
Ab wann haben Steuerberater Anspruch auf Altersruhegeld?
Kann ich als Steuerberater freiwillig mehr in mein Versorgungswerk einzahlen?
Die Berechnung der Versorgungsbezüge eines Steuerberaters erfolgt in unserem Beitrag nach den Bestimmungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.
Wie berechne ich als Steuerberater meine spätere Rente?
- Berechnung der gesamten eingezahlten Beiträge: Zuerst wird die Summe aller regelmäßigen und zusätzlichen Beiträge, die du während deiner aktiven Berufsjahre in das Versorgungswerk eingezahlt hast, ermittelt. Diese Gesamtsumme dient als Grundlage für die Rentenberechnung.
- Anwendung der Prozentsätze: Danach werden die in der Satzung des Versorgungswerks festgelegten Prozentsätze auf die ermittelte Summe angewendet, wobei das Alter bei Zahlung der Beiträge berücksichtigt wird. Dies ergibt das jährliche Ruhegeld.
- Erhöhung bei späterem Rentenbeginn: Wenn der Rentenbeginn nach dem 63. Lebensjahr liegt, werden die Rentenansprüche entsprechend erhöht. Die genauen Erhöhungen sind in Tabelle 2 der Satzung aufgeführt und basieren auf der Dauer des hinausgeschobenen Rentenbeginns.
- Reduktion bei vorgezogenem Rentenbeginn: Bei einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente gemäß den Abschlägen in Tabelle 3 der Satzung reduziert. Diese Reduktionen berücksichtigen die kürzere Einzahlungsdauer und die längere Bezugsdauer der Rente.
Wichtige Tabellen zur Berechnung
Tabelle 1:

Enthält die Prozentsätze zur Berechnung der Anwartschaften und des Ruhegeldes ab dem 63. Lebensjahr.
Tabelle 2:

Dient zur Berechnung des Ruhegeldes, wenn der Rentenbeginn nach dem 63. Lebensjahr liegt.
Tabelle 3:

Zeigt die Abschläge für die Rente, wenn diese vor dem 63. Lebensjahr beginnt.
Rentenberechnung mit dem Online-Rechner des bayerischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte & Steuerberater
- Geburtsdatum 01.01.1989
- Seit seinem Abschluss mit 24 Jahren Mitglied im Versorgungswerk
- Für eine einfachere Berechnung gehen wir von einem moderaten Bruttolohn von 3.463 Euro aus.
- Jährlicher Bruttolohn: 3.463 Euro * 12 = 41.556 Euro
- Beitragssatz: 18,6%
- Jährlicher Beitrag: 41.556 Euro * 0.186 = 7.727,616 Euro
- Keine freiwillige Mehrzahlung!
- Single Lohnsteuerklasse I


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