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Sollten vermögenswirksame Leistungen in die baV investiert werden?

Vermögenswirksame Leistungen BAV
Die Frage, ob vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) investiert werden sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt von der individuellen Situation des Einzelnen ab, ob es vorteilhafter ist, die VL in die bAV oder in ein separates Vorsorgeprodukt zu investieren. Im Folgenden zeigen wir die verschiedenen Möglichkeiten und ihre Vorteile auf, um dir eine fundierte Entscheidung zu erleichtern.

Vermögenswirksame Leistungen – einfach erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, um den Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro monatlich als VL zahlen, die in eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anlageform investiert werden müssen.
Gut zu wissen:
  • Neben klassischen Arbeitnehmern und Auszubildenden haben auch Soldaten und Beamte (z.B. Polizisten) Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
  • Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, können nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz eine zusätzliche staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.

In welche Anlageformen können vermögenswirksame Leistungen investiert werden?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in verschiedene Finanzprodukte investiert werden, zum Beispiel in einen Bausparvertrag oder in einen Bank- oder Fondssparplan. Die Einzahlungen können auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden. Weitere Möglichkeiten sind das Genossenschaftssparen oder die Anlage in eine Lebens- und Rentenversicherung. Wir unterstützen dich gerne bei der Auswahl der für dich optimalen Anlageform. Nimm jetzt Kontakt auf!
Bankensparplan
Gut zu wissen:
  • Es fallen bei einem Bankensparplan weder Konto- noch Abschlussgebühren an.
  • Für diese Anlageform gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Diese Anlageform ist sehr sicher, aber in Zeiten niedriger Zinsen nicht wirklich rentabel.

Fondsparplan

Eine weitere mögliche Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen ist der sogenannte Fondsparplan. Hier wird das Kapital für die Dauer von sechs Jahren in einen Investmentfonds investiert. Nach Ablauf der Frist muss der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres ruhen, bevor die Fondsanteile verkauft werden können. Ein Fondsparplan bietet höhere Renditechancen, jedoch darf das Marktrisiko nicht unterschätzt werden, da Kurseinbrüche durchaus häufig vorkommen können.

Gut zu wissen: Bei diesem Anlageprodukt ist eine Arbeitnehmer-Sparzulage möglich, sobald dein zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro pro Jahr liegt (für Verheiratete: 40.000 Euro pro Jahr).
Bausparvertrag

Zur Tilgung eines Baukredits

Wenn du bereits in den Kauf einer Immobilie investiert hast, kannst du die vermögenswirksamen Leistungen (VL) deines Arbeitgebers auch zur Entschuldung deines Eigenheims nutzen.

Betriebliche Altersvorsorge

Wenn du keine Vielzahl von Verträgen abschließen möchtest, kannst du deine vermögenswirksamen Leistungen (VL) auch in deine betriebliche Altersvorsorge investieren.
Vorteile:
  • Höherer Zinseszinseffekt: Durch die langfristige Anlage können höhere Renditen erzielt werden.
  • Einfachere Verwaltung: Weniger Verträge bedeuten eine einfachere und übersichtlichere Verwaltung deiner Altersvorsorge.

Du überlegst, deine VL in deine bAV zu investieren, bist aber unsicher, was die richtige Lösung für dich ist?

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Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt es sich um eine direkte staatliche Förderung, die Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen soll. Die Zulage wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt anlegt.

Welche Anlageformen sind förderfähig?

Förderfähig sind Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baudarlehens. Nicht förderfähig sind dagegen die betriebliche Altersvorsorge oder Banksparpläne.

Welche Einkommensgrenzen gelten für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage?

  1. VL-Fondssparpläne:
    • Einkommensgrenze: Dein zu versteuerndes Einkommen darf im Kalenderjahr höchstens 20.000 Euro betragen (für Verheiratete: 40.000 Euro).
    • Förderung: Der Staat fördert 20 % der eingezahlten VL, bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr (für Verheiratete: 800 Euro). Das bedeutet, du kannst maximal 80 Euro (für Verheiratete: 160 Euro) an Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr erhalten.
  2. VL-Bausparverträge und Baukredittilgung:
    • Einkommensgrenze: Hier gilt ebenfalls eine Grenze von 20.000 Euro im Jahr (für Verheiratete: 40.000 Euro).
    • Förderung: Der Staat unterstützt 9 % der eingezahlten VL, bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro im Jahr (für Verheiratete: 940 Euro). Du kannst also maximal 43 Euro (für Verheiratete: 86 Euro) an Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr erhalten.
Gut zu wissen:
  • Du kannst beide Förderungen parallel nutzen. Das bedeutet, dass du gleichzeitig in einen VL-Fondssparplan und in einen VL-Bausparvertrag einzahlen kannst. Auf diese Weise kannst du insgesamt bis zu 123 Euro pro Jahr an Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten (für Verheiratete: 246 Euro).
  • Zahlt dein Arbeitgeber nur einen Teil der VL, kannst du die Sparraten selbst aufstocken. Dadurch erhöhen sich deine VL-Einzahlungen und damit auch die staatliche Förderung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die VL direkt in die entsprechende Anlage überweist, denn eigene Einzahlungen vom Girokonto sind nicht förderfähig.

bAV und VL im Vergleich

Kriterium Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Ziel Altersvorsorge Vermögensaufbau
Laufzeit Langfristig (bis Renteneintritt) Kurz- bis mittelfristig (meist 7 Jahre)
Verfügbarkeit Eingeschränkt bis zur Rente Nach Ablauf der Sperrfrist frei verfügbar
Steuervorteile Steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten Grenzen Steuer- und sozialversicherungspflichtig
Arbeitgeberzuschuss Gesetzlich vorgeschrieben Freiwillig
Verwaltung Komplexer, mit mehr gesetzlichen Vorgaben Einfacher, weniger komplex
Flexibilität der Anlage Unterschiedliche Durchführungswege Verschiedene Anlageformen (Bausparen, Fonds)
Staatliche Förderung Indirekt (Steuervorteile) Direkt (Arbeitnehmer-Sparzulage)

Fazit

Ob und wann es sich lohnt, vermögenswirksame Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu investieren, hängt von deiner individuellen finanziellen Situation und deinen Zielen ab. Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht. Gerne analysieren wir deine Möglichkeiten und berechnen, welche Variante für dich die beste ist. Kontaktiere uns jetzt!

Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt. Die Zulage wird angesammelt und erst nach Ablauf der Sperr- und Rückzahlungsfristen ausgezahlt.
  • VL-Fondssparpläne und VL-Banksparpläne: Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre und beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung.
  • Bausparverträge: Die Auszahlung erfolgt bei Zuteilung des Bausparvertrags, also wenn das Sparziel erreicht ist.
Nein, Du verlierst den Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht, wenn du vorzeitig und unschädlich über die Anlage verfügst, beispielsweise bei Heirat, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit. In diesen Fällen wird die bis dahin angesammelte Arbeitnehmer-Sparzulage ausgezahlt.
Ob und wann es sich lohnt, vermögenswirksame Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu investieren, hängt von deiner individuellen finanziellen Situation und deinen Zielen ab. Ob es sich für dich lohnt, können wir leider nicht pauschal beantworten. Gerne analysieren wir deine Möglichkeiten und berechnen, welche Variante für dich die beste ist. Kontaktiere uns jetzt!

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