Vermögenswirksame Leistungen (VL) im öffentlichen Dienst

Du bist im öffentlichen Dienst und möchtest dein Gehalt clever anlegen? Dein Dienstherr unterstützt dich dabei mit vermögenswirksamen Leistungen – einfach und lohnenswert. Nutze die Vorteile, die dir zustehen, und bau langfristig Vermögen auf – ohne Aufwand und mit staatlicher Unterstützung. Ich zeige dir, wie du das Beste aus deinen vermögenswirksamen Leistungen herausholst. Lass uns gemeinsam starten!

Vermögenswirksame leistungen öffentlicher Dienst

Bekannt aus:

  • Arbeitgeberzuschuss: Bis zu 13,29 € monatlich, je nach Berufsgruppe.
  • Clever investieren: Fonds, Bausparen oder Altersvorsorge – du entscheidest!
  • Einfacher Ablauf: Ohne Papierkram, direkt über die Personalstelle.

So sicherst du dir deine VL – in 4 einfachen Schritten

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Das steht dir zu: Deine VL im Überblick

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen richtet sich nach deinem Beruf und Tarifvertrag:
  • 6,65 € monatlich: Die meisten Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
  • 13,29 € monatlich: Anwärter oder Azubis mit niedrigen Bezügen (unter 971,45 €).
  • 0 €: Ehrenbeamte, entpflichtete Hochschullehrer und ehrenamtliche Richter.

💡 Tipp: Du kannst den Betrag durch Eigenleistung auf bis zu 40 € monatlich aufstocken, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten

So rechnet sich dein Vermögensaufbau: Ein Beispiel

Berechnung der Einzahlungen und Förderungen

Ergebnis ohne Rendite
  • Gesamtwert nach 7 Jahren: 3.920,00 €
  • Ergebnis mit angenommener Rendite (5 %): Endkapital: ca. 4.620,00 €
  • Eigenleistung: 33,35 € monatlich
  • Gesamtzuwachs nach 7 Jahren: ca. 700,00 € zusätzlich (inkl. Förderung und Rendite)


💡 Hinweis: Die tatsächliche Rendite hängt von der gewählten Anlageform ab.

Welche Anlagemöglichkeiten hast du?

Es gibt viele Wege, deine VL gewinnbringend zu nutzen. Welche passt zu dir?  
  • Fonds oder ETFs: Hohe Renditechancen für den langfristigen Vermögensaufbau.
  • Bausparverträge: Ideal, wenn du eine Immobilie planst.
  • Altersvorsorge: Mehr Sicherheit für deine Zukunft.

➡️ Finde mit uns die beste Sparstrategie für dich und deine Ziele!

Warum mit uns?

Mit Level V als deinem Partner bist du auf der sicheren Seite:

  • Wir erklären dir deine Optionen in einfachen Worten.
  • Unsere Lösungen sind auf deine Lebensziele abgestimmt.
  • Wir übernehmen die Abwicklung und behalten den Überblick.

Wer sind wir

Wir sind ein Team aus erfahrenen Experten, das sich darauf spezialisiert hat, individuelle Lösungen in den Bereichen Altersvorsorge, Krankenversicherung und Finanzplanung zu bieten – maßgeschneidert für jede Lebenssituation.
Unser Ziel: Deine Zukunft sicher und sorgenfrei zu gestalten.

Bild von Florian Echegoyen Ramirez Unabhängiger Finanzberater

Florian Echegoyen

Geschäftsführer, Experte für betriebliche Altersvorsorge und Geschäftsführerberatung

Franz Paufler Über uns

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Experte Altersvorsorge - finanzmathematische Analyse - Steueroptimierung

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Kundenservice

Was unsere Mandanten sagen

FAQ

Du musst im öffentlichen Dienst tätig sein und unter einem entsprechenden Tarifvertrag arbeiten. Zudem hängt die Höhe der VL von deinem Status ab – ob du Beamter, Angestellter oder Anwärter bist. Wichtig ist auch, dass du eine förderfähige Sparform abschließt.
In der Regel können VL nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Sie werden ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem du den Sparvertrag bei deinem Dienstherrn einreichst. Es lohnt sich also, frühzeitig aktiv zu werden.

Deine VL-Zahlungen werden eingestellt, wenn du den öffentlichen Dienst verlässt. Bereits eingezahlte Beträge und angesparte Renditen bleiben jedoch erhalten. Du kannst den Vertrag privat weiterführen oder eine neue Sparform wählen.

Ja, die VL deines Arbeitgebers sind für dich steuer- und sozialversicherungsfrei. Das macht sie besonders attraktiv, da du den vollen Betrag in deine Sparform investieren kannst.

Ja, du kannst VL parallel zu anderen Sparformen wie einer privaten Altersvorsorge oder einem ETF-Sparplan nutzen. Wichtig ist nur, dass dein VL-Vertrag die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt.

In der Elternzeit werden keine VL gezahlt, da du kein Gehalt beziehst. Der Vertrag läuft aber weiter, und du kannst eigene Beiträge einzahlen, um die staatliche Förderung zu sichern.

Nein, während der Laufzeit eines VL-Vertrags ist ein Wechsel der Anlageform in der Regel nicht möglich. Du kannst jedoch nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist einen neuen Vertrag mit einer anderen Sparform abschließen.

Deine Frage ist nicht dabei?

Florian Echegoyen-1

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