Welche Versicherungen braucht ein Soldaten im Auslandseinsatz?

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Ein Auslandseinsatz verändert alles – für dich und deine Familie. Du ziehst los, um deinen Auftrag zu erfüllen. Aber dir ist klar: Das ist kein gewöhnlicher Job. Da draußen kann alles passieren – schneller, als man denkt. Und während du funktionierst, fragen sich deine Liebsten zu Hause: Was, wenn etwas passiert? Ich habe viele Einsätze erlebt. Ich weiß, wie sehr man sich auf die Kameradschaft und die Strukturen verlassen kann – aber ich weiß auch, wo diese Absicherung an ihre Grenzen stößt. Und genau deshalb ist es wichtig, selbst rechtzeitig vorzusorgen. Doch wie gut bist du überhaupt über deinen Dienstherrn abgesichert – und wo liegen die Lücken?
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Wie bin ich als Soldat im Auslandseinsatz über meinen Dienstherren abgesichert?

Wenn du im Einsatz verwundet wirst – sei es durch einen Unfall oder eine Kampfhandlung – greift zunächst das Einsatzversorgungsgesetz (EinsatzVG). Es sichert dich ab, sobald du im Einsatzland angekommen bist, bis du es wieder verlässt.

Was bedeutet das konkret?

  • Einmalige Unfallentschädigung: Wirst du im Einsatz so schwer verletzt, dass deine Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 % gemindert ist – und du dabei einer besonderen Gefährdung ausgesetzt warst –, zahlt dir der Staat eine pauschale Entschädigung von 000 Euro.

  • Weiterbeschäftigung trotz Verletzung: Liegt deine Schädigung bei mindestens 30 %, hast du das Recht, in der Bundeswehr weiterbeschäftigt zu werden – ob als Berufssoldat, Beamter oder Angestellter. Das gilt unabhängig davon, ob du SaZ, FWDL oder Reservist bist.

  • Absicherung trotz „Kriegsklausel“ in privaten Verträgen: Viele private Versicherer schließen Einsätze mit hohem Risiko aus. Die gute Nachricht: Dank der Ausfallbürgschaft nach § 63b SVG springt der Bund ein, wenn eine private Unfall- oder Lebensversicherung wegen einer Kriegsklausel nicht zahlt.

  • Dienstunfähigkeit – was dann? Wirst du durch einen Einsatzunfall dienstunfähig, bekommst du als Berufssoldat ein erhöhtes Ruhegehalt: 80 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge – und zwar basierend auf der übernächsten Besoldungsgruppe. Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von mindestens 30.000 Euro – plus weitere Beträge, je nach Länge deiner Dienstzeit. Und obendrein steht dir eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu.

  • Besserstellung in der Rente: Deine Zeit im Einsatz zahlt sich später auch für deine Rente aus – doppelt sogar: Wer mindestens 30 Tage pro Einsatz im Ausland war und insgesamt auf 180 Auslandstage kommt, bekommt in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Entgeltpunkte. Für Berufssoldaten zählt die Zeit sogar doppelt fürs Ruhegehalt.

  • Auslandsverwendungszuschlag (AVZ): Während des Einsatzes bekommst du außerdem den steuerfreien AVZ, der je nach Gefährdungsstufe bis zu 145 Euro am Tag betragen kann. Auch Beamte und Angestellte erhalten diesen Zuschlag.

Welche Versicherungen brauche ich als Soldat im Auslandseinsatz?

Ein Auslandseinsatz ist kein Spaziergang. Du weißt, was auf dich zukommen kann – Gefährdungslage, Verwundung, im schlimmsten Fall der eigene Tod. Klar, die Bundeswehr steht hinter dir. Aber die Wahrheit ist: Der Dienstherr fängt nicht alles ab. Und im Ernstfall bleibt deine Familie mit mehr als nur der Trauer zurück.

Wenn du Verantwortung übernimmst – nicht nur im Einsatz, sondern auch für die, die zu Hause auf dich warten – dann solltest du privat vorsorgen. Nicht irgendwann. Sondern bevor der Flieger abhebt. Diese drei Versicherungen solltest du als Soldat im Einsatz unbedingt auf dem Schirm haben:
Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Im Einsatz läuft nicht immer alles nach Plan – ein falscher Schritt, ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert. Wenn du durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wirst, hilft dir die private Unfallversicherung, finanziell auf Kurs zu bleiben. Umbaukosten, Einkommensausfall, Reha – die Bundeswehr zahlt nicht alles.
Mein Tipp: Du brauchst eine Absicherung, die Auslandseinsätze und das „passive Kriegsrisiko“ wirklich abdeckt! Jetzt kostenlos beraten lassen!

Risikolebensversicherung

Du gehst raus – deine Familie bleibt zurück. Und obwohl niemand drüber reden will, weißt du, wie schnell sich im Einsatz alles ändern kann. Eine Risikolebensversicherung sichert deine Angehörigen ab, wenn du nicht mehr nach Hause kommst. Damit sie nicht auch noch um Haus, Kinder oder Lebensunterhalt kämpfen müssen. Du willst, dass deine Familie im Ernstfall abgesichert ist? Jetzt mehr zur Risikolebensversicherung erfahren!
familiäres risiko
Unfallversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Einsatz kann Spuren hinterlassen – körperlich wie psychisch. Wenn du danach nicht mehr dienstfähig bist, springt die Dienstunfähigkeitsversicherung ein. Sie zahlt dir eine monatliche Rente und fängt das finanzielle Risiko ab, wenn deine Karriere plötzlich endet.
Wichtig: Achte darauf, dass das „passive Kriegsrisiko“ mitversichert ist. Falls der Versicherer nicht zahlt, greift die Ausfallbürgschaft des Bundes – aber nur, wenn du privat vorsorgst. Jetzt absichern lassen!

Fazit

Ein Auslandseinsatz bringt nicht nur Verantwortung, sondern auch echte Risiken mit sich – für dich und deine Familie. Und auch wenn die Bundeswehr einiges absichert: Es bleibt eine Lücke. Mit der richtigen privaten Vorsorge schließt du sie gezielt – damit du dich auf deinen Auftrag konzentrieren kannst und deine Familie weiß: Im Ernstfall ist für alles gesorgt.  Du willst wissen, welche Absicherung für dich sinnvoll ist? Dann sprich mit uns – persönlich, unabhängig und auf Augenhöhe.  Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren! 

Welche Versicherungen brauche ich als Soldat auf Auslandseinsatz? – die meistgestellten Fragen

Damit die Ausfallbürgschaft greifen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine Unfall-, Dienstunfähigkeits- oder Lebensversicherung aktiv bestehen, und der Soldat muss der Versicherungsnehmer sein. Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Auslandseinsatz dem Versicherer gemeldet wurde. Bei Lebensversicherungsverträgen muss zudem das passive Kriegsrisiko mitversichert sein. Schließlich müssen auch alle Beiträge fristgerecht bezahlt worden sein.
Im Falle eines Einsatzunfalls greift zunächst die Einsatzversorgung gemäß dem Einsatzversorgungsgesetz (EinsatzVG). Solltest du durch einen Einsatzunfall eine Schädigung von mindestens 30 Prozent erleiden, hast du zudem nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter oder Angestellter beim Bund.
Das Einsatzversorgungsgesetz bietet verschiedene Leistungen, wie die einmalige (Unfall-) Entschädigung von 150.000 Euro bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Berufssoldaten erhalten zudem ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, und alle Soldaten erhalten einen steuerfreien Auslandsverwendungszuschlag.

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