Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Elternzeit

Betriebliche Altersvorsorge bav
Während der Elternzeit stehen viele Berufstätige vor der Herausforderung, ihre finanzielle Zukunft weiterhin abzusichern. Es fällt nicht nur ein Verdienst fast komplett weg, sondern es gibt auch eine Person mehr, die finanziell versorgt werden muss. Zudem sollte die private Altersvorsorge nicht vernachlässigt werden. Für den Elternteil, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, kann dies jedoch kompliziert sein. Da während der Elternzeit kein reguläres Gehalt gezahlt wird, ist auch keine Entgeltumwandlung möglich. Im Folgenden zeigen wir dir, wie du als Arbeitnehmer deine betriebliche Altersvorsorge in dieser Zeit sinnvoll weiterführen kannst.
Gut zu wissen: Da während der Elternzeit kein Gehalt gezahlt wird, stellt in der Regel auch der Arbeitgeber seine Beiträge für diese Zeit ein. Natürlich kannst du auch eine individuelle Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber treffen, vor allem, wenn deine Elternzeit kürzer als ein Jahr ist. Es lohnt sich, mit ihm darüber zu sprechen.
Elternzeit Mutter mit Kind BAV

Welche Möglichkeiten gibt es zur Fortführung der bAV während der Elternzeit?

Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass die Einzahlung in die bAV während der Elternzeit pausiert wird. Der Vertrag bleibt bestehen, aber es werden vorübergehend keine Beiträge geleistet.
  • Finanzielle Entlastung während der Elternzeit, da keine Beiträge gezahlt werden müssen.
  • Der bestehende Vertrag wird nicht gekündigt, sodass keine neuen Abschlusskosten entstehen.
  • Keine weiteren Beitragszahlungen bedeuten, dass die spätere Rentenleistung geringer ausfallen kann.
  • Eventuell entfallen während der Freistellung steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse.

Nachzahlung der Beiträge

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die während der Elternzeit ausgesetzten Beiträge nachzuzahlen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach der Elternzeit einen höheren Betrag einzahlen kann, um die Beitragslücke zu schließen. Alternativ kann der Arbeitnehmer die ausstehenden Beiträge in Raten über einen bestimmten Zeitraum nachzahlen. Ein Beispiel wäre, die ausstehenden Beiträge zusätzlich zu den regulären Beiträgen über die nächsten fünf Jahre zu zahlen.

Private Weiterführung der Beiträge

Während der Elternzeit können Arbeitnehmer die bAV-Beiträge privat aus eigenen Mitteln weiterzahlen.
  • Durch die private Weiterführung der Beiträge bleibt der Sparplan kontinuierlich bestehen, was zu einer höheren Rentenleistung führt.
  • Die privaten Beiträge können steuerlich absetzbar sein, was die finanzielle Belastung verringern kann.

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Was passiert nach der Elternzeit mit der bAV?

Nach der Elternzeit können die Beitragszahlungen zur bAV wieder aufgenommen werden. Die Bedingungen hierfür hängen von den individuellen Vereinbarungen und dem jeweiligen bAV-Vertrag ab. In der Regel erfolgt die Wiederaufnahme automatisch mit der Rückkehr in den regulären Arbeitsalltag und dem damit verbundenen Gehaltseingang.

Gut zu wissen: Wenn sich das Gehalt nach der Elternzeit verändert hat, können auch die Beiträge zur bAV entsprechend angepasst werden.

Wird durch die bAV die Höhe des Elterngelds beeinflusst?

Ja, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Sobald sich ein Arbeitnehmer für eine Entgeltumwandlung entschieden hat, wirkt sich dies auf das maßgebliche Einkommen aus, das zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Entscheidend ist, ob monatliche Beitragszahlungen geleistet werden oder lediglich Sonderzahlungen in die bAV fließen.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Dabei wird das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt, von dem Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen werden, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.

Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird. Da die Beiträge zur bAV nicht als zu versteuerndes Einkommen gelten, verringert sich das Nettoeinkommen, welches zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.

Elterngeldberechnung Beispiel

Beispiel 1: Ohne Entgeltumwandlung

  • Bruttoeinkommen: 3.000 € pro Monat
  • Sozialversicherungsbeiträge und Steuern: 900 €
  • Nettoeinkommen: 2.100 €
  • Berechnungsgrundlage für das Elterngeld: 2.100 € Elterngeld (67% des Nettoeinkommens): 1.407 €


Beispiel 2: Mit Entgeltumwandlung
  • Bruttoeinkommen: 3.000 € pro Monat
  • Entgeltumwandlung in die bAV: 300 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 2.700 €
  • Sozialversicherungsbeiträge und Steuern: 810 €
  • Nettoeinkommen nach Entgeltumwandlung: 1.890 €
  • Berechnungsgrundlage für das Elterngeld: 1.890 € Elterngeld (67% des Nettoeinkommens): 1.266,30 €


Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Nettoeinkommen, welches als Basis für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Im obigen Beispiel führt die Entgeltumwandlung zu einem um 140,70 € niedrigeren Elterngeld pro Monat. Es ist daher wichtig, sich über die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf das Elterngeld im Klaren zu sein und diese bei der Planung der Elternzeit zu berücksichtigen.

Was du als Arbeitnehmer in der Elternzeit wissen musst

  • Mitarbeiter müssen die Elternzeit schriftlich beantragen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag zu bestätigen. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre betragen und muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Während der Elternzeit genießt der Mitarbeiter Kündigungsschutz und hat das Recht, nach der Elternzeit an den gleichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.
  • Mitarbeiter haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. die Größe des Unternehmens und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

 

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Fazit

Die Elternzeit stellt für viele Arbeitnehmer eine Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung der finanziellen Zukunft und die Altersvorsorge. Während dieser Zeit ist es wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu informieren.

Optionen wie die Beitragsfreistellung, Nachzahlung der Beiträge oder private Weiterführung der Beiträge bieten flexible Lösungen, um auch während der Elternzeit die Altersvorsorge nicht zu vernachlässigen. Zudem sollten Arbeitnehmer die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf das Elterngeld und andere finanzielle Aspekte genau prüfen. Der Austausch mit dem Arbeitgeber und die Nutzung von Beratungsangeboten können helfen, individuelle und optimale Lösungen zu finden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Elternzeit FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Entgeltumwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen, was zu einem niedrigeren Nettoeinkommen führt. Da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird, kann die Entgeltumwandlung zu einem geringeren Elterngeld führen.
Ja, eine Beitragsfreistellung ist möglich. Dabei pausieren die Einzahlungen in die bAV, der Vertrag bleibt jedoch bestehen, sodass keine neuen Abschlusskosten entstehen.
Ja, Arbeitnehmer können die ausgesetzten Beiträge nach der Elternzeit nachzahlen. Dies kann entweder durch eine einmalige Zahlung oder durch Ratenzahlungen über einen bestimmten Zeitraum erfolgen.
Ja, Arbeitnehmer können die bAV-Beiträge aus eigenen Mitteln weiterzahlen.
Nach der Elternzeit können die Beitragszahlungen zur bAV wieder aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel automatisch mit der Rückkehr in den regulären Arbeitsalltag. Änderungen des Gehalts nach der Elternzeit können eine Anpassung der Beiträge erforderlich machen.
Während des Mutterschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt wird. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, aber der gesetzliche Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Das Mutterschaftsgeld ersetzt das reguläre Gehalt, aber es wird nicht als sozialversicherungspflichtiges Einkommen betrachtet. Dies hat zur Folge, dass während des Mutterschutzes keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Da das Mutterschaftsgeld als Ersatz für das reguläre Einkommen dient, entfällt in der Regel auch die Entgeltumwandlung für die bAV.

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