Wenn du privat versichert bist, muss dein:e Partner:in sich selbst versichern – meist ebenfalls privat. Und das kann schnell teuer werden, vor allem im Alter.

Je nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif können Monatsbeiträge von 400 Euro und mehr anfallen. Zudem steigen die Kosten oft im Alter deutlich an. Deshalb sollte bei der Entscheidung für oder gegen die PKV auch immer die Frage mitgedacht werden: Was bedeutet das für meinen Partner oder meine Familie?

Fazit

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen in der GKV ist ein echter finanzieller Vorteil. Aber er ist an Bedingungen geknüpft:
  • Einkommen unter der Grenze
  • Keine Hauptberuflichkeit
  • Kein Anspruch bei PKV des Hauptversicherten
Wer die Regeln kennt, kann viel Geld sparen – und teure Fehltritte vermeiden. Besonders wichtig: Frühzeitig überprüfen, wie sich Lebensveränderungen wie Ruhestand, Selbstständigkeit oder ein Wechsel in die PKV auswirken. Denn: Krankenversicherung ist nicht nur Pflicht, sondern ein zentraler Baustein für finanzielle Sicherheit – auch (oder gerade) im Alter.

FAQ: Ehegattenregelungen in der Krankenversicherung

Kann ich auch familienversichert bleiben, wenn ich gelegentlich freiberuflich arbeite?
Grundsätzlich ja – solange deine selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und du monatlich nicht mehr als 505 Euro (Stand 2025) verdienst. Die Einstufung „neben- oder hauptberuflich“ richtet sich aber nicht nur nach dem Einkommen, sondern auch nach dem zeitlichen Aufwand und ggf. Mitarbeitenden. Zur Sicherheit: Eine Statusklärung bei deiner Krankenkasse beantragen!
Nein. Elterngeld wird nicht als Einkommen im Sinne der Familienversicherung gewertet. Das heißt: Auch wenn du Elterngeld beziehst und sonst kein oder nur geringes Einkommen hast, kannst du beitragsfrei familienversichert bleiben.
Leider nein. Die Familienversicherung steht ausschließlich verheirateten oder verpartnerten Personen zu. Für nicht verheiratete Paare besteht kein Anspruch – auch nicht, wenn ihr zusammenlebt oder gemeinsame Kinder habt.
Theoretisch ja – aber nur, wenn du weder pflicht- noch freiwillig gesetzlich versichert bist und deine Einkünfte unterhalb der genannten Grenze liegen. In der Praxis ist das selten der Fall. Meist erfolgt mit Rentenbeginn automatisch eine eigene Versicherungspflicht – je nach Vorversicherungszeit dann als Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der GKV.
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Hi, ich bin Harry Saupe

(Spezialist für private Krankenversicherung & Beamtenversorgung)
(Finanzberater bei Level V)

Ich helfe dir dabei, die passende private Krankenversicherung zu finden – individuell abgestimmt auf deine Lebenssituation. Ob Beamter, Selbstständiger oder angestellte Person mit dem Wunsch nach besserer Absicherung: Gemeinsam finden wir eine Lösung, die langfristig zu dir passt.

Ich habe meine Ausbildung bei der größten privaten Krankenversicherung Deutschlands gemacht und bringe fundiertes Fachwissen genauso mit wie ein offenes Ohr für deine Fragen. Bei mir gibt’s klare Antworten statt Fachchinesisch – und eine Beratung auf Augenhöhe.

Mein Motto: „Die richtige PKV sorgt dafür, dass du dich um deine Gesundheit keine Sorgen machen musst – heute nicht, und auch nicht im Alter.“

Lass uns sprechen – ich bin für dich da.

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