Ein emotionaler Blick auf die Kosten beim Erben

Die unsichtbare Last: Was kostet das Erben wirklich?
Die wichtigsten Kostenpunkte beim Erben:
- Beerdigung und Trauerfeier: Vom Sarg bis zur Traueranzeige – alles kostet Geld.
- Grabstein und Grabpflege: Ein würdiger Ort des Gedenkens hat seinen Preis.
- Erbschein und Nachlassregelung: Ohne offizielle Dokumente geht nichts.
- Erbschaftssteuer: Der Staat hält die Hand auf – je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich stark.
Abschied nehmen – und zahlen

Der Erbschein: Schlüssel zum Nachlass
Nachlasswert geteilt durch zwei, dann mal 0,01 – das ergibt die Erbscheinkosten. Liegt der Nachlasswert zum Beispiel bei 20.000 Euro, kostet der Erbschein etwa 100 Euro. Kommt eine eidesstattliche Versicherung dazu, verdoppeln sich die Kosten. Es ist erstaunlich, wie schnell sich die Beträge summieren, wenn man die Gebühren für Notare, Gerichte und eventuell Anwälte dazurechnet.
Die Erbschaftssteuer: Wenn das Finanzamt mit am Tisch sitzt
Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro, Enkel immerhin noch 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten, Neffen oder Freunde liegt der Freibetrag dagegen nur bei 20.000 Euro – alles darüber wird versteuert. Und zwar nicht zu einem Einheitssatz, sondern gestaffelt: Je höher das Erbe und je entfernter die Beziehung, desto mehr wird fällig.
Ein Beispiel: Erbt ein Kind 550.000 Euro, sind die ersten 400.000 Euro steuerfrei. Die restlichen 150.000 Euro müssen versteuert werden – meist noch relativ moderat. Schwieriger wird’s für entferntere Verwandte: Bei ihnen ist der Freibetrag schnell ausgeschöpft, und der Steuersatz kann deutlich höher liegen.
Viele rechnen damit nicht – und sind dann überrascht, wie viel vom Erbe am Ende doch noch weggeht. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu informieren: über Freibeträge, Steuerklassen und darüber, wie sich die Steuerlast vielleicht schon zu Lebzeiten etwas abfedern lässt. Denn ein Erbe soll entlasten – nicht belasten.

Versorgungsfreibeträge: Ein kleiner finanzieller Puffer in schweren Zeiten
Natürlich ersetzt das kein Einkommen und lindert keinen Verlust. Aber es kann helfen, zumindest die erste Zeit etwas abzufedern – finanziell wie auch organisatorisch. Ein kleiner, aber wichtiger Baustein in einer Phase, in der ohnehin schon vieles aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Die versteckten Kosten: Was oft übersehen wird
- Gebühren für die Testamentseröffnung
- Kosten für die Umschreibung von Grundbucheinträgen
- Anwalts- und Notarkosten bei Streitigkeiten oder komplexen Nachlässen
- Fahrtkosten, wenn das Erbe in einer anderen Stadt geregelt werden muss
- Kosten für die Auflösung und Entrümpelung der Wohnung
Die emotionale Seite: Mehr als Zahlen
Was hilft: Tipps für den Ernstfall
- Frühzeitig informieren, welche Kosten auf einen zukommen können
- Wichtige Unterlagen wie Testament, Versicherungen und Kontenübersichten an einem sicheren Ort sammeln
- Im Zweifel einen Fachanwalt oder Steuerberater hinzuziehen
- Die Erbfallkostenpauschale nutzen, aber bei höheren Kosten alle Belege aufbewahren
- Sich Zeit nehmen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen
Fazit
Die meistgestellten Fragen meiner Mandanten
Wie beeinflussen Freibeträge und Steuersätze meine Erbschaftssteuer wirklich?
Wie hoch die Steuer auf diesen überschreitenden Betrag ausfällt, hängt von deiner Steuerklasse ab. Je näher du mit dem Erblasser verwandt bist, desto niedriger ist der Steuersatz. In Steuerklasse I (z.B. Kinder) beginnt der Steuersatz bei 7 % und steigt je nach Höhe des zu versteuernden Erbes an, während entferntere Verwandte und Nichtverwandte mit bis zu 50 % belastet werden können
- Bleibt dein Erbe unter dem Freibetrag, zahlst du keine Steuer.
- Alles darüber wird – je nach Steuerklasse – mit einem gestaffelten Steuersatz besteuert.
So kannst du durch hohe Freibeträge und niedrige Steuersätze als naher Angehöriger oft viel Erbschaftssteuer sparen, während entferntere Erben meist stärker belastet werden
Wie kann ich meinen Freibetrag strategisch nutzen, um Steuern zu sparen?
Ein Beispiel: Wenn du deinem Kind heute 400.000 Euro schenkst, fällt dafür keine Steuer an. Nach zehn Jahren kannst du denselben Betrag erneut steuerfrei übertragen. Mit dieser Methode lässt sich die Steuerlast auf lange Sicht deutlich senken. Noch ein Hebel: Je mehr Personen du berücksichtigst, desto mehr Freibeträge kannst du ausschöpfen. Das lohnt sich besonders bei großen Vermögen oder Immobilien. Also: nicht alles auf eine Karte setzen, sondern frühzeitig planen – und gezielt streuen.
Was passiert, wenn mein geerbtes Vermögen den Freibetrag übersteigt
Beispiel: Erbst du als Kind 500.000 Euro, liegt dein Freibetrag bei 400.000 Euro. Du zahlst also nur auf die verbleibenden 100.000 Euro Erbschaftssteuer, nicht auf das gesamte Erbe. Die genaue Höhe der Steuer hängt dann von deiner Steuerklasse und der Höhe des zu versteuernden Betrags ab.

Hallo, ich bin Fabian Hebisch
(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)
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