Welche Versicherungen braucht ein Soldaten im Auslandseinsatz?

Soldat Versicherung Auslandseinsatz
Ein Auslandseinsatz stellt für dich als Soldatin oder Soldat, aber auch für deine Familie, eine enorme physische und psychische Belastung dar. Die ständige Gefahr von Tod und Verwundung ist leider eine Realität dieser Einsätze. Zwar bietet die Bundeswehr einen gewissen finanziellen Ausgleich, doch dieser ist oft nicht ausreichend. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine zusätzliche private Vorsorge die beste Lösung. Sie gibt dir und deiner Familie nicht nur mehr Sicherheit, sondern sorgt auch dafür, dass deine Angehörigen im Ernstfall gut versorgt sind.
Auslandseinsatz Soldat versichert Dienstherr

Wie bin ich als Soldat im Auslandseinsatz über meinen Dienstherren abgesichert?

Solltest du als Soldat zwischen der Ankunft und dem Verlassen des Einsatzgebiets einen verletzt werden, greift erst einmal das sogenannte Einsatzversorgungsgesetz (EinsatzVG).

Welche Leistungen bietet das Einsatzversorgungsgesetz?

Einmalige Unfallentschädigung

Diese Entschädigung ist für besonders gefährdete Soldaten gedacht und beträgt pauschal 150.000 Euro. Sie wird gewährt, wenn der Einsatzunfall zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 Prozent führt und du während des Dienstes einer besonderen Lebensgefahr ausgesetzt warst.
Wenn du eine Einsatzschädigung von mindestens 30 Prozent erleidest, hast du gemäß dem Einsatzweiterverwendungsgesetz das Recht auf Weiterbeschäftigung beim Bund als Berufssoldat, Beamter oder Angestellter – egal ob du Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL), Soldat auf Zeit (SaZ) oder Reservist bist.

Entschädigung bei Dienstunfähigkeit

Wenn du als Berufssoldat aufgrund eines Einsatzunfalls dienstunfähig wirst, erhältst du ein Ruhegehalt von 80 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der übernächsten Besoldungsgruppe, vorausgesetzt deine MdE beträgt mindestens 50 Prozent und das Dienstverhältnis endet aufgrund des Unfalls.
  • Die Zeiten, die du im Auslandseinsatz verbringst, können sich positiv auf deine Rente und Pension auswirken, sofern der Einsatz mindestens 30 Tage dauerte und du insgesamt mindestens 180 Tage im Ausland warst. Berufssoldaten erhalten für diese Zeiten eine doppelte Rentenanrechnung, während Nichtberufssoldaten zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen.
  • Als Soldatin oder Soldat im Auslandseinsatz erhältst du einen steuerfreien Auslandsverwendungszuschlag, der materielle und immaterielle Belastungen ausgleicht. Die Höhe des AVZ richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und der Bedrohungslage und kann bis zu 145 Euro pro Tag betragen. Dieser Zuschlag gilt auch für Beamtinnen, Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Welche Versicherungen brauche ich als Soldat im Auslandseinsatz?

Private Unfallversicherung

Ein Auslandseinsatz birgt viele unvorhersehbare Risiken. Eine private Unfallversicherung deckt finanzielle Verluste ab, die durch Unfälle entstehen, insbesondere wenn diese zu dauerhaften Verletzungen oder Behinderungen führen. Diese Versicherung bietet zusätzliche Sicherheit, da die staatlichen Leistungen oft nicht ausreichen, um alle Kosten abzudecken (Hier mehr lesen).

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Risikolebensversicherung

Im schlimmsten Fall, wenn der Soldat während des Einsatzes ums Leben kommt, sichert eine Risikolebensversicherung die finanzielle Zukunft der Familie ab. Die Versicherungssumme hilft den Angehörigen, die finanziellen Verpflichtungen wie Hypotheken oder Studiengebühren der Kinder weiterhin zu erfüllen, ohne in finanzielle Not zu geraten. Jetzt alles Wichtige über die Risikoversicherung für Soldaten erfahren!

Dienstunfähigkeitsversicherung

Solltest du aufgrund von Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sein, deinen Dienst auszuführen, greift die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie stellt sicher, dass du als Soldat und deine Familie finanziell abgesichert sind, sollte deine berufliche Karriere abrupt enden.

Als Soldatin oder Soldat ist es wichtig, beim Abschluss einer Lebens- oder Unfallversicherung darauf zu achten, dass das „passive Kriegsrisiko“ mitversichert ist. Damit ist sichergestellt, dass die Versicherung im Schadensfall zahlt. Weigert sich der Versicherer aufgrund der Kriegsklausel zu zahlen, springt die Ausfallbürgschaft des Bundes ein und übernimmt die Leistung

Fazit

Ein Auslandseinsatz bringt erhebliche Risiken und Belastungen mit sich. Obwohl die Bundeswehr einige finanzielle Absicherungen bietet, reichen diese oft nicht aus, um alle Eventualitäten abzudecken. Eine zusätzliche private Vorsorge ist daher unerlässlich, um dir und deiner Familie umfassenden Schutz zu bieten und sicherzustellen, dass deine Angehörigen im Ernstfall gut versorgt sind. Gerne beraten wir dich dazu umfassend und klären dich über deine Möglichkeiten. Vereinbare jetzt einen kostenlosen Beratungstermin!

Welche Versicherungen brauche ich als Soldat auf Auslandseinsatz? – die meistgestellten Fragen

Damit die Ausfallbürgschaft greifen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine Unfall-, Dienstunfähigkeits- oder Lebensversicherung aktiv bestehen, und der Soldat muss der Versicherungsnehmer sein. Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Auslandseinsatz dem Versicherer gemeldet wurde. Bei Lebensversicherungsverträgen muss zudem das passive Kriegsrisiko mitversichert sein. Schließlich müssen auch alle Beiträge fristgerecht bezahlt worden sein.
Im Falle eines Einsatzunfalls greift zunächst die Einsatzversorgung gemäß dem Einsatzversorgungsgesetz (EinsatzVG). Solltest du durch einen Einsatzunfall eine Schädigung von mindestens 30 Prozent erleiden, hast du zudem nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter oder Angestellter beim Bund.
Das Einsatzversorgungsgesetz bietet verschiedene Leistungen, wie die einmalige (Unfall-) Entschädigung von 150.000 Euro bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Berufssoldaten erhalten zudem ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, und alle Soldaten erhalten einen steuerfreien Auslandsverwendungszuschlag.

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