Hinterbliebenenversorgung bei der Polizei: Deine Rechte und was du wissen musst

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Der Dienst bei der Polizei bringt ein besonderes Risiko mit sich – ob im Streifendienst, in der Kriminalpolizei oder bei Spezialeinheiten. Sollte eine Polizistin oder ein Polizist im aktiven Dienst versterben, stehen die Angehörigen oft vor einer emotional extrem belastenden Situation – und gleichzeitig vor vielen organisatorischen und finanziellen Fragen.

Zum Glück gelten für Polizeivollzugsbeamt:innen spezielle Versorgungs- und Fürsorgeregelungen, die weit über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehen. Als verbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes haben sie und ihre Familien Anspruch auf eine eigene, staatlich garantierte Absicherung.
In diesem Beitrag erfährst du:
  • welche Ansprüche Hinterbliebene im Todesfall haben,
  • wie sich die Versorgung von anderen Berufsfeldern unterscheidet,
  • welche Sonderregelungen gelten, wenn der Tod im Dienst oder infolge eines Dienstunfalls eintritt,
  • und was du bei der Beantragung unbedingt beachten solltest.
Ziel ist es, dir einen klaren Überblick zu geben – damit du weißt, worauf du dich verlassen kannst, und welche weiteren Optionen es gibt, um die finanzielle Zukunft deiner Familie bestmöglich abzusichern.
Hinterbliebenenversorgung gesetzte

Welche Gesetze für die Versorgung der Hinterbliebenen gelten

Die Versorgung von Hinterbliebenen von Polizist:innen basiert auf dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Es regelt klar, welche Ansprüche Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen und Kinder im Todesfall haben – und wie hoch diese Versorgung ausfällt.

Zwar gilt das BeamtVG grundsätzlich bundesweit einheitlich, aber weil die Polizei in Deutschland Ländersache ist, können je nach Bundesland kleine, aber wichtige Unterschiede bestehen. Das betrifft zum Beispiel die Höhe von Zuschlägen, die Bearbeitungsdauer bei Anträgen oder auch die Regelungen rund um das Sterbegeld. Besonders bei Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg oder Bremen – oder bei der Bundespolizei – lohnt es sich, genau hinzuschauen, welche Details gelten.

Kommt es zu einem Todesfall im direkten Zusammenhang mit dem Dienst – etwa durch einen Unfall im Einsatz – greifen besondere Vorschriften innerhalb des BeamtVG. Kurz gesagt: In solchen Fällen erhalten Hinterbliebene oft bessere oder schnellere Leistungen.

Wichtig dabei: Der Zusammenhang mit dem Dienst muss sauber dokumentiert und später belegt werden. Ohne einen klaren Nachweis kann es schwieriger werden, auf die Sonderregelungen zuzugreifen.

Wenn ein Polizist verstirbt: Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung?

ehepaare

Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen

Wenn ein Polizist oder eine Polizistin stirbt, haben Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung – vorausgesetzt, die Ehe oder Partnerschaft bestand zum Zeitpunkt des Todes. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Ruhegehalt, das der oder die Verstorbene bei einer regulären Pensionierung erhalten hätte.

Kinder

Anspruch auf Waisengeld haben auch die Kinder der Verstorbenen – egal, ob es sich um leibliche, adoptierte oder Stiefkinder handelt, die im Haushalt gelebt haben. Gezahlt wird das Waisengeld entweder als Halbwaisen- oder Vollwaisenrente – je nachdem, ob ein Elternteil oder beide verstorben sind. In der Regel läuft die Zahlung bis zum 27. Lebensjahr, solange sich das Kind noch in Ausbildung, Studium oder einer Übergangsphase befindet.
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geschiedene paare

Geschiedene Ehepartner:innen

Auch geschiedene Ehepartner:innen können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Rahmen der Scheidung ein Versorgungsausgleich vereinbart wurde. Dann kann ein Teil der Versorgungsansprüche des oder der Verstorbenen auf den oder die geschiedene Partner:in übergehen.

Diese Leistungen gibt es für Hinterbliebene

  • Hinterbliebenenpension (Witwen-/Witwergeld): Die wohl wichtigste Leistung für Ehe- oder Lebenspartner:innen ist die Hinterbliebenenpension. Sie liegt in der Regel bei 55 % des Ruhegehalts, das die bzw. der Verstorbene erhalten hätte. Bei einem Dienstunfalltod kann dieser Satz auch höher liegen (bis zu 60 % oder 66,67 %, je nach Rechtsgrundlage und Bundesland).

  • Waisengeld: Waisen erhalten einen prozentualen Anteil des Ruhegehalts. Für eine Halbwaise sind es meist 12 % bis 30 %, bei einer Vollwaise erhöht sich dieser Prozentsatz (z. B. 20 % bis 50 %). Die genauen Sätze sind im BeamtVG und den Ländergesetzen geregelt.

  • Sterbegeld und Beihilfeleistungen: Das Sterbegeld beträgt in den meisten Fällen das Zweifache der letzten monatlichen Bezüge. Es soll die unmittelbaren Kosten rund um den Todesfall (z. B. Bestattung) abdecken. Daneben werden bei Beamt:innen in vielen Fällen Beihilfeleistungen für Arzt- und Krankenhauskosten des oder der Verstorbenen bis zum Todestag weiter übernommen.

  • Übergangsgeld und zusätzliche Hilfen: Wenn ein Polizist oder eine Polizistin im Dienst stirbt, kann das die Familie plötzlich in eine schwierige finanzielle Lage bringen – gerade dann, wenn das eigene Einkommen wegbricht. Um diese erste Zeit abzufedern, gibt es je nach Bundesland die Möglichkeit auf ein Übergangsgeld. Das ist eine Art finanzielle Starthilfe, bis die Hinterbliebenenversorgung richtig greift.
Zusätzlich können im Todesfall durch einen Dienstunfall noch Einmalzahlungen gewährt werden. Diese sollen die Angehörigen dabei unterstützen, wichtige erste Kosten zu stemmen – zum Beispiel für die Sicherung des Haushalts oder laufende Kredite.

Voraussetzungen und Beantragung: Was Hinterbliebene jetzt wissen müssen

Wenn ein Polizist oder eine Polizistin im Dienst verstirbt, müssen Angehörige einige wichtige Dinge regeln, damit die Hinterbliebenenversorgung schnell in Gang kommt. Hier ein Überblick, worauf es ankommt:

Welche Unterlagen brauchst du?

Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sollten folgende Dokumente schnell griffbereit sein:
  • Sterbeurkunde
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls Waisengeld beantragt wird)
  • Personalaktennummer oder Dienstnummer des oder der Verstorbenen
  • Bei geschiedenen Ehepartner:innen: das Scheidungsurteil (wegen möglichem Versorgungsausgleich)

Wann solltest du den Antrag stellen?

Je eher, desto besser. Zwar gibt es meist keine extrem kurzen Fristen, aber: Je schneller der Antrag komplett eingereicht wird, desto schneller fließt das Geld. Gerade in einer emotional belastenden Situation kann eine rasche Auszahlung sehr helfen, um wenigstens finanziell Klarheit zu haben.

Wer ist dein Ansprechpartner?

Zuständig sind in der Regel:
  • die Versorgungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes,
  • die Personalstelle der Polizei oder
  • spezielle Sachbearbeiter:innen deiner Dienststelle.
Tipp: Viele Angehörige holen sich auch Unterstützung bei den Vertrauensstellen der Polizeigewerkschaften. Die kennen die Abläufe genau und helfen oft unkompliziert weiter.

Zusätzliche Unterstützung für Hinterbliebene

Auch über die staatlichen Leistungen hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Hinterbliebene Hilfe bekommen können:
  • Beratungsstellen und Gewerkschaften: Organisationen wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bieten spezielle Ansprechpersonen für Hinterbliebene. Sie helfen bei der Antragstellung, beraten in Rechtsfragen und unterstützen oft auch finanziell.
  • Hilfsfonds und Stiftungen: Es gibt zahlreiche Hilfswerke und Stiftungen, die speziell Polizist:innenfamilien unterstützen. Über Spendenaktionen oder Notfallfonds können Angehörige kurzfristig finanzielle Hilfe erhalten.
  • Psychosoziale Begleitung und Trauerbewältigung: Der Verlust eines Familienmitglieds ist eine enorme emotionale Belastung. Polizeiinterne Beratungsstellen, Psycholog:innen sowie gemeinnützige Organisationen bieten hier gezielte Unterstützung und helfen bei der Trauerbewältigung.
Kaum jemand beschäftigt sich gern mit dem Thema Tod oder schwere Krankheit – aber genau deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig abzusichern.
  • Frühzeitig planen: Informiere dich frühzeitig über die Ansprüche im Todesfall und überlege gemeinsam mit deiner Familie, wie ihr euch zusätzlich absichern könnt. Ein Testament oder eine klar geregelte Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall vieles erleichtern und sorgt dafür, dass deine Wünsche auch wirklich umgesetzt werden.
  • Kontakte pflegen: Ein gutes Netzwerk innerhalb der Polizei, zu Kolleg:innen oder auch zu Hilfsorganisationen kann im Notfall Gold wert sein. Oft helfen persönliche Kontakte dabei, bürokratische Hürden schneller zu überwinden oder wichtige Informationen frühzeitig zu bekommen.
  • Eigene Vorsorgedokumente prüfen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – diese Dokumente geben dir selbst und deinen Angehörigen Sicherheit. Denn sie legen klar fest, wer Entscheidungen treffen darf, falls du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist.
Auch wenn es unangenehm ist: Frühzeitig über Vorsorge nachzudenken, erspart deinen Liebsten im Ernstfall viel Stress und Unsicherheit! Ich unterstütze dich dabei! Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Fazit

Bei der Polizei gelten für Hinterbliebene besondere Schutzregelungen – vor allem, weil Polizist:innen ein erhöhtes Berufsrisiko tragen und oft im Beamtenstatus stehen. Im Ernstfall stehen Hinterbliebenen Leistungen wie Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld, Sterbegeld und – bei einem Dienstunfall – zusätzliche Sonderzahlungen zu.

Doch: Je nach Bundesland gibt es Unterschiede, und nicht immer ist sofort klar, welche Ansprüche genau bestehen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen – bei den Behörden, den Gewerkschaften oder mit Unterstützung von erfahrenen Berater:innen.

Wichtig zu wissen: Die staatliche Versorgung fängt vieles auf – aber eben nicht alles. Wer seine Familie zusätzlich absichern möchte, sollte auch private Vorsorgelösungen im Blick haben. Wenn du willst, unterstütze ich dich dabei, deine persönliche Vorsorge sinnvoll zu ergänzen – damit deine Familie im schlimmsten Fall nicht auch noch finanziell ins Straucheln gerät. Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!
Hinweis: Dieser Artikel liefert einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wer konkreten Rat benötigt, sollte sich an Anwält:innen für Beamtenrecht, an die jeweiligen Versorgungsbehörden oder an offizielle Beratungsstellen wenden.
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Hallo, ich bin Philipp Reinhardt

(Polizeikommissar a.D. & Finanzberater bei Level V)

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es im Dienst läuft: Der Kopf ist voll, die Tage lang – und Themen wie Dienstunfähigkeit oder Altersvorsorge schiebt man gern vor sich her. Ging mir genauso.

Aber ich habe miterlebt, was passiert, wenn der Moment doch kommt – und man nicht vorbereitet ist. Deshalb sage ich heute ganz klar: Eine durchdachte Absicherung ist kein Luxus – sie ist essenziell.

Als Kollege außer Dienst unterstütze ich dich dabei, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen – bevor es zu spät ist. Gemeinsam schauen wir, wie du deine Dienstunfähigkeit sinnvoll absichern kannst, wie groß deine persönliche Versorgungslücke wirklich ist und welche Möglichkeiten du hast, gezielt gegenzusteuern. Dabei geht es nicht um starre Lösungen, sondern um einen realistischen Blick auf deinen Ruhestand – mit einem Plan B, der trägt, wenn es darauf ankommt.

Keine Standardlösungen, kein Verkaufsdruck – sondern individuelle Konzepte, die zu dir passen. Wenn du willst, gehen wir den Weg gemeinsam. Ich bin an deiner Seite – als jemand, der weiß, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.

Meld dich gern – ich freu mich auf unser Gespräch.

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