Vermögenswirksame Leistungen – einfach erklärt
- Neben klassischen Arbeitnehmern und Auszubildenden haben auch Soldaten und Beamte (z.B. Polizisten) Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
- Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, können nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz eine zusätzliche staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
In welche Anlageformen können vermögenswirksame Leistungen investiert werden?

- Es fallen bei einem Bankensparplan weder Konto- noch Abschlussgebühren an.
- Für diese Anlageform gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
- Diese Anlageform ist sehr sicher, aber in Zeiten niedriger Zinsen nicht wirklich rentabel.
Fondsparplan

Zur Tilgung eines Baukredits
Betriebliche Altersvorsorge
Vorteile:
- Höherer Zinseszinseffekt: Durch die langfristige Anlage können höhere Renditen erzielt werden.
- Einfachere Verwaltung: Weniger Verträge bedeuten eine einfachere und übersichtlichere Verwaltung deiner Altersvorsorge.
Du überlegst, deine VL in deine bAV zu investieren, bist aber unsicher, was die richtige Lösung für dich ist?
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Jetzt Kontakt aufnehmenWas ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Welche Anlageformen sind förderfähig?
Welche Einkommensgrenzen gelten für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage?
- VL-Fondssparpläne:
- Einkommensgrenze: Dein zu versteuerndes Einkommen darf im Kalenderjahr höchstens 20.000 Euro betragen (für Verheiratete: 40.000 Euro).
- Förderung: Der Staat fördert 20 % der eingezahlten VL, bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr (für Verheiratete: 800 Euro). Das bedeutet, du kannst maximal 80 Euro (für Verheiratete: 160 Euro) an Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr erhalten.
- VL-Bausparverträge und Baukredittilgung:
- Einkommensgrenze: Hier gilt ebenfalls eine Grenze von 20.000 Euro im Jahr (für Verheiratete: 40.000 Euro).
- Förderung: Der Staat unterstützt 9 % der eingezahlten VL, bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro im Jahr (für Verheiratete: 940 Euro). Du kannst also maximal 43 Euro (für Verheiratete: 86 Euro) an Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr erhalten.
- Du kannst beide Förderungen parallel nutzen. Das bedeutet, dass du gleichzeitig in einen VL-Fondssparplan und in einen VL-Bausparvertrag einzahlen kannst. Auf diese Weise kannst du insgesamt bis zu 123 Euro pro Jahr an Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten (für Verheiratete: 246 Euro).
- Zahlt dein Arbeitgeber nur einen Teil der VL, kannst du die Sparraten selbst aufstocken. Dadurch erhöhen sich deine VL-Einzahlungen und damit auch die staatliche Förderung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die VL direkt in die entsprechende Anlage überweist, denn eigene Einzahlungen vom Girokonto sind nicht förderfähig.
bAV und VL im Vergleich
Kriterium | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Vermögenswirksame Leistungen (VL) |
Ziel | Altersvorsorge | Vermögensaufbau |
Laufzeit | Langfristig (bis Renteneintritt) | Kurz- bis mittelfristig (meist 7 Jahre) |
Verfügbarkeit | Eingeschränkt bis zur Rente | Nach Ablauf der Sperrfrist frei verfügbar |
Steuervorteile | Steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten Grenzen | Steuer- und sozialversicherungspflichtig |
Arbeitgeberzuschuss | Gesetzlich vorgeschrieben | Freiwillig |
Verwaltung | Komplexer, mit mehr gesetzlichen Vorgaben | Einfacher, weniger komplex |
Flexibilität der Anlage | Unterschiedliche Durchführungswege | Verschiedene Anlageformen (Bausparen, Fonds) |
Staatliche Förderung | Indirekt (Steuervorteile) | Direkt (Arbeitnehmer-Sparzulage) |
Fazit
Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge FAQ – die meistgestellten Fragen
- VL-Fondssparpläne und VL-Banksparpläne: Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre und beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung.
- Bausparverträge: Die Auszahlung erfolgt bei Zuteilung des Bausparvertrags, also wenn das Sparziel erreicht ist.

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.