KFZ-Versicherung abschließen: Brauche ich auch eine Insassenunfallversicherung oder nicht?

insassenunfallversicherung
Du willst eine KFZ-Versicherung abschließen und fragst dich, ob eine Insassenunfallversicherung wirklich notwendig ist? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es hängt von deiner persönlichen Situation ab, ob dieser Versicherungsbaustein in deiner Kfz-Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Im Folgenden zeigen wir dir, welche Rolle die Insassenunfallversicherung spielt und wann es ratsam ist, sie abzuschließen, damit du und deine Mitfahrer bestmöglich geschützt sind.
Insassenunfallversicherung was ist das

Insassenunfallversicherung – einfach & verständlich erklärt

Eine Insassenunfallversicherung ist eine spezielle Versicherung, die finanzielle Unterstützung für die Insassen eines Fahrzeugs bietet, falls sie bei einem Unfall verletzt werden oder ums Leben kommen. Diese Versicherung greift unabhängig davon, ob der Fahrer oder ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat.
Typische Leistungen dieser Versicherung beinhalten:
  • Invaliditätszahlungen: Einmalzahlungen bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung.
  • Todesfallleistungen: Finanzielle Unterstützung an die Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Insassen.
  • Krankenhausaufenthalt: Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung oder Genesung im Krankenhaus.
  • Bergungskosten: Übernahme von Kosten, die durch Bergungsmaßnahmen entstehen können.
Gut zu wissen:
Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei Optionen zur Absicherung der Fahrzeuginsassen: die Pauschalversicherung und die Platzversicherung.

  1. Pauschalversicherung: Hier wird eine feste Versicherungssumme für alle Insassen im Fahrzeug vereinbart. Im Schadensfall wird dieser Betrag unter allen Mitfahrern aufgeteilt. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro und vier Insassen würde jeder Insasse 50.000 Euro erhalten.
  2. Platzversicherung: Diese Variante erlaubt es, für jeden Sitzplatz im Fahrzeug eine individuelle Versicherungssumme festzulegen. Dadurch können Insassen auf besonders gefährdeten Plätzen, wie dem Fahrer- oder Beifahrersitz, höher versichert werden.

Wann zahlt die Insassenunfallversicherung?

  • Fahrerflucht: Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann, übernimmt die Insassenunfallversicherung bleibende Schäden. In solchen Fällen hilft auch die Verkehrsopferhilfe, die Sach- und Personenschäden bis zu bestimmten Höchstgrenzen abdeckt.
  • Unfallverursacher ohne Haftpflicht: Ist der Unfallverursacher ein Fußgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung, kann die Insassenunfallversicherung einspringen. Eine sinnvollere Alternative ist jedoch die Forderungsausfalldeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist.
  • Unfälle im Ausland: In Ländern mit niedrigen Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Insassenunfallversicherung sinnvoll sein, um Lücken in der Entschädigung abzudecken.
  • Bleibende Schäden des Fahrers: Wenn der Fahrer selbst bei einem von ihm verursachten Unfall bleibende Schäden erleidet, übernimmt die Insassenunfallversicherung Leistungen. Diese greifen jedoch erst bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

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Ist eine Insassenunfallversicherung wirklich notwendig?

In den meisten Fällen wird die Insassenunfallversicherung als überflüssig eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist, dass ihre Leistungen oft von anderen, bereits bestehenden Versicherungen abgedeckt werden:
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Schäden, die Insassen bei einem Unfall erleiden, wenn der Fahrer für den Unfall verantwortlich ist.
  • Krankenversicherung: Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung decken die medizinische Behandlung der Insassen nach einem Unfall ab. Das bedeutet, dass die Insassenunfallversicherung in Bezug auf Arzt- und Krankenhauskosten wenig zusätzlichen Nutzen bietet.
  • Private Unfallversicherung: Für den Fahrer selbst kann eine private Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein, da sie nicht nur Verkehrsunfälle, sondern auch Unfälle in anderen Lebensbereichen abdeckt. Diese Versicherung bietet oft umfassendere Leistungen als die Insassenunfallversicherung.
  • Lohnfortzahlung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei einem Verdienstausfall nach einem Unfall greift in den ersten sechs Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend übernehmen entweder eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung.
In den meisten Fällen ist die Insassenunfallversicherung also nicht notwendig, da bereits bestehende Versicherungen wie die Kfz-Haftpflicht, die Krankenversicherung oder private Unfallversicherungen ähnliche oder sogar bessere Leistungen bieten.

Wann macht die Insassenunfallversicherung trotzdem Sinn?

Auch wenn der Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht unbedingt notwendig ist, gibt es dennoch Situationen, in denen sie durchaus sinnvoll sein kann:
  1. Regelmäßiger Transport von Passagieren: Wenn du häufig andere Personen mitnimmst – ob beruflich oder privat –, kann die Insassenunfallversicherung eine zusätzliche Absicherung darstellen. So bist du sicher, dass alle Mitfahrer im Schadensfall versorgt sind, ohne dass du dich auf deren private Versicherungen verlassen musst.
  2. Fahrgemeinschaften oder Taxifahrten: Für Personen, die beruflich oder regelmäßig im Rahmen von Fahrgemeinschaften andere Personen transportieren, kann die zusätzliche Sicherheit durch eine Insassenunfallversicherung beruhigend sein.
  3. Unfälle ohne Fremdverschulden: Wenn du selbst den Unfall verursachst, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für den Schaden der Mitfahrer, nicht für den Fahrer selbst. Die Insassenunfallversicherung hingegen leistet für alle Insassen, einschließlich des Fahrers, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Fazit

Die Entscheidung hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. In vielen Fällen bietet die Insassenunfallversicherung zwar einen zusätzlichen Schutz, aber oft gibt es bereits bestehende Versicherungen, die dieselben Risiken abdecken. Lass uns gemeinsam prüfen, ob du wirklich eine Insassenunfallversicherung benötigst oder ob du bereits ausreichend abgesichert bist. Vereinbare jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch und finde heraus, welche Versicherungen für dich sinnvoll sind!

FAQ – Die meistgestellten Fragen zur Insassenunfallversicherung

Ja, die Insassenunfallversicherung deckt sowohl die Mitfahrer als auch den Fahrer ab, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
n vielen Fällen ist eine zusätzliche Insassenunfallversicherung nicht nötig, da die private Kranken- oder Unfallversicherung bereits ausreichenden Schutz bietet. Eine individuelle Prüfung kann hier Klarheit schaffen.
Je nach Vertrag zahlt die Insassenunfallversicherung bei Invalidität, Tod oder vorübergehenden Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Auch Bergungs- und Heilungskosten können abgedeckt sein.

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