
Mütterrente - Anerkennung für Erziehungsarbeit
Was galt eigentlich bis zur Verabschiedung des Gesetzes der Mütterrente in Deutschland?
- 1 Rentenpunkt in der Deutschen Rentenversicherung für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder – Anerkennung von einem Jahr Erziehungszeit
- 3 Entgeltpunkte bei Kindern ab dem 1. Januar 1992, entspricht Anerkennung einer dreijährigen Erziehungszeit
- Anerkennung von Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborener Kinder, 2 Jahre (entsprechen 2 Entgeltpunkte in der Deutschen Rentenversicherung)
- keine Änderung bei Kindern ab dem 1. Januar 1992, weiterhin Anerkennung von 3 Jahren Erziehungszeite, die 3 Entgeltpunkten entsprechen
Wer finanziert die Mütterrente?
- 40 Prozent von den Rentnern in Deutschland durch Verzicht auf Rentenerhöhungen
- 48 Prozent von den Arbeitnehmer- Arbeitgeberbeiträgen der Deutschen Rentenversicherung
- 12 Prozent aus Bundeszuschüssen
Hiergegen wehrt sich die Rentenversicherung seit Einführung der Rente und fordert von der Bundesregierung eine Vollfinanzierung der Erziehungsrente aus den jeweiligen Bundeshaushalten. Die DRV sieht die Anerkennung und Vergütung der Erziehungsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die als versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln zu finanzieren sei.
Mit Bekanntwerden der jüngsten Rentenpläne der CDU/CSU für die kommende Bundesregierung, die eine weitere Anpassung um einen halben Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder vorsieht, flammt der Streit um die Finanzierung wieder auf. Zahlreiche Ökonomen gehen sogar soweit, dass die Abschaffung der Mütterrente fordern.
Wer kann die Mütterrente bekommen?
Zwar rechnet die Rentenversicherung die Zeiten für Kindererziehung zunächst automatisch der Mutter hinzu, diese kann aber beantragen, dass die Zeiten dem Vater angerechnet werden. Entscheidend für die Mütterrente ist nicht das Geschlecht des Erziehenden, sondern vielmehr wer die tatsächliche Erziehungsarbeit geleistet hat. Ebenso ist es unabhängig davon möglich, dass beide Elternteile eine übereinstimmende Erklärung abgeben, die bestimmt, wem die Erziehungsrente künftig zugeordnet werden soll.
Noch sind die Koalitionsverhandlungen nicht abgeschlossen, das Gesetz zur weiteren Angleichung der Rente für Mütter wird weiterhin als zu teuer und unmodern abgetan. Die Finanzierung steht in den Sternen. Verlass dich also nicht darauf, dass die Mütterrente wenigstens einen Teil deiner aufopfernden Erziehungszeit honorieren wird. Der beste Tipp, den wir dir geben können: Selbst ist die Frau!
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(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)
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