Was passiert mit der bKV beim Jobwechsel oder im Ruhestand?

Jobwechsel BKV
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein attraktiver Vorteil für viele Arbeitnehmer – sie bietet zusätzlichen Schutz und ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Doch was passiert mit deiner bKV, wenn du den Arbeitgeber wechselst oder in den Ruhestand gehst? Bleibt die Absicherung bestehen oder muss man sich um eine alternative Lösung kümmern?
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bKV beim Jobwechsel: Was passiert mit der Absicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist an dein Arbeitsverhältnis gebunden. Das bedeutet, dass der Schutz in den meisten Fällen mit deinem letzten Arbeitstag endet. Aber keine Sorge – es gibt Möglichkeiten, die Absicherung trotzdem aufrechtzuerhalten.

Viele Versicherer bieten sogenannte „Portabilitätsoptionen“ an. Damit kannst du deinen Tarif privat weiterführen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Das ist besonders hilfreich, wenn du bereits Vorerkrankungen hast, die einen neuen Abschluss erschweren könnten. Allerdings: Diese Option ist oft zeitlich begrenzt. Es lohnt sich, direkt nach dem Jobwechsel zu klären, welche Möglichkeiten es gibt. Wenn dein neuer Arbeitgeber ebenfalls eine bKV anbietet, ist der Wechsel meist problemlos möglich. Hier solltest du frühzeitig nachfragen: Wie wird die bKV finanziert? Übernimmt der neue Arbeitgeber die Kosten vollständig, oder musst du einen Teil der Beiträge selbst zahlen? Auch die steuerliche Behandlung kann sich unterscheiden – klär das am besten direkt.

Falls dein neuer Arbeitgeber keine bKV anbietet, kannst du deinen bisherigen Tarif in vielen Fällen privat weiterführen. Wichtig zu wissen: Sobald du die Beiträge selbst übernehmen musst, können zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Wenn du die Beiträge bisher schon selbst getragen hast, bleibt alles wie gewohnt.

Was müssen Arbeitgeber bei der bKV nach einer Kündigung beachten?

Wenn ein Mitarbeiter dein Unternehmen verlässt, betrifft das nicht nur ihn, sondern auch dich als Arbeitgeber – vor allem in Bezug auf die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Denn die bKV endet in der Regel mit dem letzten Arbeitstag des Mitarbeiters. Das bedeutet: Du musst den Versicherer unbedingt darüber informieren, dass die Person ausgeschieden ist. Warum ist das so wichtig? In vielen bKV-Verträgen steht drin, dass du eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern versichern musst – unterschreitest du diese Zahl, kann das Probleme geben.

Wenn du diese Zahl unterschreitest – und das über einen längeren Zeitraum –, könnte der Versicherer im schlimmsten Fall den Vertrag kündigen. Das wäre natürlich ein Problem, denn dann stünde der Versicherungsschutz für dein gesamtes Team auf dem Spiel. Damit es nicht schiefgeht, sei lieber einen Schritt voraus: Ruf deinen Versicherer an, sobald sich etwas ändert, klär alles ab und stell sicher, dass du die Mindestzahl an Mitarbeitern im Blick behältst. So läufst du nicht Gefahr, den Versicherungsschutz für dein Team zu riskieren. So behältst du nicht nur den Überblick, sondern sicherst auch den Schutz für deine verbleibenden Mitarbeiter.

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Und was passiert im Ruhestand?

Beim Übergang in den Ruhestand stellt sich die Frage: Ist die bKV dann überhaupt noch relevant? Die Antwort ist ein klares Ja! Gerade im Alter gewinnen Gesundheitsleistungen an Bedeutung – und die betriebliche Krankenversicherung kann dabei eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein.

Wenn dein Arbeitgeber es ermöglicht, kannst du die bKV auch im Ruhestand weiterführen. In diesem Fall wechselst du in der Regel von einem arbeitgeberfinanzierten Tarif zu einer privaten Zahlung. Dabei bleibt der Leistungsumfang oft gleich oder wird nur minimal angepasst. Das ist besonders interessant, wenn die bKV Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen abdeckt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig nicht enthalten sind.

Fazit

Die betriebliche Krankenversicherung ist mehr als nur ein Benefit deines aktuellen Jobs. Mit den richtigen Optionen kannst du sie auch beim Jobwechsel oder im Ruhestand weiterführen und von den Vorteilen profitieren. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig informierst und deine Möglichkeiten prüfst. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du auch langfristig gut abgesichert bist. Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der Auswahl und Planung deiner bKV benötigst, stehen wir dir gerne zur Seite. Denn am Ende geht es nicht nur um Versicherungen – es geht um deine Gesundheit und deine finanzielle Sicherheit, jetzt und in der Zukunft.

Betriebliche Krankenversicherung – die meistgestellten Fragen

Nein, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird immer über den Arbeitgeber abgeschlossen. Sie ist ein arbeitgebergebundenes Modell, das den Mitarbeitern Vorteile verschafft. Wenn dein Arbeitgeber keine bKV anbietet, kannst du jedoch ähnliche Zusatzversicherungen privat abschließen, die viele der gleichen Leistungen abdecken.
Ja, in der Regel bleibt die bKV auch während einer längeren Krankschreibung aktiv, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Allerdings solltest du prüfen, ob der Arbeitgeber während deiner Krankheitsphase weiterhin die Beiträge übernimmt oder ob du sie in diesem Zeitraum selbst tragen musst.
Die bKV läuft während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in den meisten Fällen weiter, allerdings hängt dies davon ab, ob dein Arbeitgeber weiterhin die Beiträge bezahlt. Falls dies nicht der Fall ist, gibt es oft die Möglichkeit, die Versicherung privat weiterzuführen, indem du die Beiträge selbst übernimmst.
Das hängt vom jeweiligen Arbeitgeber und den Versicherungsbedingungen ab. Viele Unternehmen bieten die bKV auch Teilzeitkräften an, während Minijobber oft ausgeschlossen sind. Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob eine Lösung möglich ist.
Das ist abhängig vom Tarif und Anbieter. Einige bKV-Modelle erlauben es, Partner oder Kinder gegen einen zusätzlichen Beitrag mitzuversichern. Diese Option kann besonders attraktiv sein, da die Konditionen oft günstiger sind als bei einer rein privaten Zusatzversicherung.

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