Warum diese Dokumente wichtig sind und wie sie richtig erstellt werden
Dein Leben als Polizist ist jeden Tag voller Herausforderungen und Risiken. Jeden Tag setzt du dich mutig Gefahren aus, um die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten. Doch was passiert, wenn du eines Tages in eine Situation gerätst, in der du nicht mehr selbst entscheiden kannst? Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können dafür sorgen, dass alles in deinem Sinne geschieht. In diesem Artikel erfährst du, warum diese Dokumente für dich als Polizist besonders wichtig sind, wie du sie richtig erstellst und welche Fehler du vermeiden solltest.
Vorsorgevollmacht – einfach & verständlich erklärt
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, mit dem du eine oder mehrere Personen bevollmächtigst, in deinem Namen Entscheidungen zu treffen, falls du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Anders als bei einer Betreuungsverfügung bestimmst du hier selbst, wer für dich handeln soll und welche Befugnisse diese Person erhält. Dies kann von medizinischen Entscheidungen bis hin zu finanziellen Angelegenheiten reichen.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht für Polizisten besonders wichtig?
- Gefahren im Polizeidienst: Du bist täglich Risiken ausgesetzt – ob bei der Verfolgung von Straftätern, Verkehrsunfällen oder anderen gefährlichen Einsätzen. Diese Risiken erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass du in eine Situation gerätst, in der du selbst nicht entscheiden kannst. Ein Beispiel: Ein Kollege von dir wurde bei einem Einsatz schwer verletzt und lag im Koma. Dank seiner Vorsorgevollmacht konnte seine Ehefrau sofort die notwendigen Entscheidungen treffen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
- Schutz der eigenen Interessen: Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung schützt du nicht nur deine eigenen Interessen, sondern entlastest auch deine Familie. Deine Angehörigen müssen nicht rätseln, was du gewollt hättest. Sie können sicher sein, dass deine Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigst du eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen, dich gegenüber Dritten zu vertreten und in deinem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. Diese Vertretung kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken:
- Gesundheit und Pflege: Durchsetzung deines in der Patientenverfügung festgelegten Willens.
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten: Kündigung deiner Wohnung, Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
- Vertretung bei Behörden: KFZ-Zulassungsstelle, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträger.
- Vertretung vor Gericht: Teilnahme an Gerichtsverhandlungen.
- Vermögen: Verwaltung und Durchführung von Rechtsgeschäften. Das bedeutet, der von dir Bevollmächtigte kann z. B. die Auszahlung der Leistungen deiner Unfallversicherung beantragen oder Angelegenheiten mit deiner Pflegeversicherung klären.
- Post- und Fernmeldeverkehr: Entgegennahme und Lesen von Post, Kündigung von Verträgen.
- Das Leben verändert sich und darum sollten auch deine Vorsorgemaßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Plane, deine Vorsorge mindestens alle zwei Jahre oder bei größeren Lebensereignissen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Scheidung zu aktualisieren.
- Bewahre deine Dokumente an einem sicheren, aber für deine Vertrauenspersonen zugänglichen Ort auf. Informiere deine Angehörigen und deinen Bevollmächtigten, wo sie diese finden können. Es kann auch sinnvoll sein, Kopien beim Hausarzt oder einem Notar zu hinterlegen.
- Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung kann komplex sein. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt oder einen spezialisierten Finanzberater kann dir helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass deine Dokumente vollständig und rechtskonform sind.
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Jetzt Kontakt aufnehmenWen kann ich bevollmächtigen?
Rechtlich gesehen kannst du jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren bevollmächtigen. Es ist jedoch sinnvoll, jemanden auszuwählen, dem du voll vertraust, da diese Person weitreichende Entscheidungen für dich treffen wird. Oft werden nahe Familienmitglieder wie Ehepartner, Eltern oder Kinder als Bevollmächtigte gewählt. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch Freunde oder andere Vertrauenspersonen können diese Aufgabe übernehmen.
Falls du keine engen Vertrauenspersonen hast, kannst du eine Betreuungsverfügung in Erwägung ziehen. Dabei schlägst du jemanden vor, der im Notfall vom Betreuungsgericht berufen und kontrolliert wird. Diese Lösung eignet sich für entferntere Bekannte, da die Handlungsfähigkeit des Betreuers stark eingeschränkt ist und somit weniger Vertrauen voraussetzt.
In welcher Form sollte eine Vorsorgevollmacht erstellt werden?
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich im unterschriebenen Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Es wird empfohlen, dass auch der Bevollmächtigte die Vollmacht gegenzeichnet, um seine Bereitschaft zu bestätigen. Soll die Vollmacht auch nach deinem Tod gelten, muss sie als „transmortale Vollmacht“ formuliert sein. Folgende Angaben sind unerlässlich:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Bevollmächtigten
- Umfang der Handlungsvollmacht
- Ort und Datum
- Unterschriften von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
Gut zu wissen: Die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht ist nicht zwingend, jedoch empfehlenswert. Eine beglaubigte Unterschrift erhöht die Akzeptanz bei Behörden und kann Diskussionen vermeiden. Nur in einigen wenigen Fällen ist eine Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich:
- Grundstücksgeschäfte: Mindestens eine Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde ist notwendig.
- Erbausschlagung oder Firmenanteilsverkauf: Notarielle Beglaubigung ist ratsam.
- Darlehensverträge: Die Vollmacht muss entweder alle Details des Kredits enthalten oder notariell beglaubigt sein.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ergriffen oder unterlassen werden sollen. Du kannst genau bestimmen, welche Behandlungen du wünschst oder ablehnst, wie zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen oder Schmerztherapien. Damit gibst du deinem Arzt und deinen Angehörigen klare Anweisungen, was in einer solchen Situation zu tun ist.
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Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind essenziell, um deine Wünsche und Interessen zu schützen und deine Familie zu entlasten. Gerade für Polizisten, die täglich hohen Risiken ausgesetzt sind, ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Handle jetzt und erstelle diese wichtigen Dokumente, um sicherzustellen, dass du in jeder Lebenslage gut abgesichert bist.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Polizisten FAQ - die meistgestellten Fragen
Wie kann ich meine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Du kannst eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss auf die gleiche Weise erfolgen, wie die Erteilung. Bei notarieller Beglaubigung muss auch der Widerruf notariell beglaubigt werden. Der Bevollmächtigte muss die Vollmachtsurkunde zurückgeben, um Missbrauch zu verhindern.
Reicht eine einfache Kopie der Vollmacht in der Praxis aus?
Nein. Es werden nur Vorsorgevollmachten akzeptiert, die als Original oder beglaubigte Kopie vorliegen.
Greift die Vorsorgevollmacht erst, wenn es tatsächlich zu einem Notfall kommt?
Nein. Die Vollmacht ist ab Aushändigung an den Bevollmächtigten gültig.
Gilt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?
Grundsätzlich nein, es sei denn, sie ist als „transmortale Vollmacht“ formuliert. Dies kann wichtig sein, um z.B. Beerdigungskosten zu decken.
Brauchen Kinder und/oder Ehepartner unbedingt eine Vollmacht?
Ja, ohne Vollmacht sind sie nicht automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Das Notvertretungsrecht für Ehepartner greift nur für sechs Monate bei gesundheitlichen Fragen.
Kann der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht immer frei entscheiden?
Nein. Der Bevollmächtigte muss im Sinne des Vollmachtgebers handeln. Bei Verdacht auf Missbrauch können Gerichte eingeschaltet werden.
Wird die Vorsorgevollmacht auch von der Bank anerkannt?
Nein, die meisten Banken akzeptieren nur eigene Bankvollmachten.