Rente für Erziehungszeiten: Was ist die Mütterrente?

Mütterrente
Die Koalitionspapiere der künftigen Bundesregierung sehen Veränderungen in der Rentenpolitik vor. Einer der umstrittensten Punkte ist die Angleichung der Mütterrente für Geburten vor 1992. Was aber ist die Mütterrente und welche Ansprüche ergeben sich daraus für dich?
Mütterrente - Anerkennung für Erziehungsarbeit

Mütterrente - Anerkennung für Erziehungsarbeit

Es wird dich verwundern, dass es den Begriff der Mütterrente in Deutschland erst seit 2013 gibt. Geboren als politisches Schlagwort im Wahlkampf zur Wahl des 18. Bundestags im September 2013 war die Mütterrente, ebenso wie heute, ein Zugpferd der CDU/CSU. Letztlich wurden 2013 der Begriff Mütterrente sowie die Umsetzung erstmals im Koalitionspapier von CDU/CSU und der SPD verankert. Sie ersetzt allein zwar allein keine vollwertige Rente, auch berücksichtigt sie nicht die Ausfallzeiten von Eltern auf Grund von Erkrankungen der Kinder, hilft jedoch die Rentenlücke vor allem bei Frauen zu verringern.

Was galt eigentlich bis zur Verabschiedung des Gesetzes der Mütterrente in Deutschland?

  • 1 Rentenpunkt  in der Deutschen Rentenversicherung für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder – Anerkennung von einem Jahr Erziehungszeit
  • 3 Entgeltpunkte bei Kindern ab dem 1. Januar 1992, entspricht Anerkennung einer dreijährigen Erziehungszeit
Mit der Verabschiedung des neuen Rentenpakets der CDU/CSU – SPD Koalition im Juni 2014 trat die Mütterrente mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft. Ziel war und ist es, die Ungleichbehandlung der Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, zu minimieren. Somit wurden ihnen mit Inkrafttreten im Juli für jedes vor 1992 geborene Kind 2 Rentenpunkte statt wie bisher 1 zugestanden.
„Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt.Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen.“ heißt es dazu vollmundig im damaligen Koalitionsvertrag (nachzulesen im Archiv des Bundespressportals)
  • Anerkennung von Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborener Kinder, 2 Jahre (entsprechen 2 Entgeltpunkte in der Deutschen Rentenversicherung)
  • keine Änderung bei Kindern ab dem 1. Januar 1992, weiterhin Anerkennung von 3 Jahren Erziehungszeite, die 3 Entgeltpunkten entsprechen
Mit der Reform der Rente für Mütter im Jahr 2019 wurden die Rentenpunkte für Geburten vor 1992 abermals angehoben. Sie betragen gegenwärtig 2,5 Rentenpunkte für jedes vor 92 geborene Kind. Mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hat die CDU/CSU das Thema der Rentengeleichheit für Mütter in Anerkennung ihrer Leistungen bei der Erziehung nochmals aufgegriffen. Künftig sollen für alle Mütter gleiche Anrechnungszeiten gelten und somit jeweils 3 Rentenpunkte je Kind anerkannt werden.

Wer finanziert die Mütterrente?

Obwohl ein Rentensystem, welches wie das unsere auf einem fiktiven Generationenvertrag basiert, ohne Folgegenerationen kollabieren würde, ist die Anerkennung von Erziehungsarbeit bei der Gestaltung der Altersrente ein umstrittenes Thema. Der größte Streitpunkt war und ist die Finanzierung, was dazu führte, dass ein Teil der Rente für die Kindererziehung seit 2018 aus dem Bundeshaushalt in Form von Zuschüssen finanziert wird. Den Großteil der mit jeder Rentenanpassung steigenden Kosten tragen jedoch die Versicherten und Rentner selbst. Im einzelnen wird die Mütterrente wie folgt finanziert:
  • 40 Prozent von den Rentnern in Deutschland durch Verzicht auf Rentenerhöhungen
  • 48 Prozent von den Arbeitnehmer- Arbeitgeberbeiträgen der Deutschen Rentenversicherung
  • 12 Prozent aus Bundeszuschüssen
Durch die Angleichung der Rentenpunkte steigen natürlich auch die Kosten für die Rentenausgaben. Zumal von der Mütterrente auch jene profitieren, die ansonsten nicht in die DRV einzahlen. Dazu gehören beispielsweise Selbständige, Beamte, Hausfrauen, Minijobber oder Angehörige von Kammerberufen.

Hiergegen wehrt sich die Rentenversicherung seit Einführung der Rente und fordert von der Bundesregierung eine Vollfinanzierung der Erziehungsrente aus den jeweiligen Bundeshaushalten. Die DRV sieht die Anerkennung und Vergütung der Erziehungsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die als versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln zu finanzieren sei.

Mit Bekanntwerden der jüngsten Rentenpläne der CDU/CSU für die kommende Bundesregierung, die eine weitere Anpassung um einen halben Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder vorsieht, flammt der Streit um die Finanzierung wieder auf. Zahlreiche Ökonomen gehen sogar soweit, dass die Abschaffung der Mütterrente fordern.

Wer kann die Mütterrente bekommen?

Trotz der allgemein verwendeten Bezeichnung “Mütterrente” handelt es sich in erster Linie um eine Rente für Erziehungszeiten eines Kindes. In Anspruch nehmen können sie demzufolge Mütter und Väter gleichermaßen. Tatsächlich konnten mit der Einführung 2014 ungefähr 9,5 Millionen Frauen und 200.000 Männer von der Rente profitieren.

Zwar rechnet die Rentenversicherung die Zeiten für Kindererziehung zunächst automatisch der Mutter hinzu, diese kann aber beantragen, dass die Zeiten dem Vater angerechnet werden. Entscheidend für die Mütterrente ist nicht das Geschlecht des Erziehenden, sondern vielmehr wer die tatsächliche Erziehungsarbeit geleistet hat. Ebenso ist es unabhängig davon möglich, dass beide Elternteile eine übereinstimmende Erklärung abgeben, die bestimmt, wem die Erziehungsrente künftig zugeordnet werden soll.

Noch sind die Koalitionsverhandlungen nicht abgeschlossen, das Gesetz zur weiteren Angleichung der Rente für Mütter wird weiterhin als zu teuer und unmodern abgetan. Die Finanzierung steht in den Sternen. Verlass dich also nicht darauf, dass die Mütterrente wenigstens einen Teil deiner aufopfernden Erziehungszeit honorieren wird. Der beste Tipp, den wir dir geben können: Selbst ist die Frau!

Willst du wissen, wie du deinen persönlichen Vermögensaufbau so gestalten kannst, um trotz Kindern nicht in der Armutsfalle zu Landen?

Dann nimmt jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten und unterstützen dich gern zu deinen persönlichen Vorsorgemöglichkeiten.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Picture of Hallo, ich bin Fabian Hebisch

Hallo, ich bin Fabian Hebisch

(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)

Seit vielen Jahren bin ich in der Kundenbetreuung tätig – und eines ist mir dabei besonders wichtig geblieben: Wer sich meldet, braucht nicht nur Antworten, sondern eine schnelle und verlässliche Lösung. Genau das ist mein Anspruch bei Level V: Ich sorge dafür, dass Fragen, Vertragsangelegenheiten oder Schadensfälle zügig und unkompliziert bearbeitet werden.

Ich stehe für klare Abläufe, verbindliche Kommunikation und einen Service, der funktioniert – auch dann, wenn dein persönlicher Berater gerade nicht erreichbar ist.

Mein Motto: „Guter Service darf keine Lücke lassen.“

Wenn du schnelle Antworten und kompetente Unterstützung suchst, bist du bei mir genau richtig. Ich kümmere mich – direkt, lösungsorientiert und ohne Umwege.

Alle Beiträge

Unser FinanzReport 2025

Kostenlos-herunterladen

Wie du in den nächsten 2 Wochen deine Finanzen fest in der Hand hast – ohne Stress. Jetzt kostenlos herunterladen!

Lerne wie du sparen kannst, ohne groß verzichten zu müssen

Erfahre 3 unbekannte Finanzhacks von Experten

Zugang zu den Assets und Investitionsmöglichkeiten der oberen 1%

Kostenlos herunterladen

Inhaltsverzeichnis