Wenn das Erbe kommt: Was bleibt, wenn das Leben geht?

erbschaft

Ein emotionaler Blick auf die Kosten beim Erben

Es war ein grauer Morgen, als ich den Anruf erhielt. „Dein Vater ist gegangen“, sagte meine Schwester mit leiser Stimme. In diesem Moment blieb die Welt stehen. Trauer, Erinnerungen, Fragen – alles wirbelte durcheinander. Doch kaum war der erste Schock vorbei, klopfte schon die Realität an die Tür: das Erbe. Und mit ihm eine Flut von Papieren, Terminen und – Kosten.
erbschaftssteuer
Hinter jedem Abschied stehen nicht nur Gefühle, sondern auch organisatorische und finanzielle Herausforderungen.

Die unsichtbare Last: Was kostet das Erben wirklich?

Erben klingt nach Reichtum, nach einer plötzlichen Wendung zum Guten. Doch die Wahrheit ist oft eine andere. Mit dem Erbe kommen nicht nur Erinnerungen und Verantwortung, sondern auch finanzielle Verpflichtungen. Viele unterschätzen, wie teuer der letzte Weg und die Nachlassregelung sein können.

Die wichtigsten Kostenpunkte beim Erben:

  • Beerdigung und Trauerfeier: Vom Sarg bis zur Traueranzeige – alles kostet Geld.
  • Grabstein und Grabpflege: Ein würdiger Ort des Gedenkens hat seinen Preis.
  • Erbschein und Nachlassregelung: Ohne offizielle Dokumente geht nichts.
  • Erbschaftssteuer: Der Staat hält die Hand auf – je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich stark.

Abschied nehmen – und zahlen

Ein Freund hat mir erzählt, wie schnell nach der Beerdigung seines Vaters der Alltag von Formularen, Rechnungen und Steuerfragen überlagert wurde. Die Trauerfeier war würdevoll – mit Musik, Blumen, allem, was dazugehört. Doch der Preis dafür: beachtlich. Bestatter, Friedhof, Grabstein, Danksagungen – das alles summiert sich schnell. Was viele nicht wissen: Ein Teil dieser Kosten lässt sich steuerlich geltend machen. Ab 2025 gilt ein pauschaler Erbfallkostenbetrag von 15.000 Euro. Der Clou: Es müssen keine Belege eingereicht werden. Das vereinfacht einiges. Liegen die tatsächlichen Kosten allerdings darüber, kann es sich lohnen, alles im Detail nachzuweisen – denn gerade in solchen Momenten zählt jeder Euro.
Der letzte bürokratische Schritt: Ohne Erbschein geht beim Nachlass oft nichts – selbst Erinnerungen brauchen manchmal ein offizielles Papier.

Der Erbschein: Schlüssel zum Nachlass

Nach der Beerdigung folgt der nächste Schritt: der Erbschein. Ohne ihn geht oft nichts – weder beim Bankkonto noch bei Immobilien. Doch auch dieser Schein hat seinen Preis. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Eine Faustformel hilft bei der ersten Schätzung:

Nachlasswert geteilt durch zwei, dann mal 0,01 – das ergibt die Erbscheinkosten. Liegt der Nachlasswert zum Beispiel bei 20.000 Euro, kostet der Erbschein etwa 100 Euro. Kommt eine eidesstattliche Versicherung dazu, verdoppeln sich die Kosten. Es ist erstaunlich, wie schnell sich die Beträge summieren, wenn man die Gebühren für Notare, Gerichte und eventuell Anwälte dazurechnet.

Die Erbschaftssteuer: Wenn das Finanzamt mit am Tisch sitzt

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer und Erinnerungen mit sich, sondern auch jede Menge Papierkram. Kaum ist die Beerdigung vorbei, meldet sich das Finanzamt – mit Fragen zum Nachlass und der Steuer. Für viele kommt das überraschend. Ein Bekannter hat das kürzlich erlebt: Erst die Nachricht vom Erbe – und dann die Ernüchterung. Was nach viel klang, war am Ende gar nicht mehr so üppig. Denn ein Teil ging direkt ans Finanzamt. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie nah man mit der verstorbenen Person verwandt ist.

Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro, Enkel immerhin noch 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten, Neffen oder Freunde liegt der Freibetrag dagegen nur bei 20.000 Euro – alles darüber wird versteuert. Und zwar nicht zu einem Einheitssatz, sondern gestaffelt: Je höher das Erbe und je entfernter die Beziehung, desto mehr wird fällig.

Ein Beispiel: Erbt ein Kind 550.000 Euro, sind die ersten 400.000 Euro steuerfrei. Die restlichen 150.000 Euro müssen versteuert werden – meist noch relativ moderat. Schwieriger wird’s für entferntere Verwandte: Bei ihnen ist der Freibetrag schnell ausgeschöpft, und der Steuersatz kann deutlich höher liegen.

Viele rechnen damit nicht – und sind dann überrascht, wie viel vom Erbe am Ende doch noch weggeht. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu informieren: über Freibeträge, Steuerklassen und darüber, wie sich die Steuerlast vielleicht schon zu Lebzeiten etwas abfedern lässt. Denn ein Erbe soll entlasten – nicht belasten.
Versorgungsfreibeträge
Wenn das Leben neu sortiert werden muss – Versorgungsfreibeträge helfen, in schweren Zeiten finanziell handlungsfähig zu bleiben.

Versorgungsfreibeträge: Ein kleiner finanzieller Puffer in schweren Zeiten

Wenn ein geliebter Mensch geht, bleibt oft nicht nur Trauer – sondern auch die Sorge um die Zukunft. Vor allem für Ehepartner und Kinder stellt sich schnell die Frage: Wie geht es finanziell weiter? Genau hier greifen die sogenannten Versorgungsfreibeträge. Ehepartner können zusätzlich zum normalen Erbschaftsfreibetrag bis zu 256.000 Euro steuerfrei bekommen – als Ausgleich dafür, dass mit dem Todesfall oft auch laufende Versorgungsleistungen wegfallen. Auch Kinder haben Anspruch – je jünger, desto höher. Für ein Kleinkind unter fünf Jahren können es bis zu 52.000 Euro sein. Ab dem 28. Lebensjahr entfällt dieser Zuschlag allerdings ganz.

Natürlich ersetzt das kein Einkommen und lindert keinen Verlust. Aber es kann helfen, zumindest die erste Zeit etwas abzufedern – finanziell wie auch organisatorisch. Ein kleiner, aber wichtiger Baustein in einer Phase, in der ohnehin schon vieles aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Die versteckten Kosten: Was oft übersehen wird

Neben den offensichtlichen Posten wie Beerdigung und Steuern gibt es viele kleine Ausgaben, die sich summieren:
  • Gebühren für die Testamentseröffnung
  • Kosten für die Umschreibung von Grundbucheinträgen
  • Anwalts- und Notarkosten bei Streitigkeiten oder komplexen Nachlässen
  • Fahrtkosten, wenn das Erbe in einer anderen Stadt geregelt werden muss
  • Kosten für die Auflösung und Entrümpelung der Wohnung
All das sind Ausgaben, die selten im ersten Moment bedacht werden, aber das Erbe deutlich schmälern können.

Die emotionale Seite: Mehr als Zahlen

Ich habe gelernt, dass das Erben nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Herausforderung ist. Es geht um Erinnerungen, um Abschied, um Verantwortung. Jeder Brief vom Finanzamt, jede Rechnung für die Grabpflege erinnert an den Verlust. Doch in all dem Trubel ist es wichtig, sich nicht nur auf die Zahlen zu konzentrieren. Das Erbe ist auch eine Chance, das Andenken an einen geliebten Menschen zu bewahren und vielleicht sogar Gutes zu tun – etwa, indem man einen Teil spendet oder etwas schafft, das bleibt.

Was hilft: Tipps für den Ernstfall

Damit der finanzielle Schock beim Erben nicht zu groß wird, helfen ein paar einfache Schritte:
  • Frühzeitig informieren, welche Kosten auf einen zukommen können
  • Wichtige Unterlagen wie Testament, Versicherungen und Kontenübersichten an einem sicheren Ort sammeln
  • Im Zweifel einen Fachanwalt oder Steuerberater hinzuziehen
  • Die Erbfallkostenpauschale nutzen, aber bei höheren Kosten alle Belege aufbewahren
  • Sich Zeit nehmen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen

Fazit

Am Ende bleibt die Erkenntnis: Erben bedeutet Verantwortung – für das, was bleibt, und für die, die zurückbleiben. Die Kosten sind oft höher als gedacht, doch mit guter Vorbereitung und etwas Unterstützung lassen sie sich bewältigen. Und vielleicht hilft der Gedanke, dass jeder Cent, der für einen würdigen Abschied und die Erinnerung ausgegeben wird, gut investiert ist – in Liebe, in Dankbarkeit, in das, was uns verbindet.

Die meistgestellten Fragen meiner Mandanten

Wie beeinflussen Freibeträge und Steuersätze meine Erbschaftssteuer wirklich?
Freibeträge und Steuersätze bestimmen direkt, wie viel Erbschaftssteuer du zahlen musst. Der Freibetrag ist der Betrag, den du – je nach Verwandtschaftsgrad – steuerfrei erbst. Für Ehepartner liegt er bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro und für entferntere Verwandte oder Freunde meist nur bei 20.000 Euro. Nur der Teil des Erbes, der über diesen Freibetrag hinausgeht, wird versteuert.

Wie hoch die Steuer auf diesen überschreitenden Betrag ausfällt, hängt von deiner Steuerklasse ab. Je näher du mit dem Erblasser verwandt bist, desto niedriger ist der Steuersatz. In Steuerklasse I (z.B. Kinder) beginnt der Steuersatz bei 7 % und steigt je nach Höhe des zu versteuernden Erbes an, während entferntere Verwandte und Nichtverwandte mit bis zu 50 % belastet werden können
Kurz gesagt:
  • Bleibt dein Erbe unter dem Freibetrag, zahlst du keine Steuer.
  • Alles darüber wird – je nach Steuerklasse – mit einem gestaffelten Steuersatz besteuert.
    So kannst du durch hohe Freibeträge und niedrige Steuersätze als naher Angehöriger oft viel Erbschaftssteuer sparen, während entferntere Erben meist stärker belastet werden
Wer ein Vermögen vererben möchte, sollte nicht erst im letzten Moment daran denken. Denn clever geplant lässt sich bei der Erbschaftssteuer einiges sparen – vor allem durch die richtige Nutzung der Freibeträge. Das Prinzip ist simpel: Jeder Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden – bei Schenkungen zu Lebzeiten. Das bedeutet: Statt das gesamte Vermögen erst im Todesfall zu übertragen, kannst du es aufteilen und Stück für Stück schenken. So bleibt mehr steuerfrei.

Ein Beispiel: Wenn du deinem Kind heute 400.000 Euro schenkst, fällt dafür keine Steuer an. Nach zehn Jahren kannst du denselben Betrag erneut steuerfrei übertragen. Mit dieser Methode lässt sich die Steuerlast auf lange Sicht deutlich senken. Noch ein Hebel: Je mehr Personen du berücksichtigst, desto mehr Freibeträge kannst du ausschöpfen. Das lohnt sich besonders bei großen Vermögen oder Immobilien. Also: nicht alles auf eine Karte setzen, sondern frühzeitig planen – und gezielt streuen.
Wenn dein geerbtes Vermögen den persönlichen Freibetrag übersteigt, musst du auf den übersteigenden Betrag Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag richtet sich nach deinem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser – zum Beispiel 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder oder 20.000 Euro für entferntere Verwandte und Freunde. Bleibt das Erbe unter diesem Freibetrag, fällt keine Steuer an. Überschreitet das Erbe jedoch diesen Wert, wird nur der Betrag, der darüber liegt, versteuert – und zwar mit dem für deine Steuerklasse geltenden Steuersatz

Beispiel: Erbst du als Kind 500.000 Euro, liegt dein Freibetrag bei 400.000 Euro. Du zahlst also nur auf die verbleibenden 100.000 Euro Erbschaftssteuer, nicht auf das gesamte Erbe. Die genaue Höhe der Steuer hängt dann von deiner Steuerklasse und der Höhe des zu versteuernden Betrags ab.
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Hallo, ich bin Fabian Hebisch

(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)

Seit vielen Jahren bin ich in der Kundenbetreuung tätig – und eines ist mir dabei besonders wichtig geblieben: Wer sich meldet, braucht nicht nur Antworten, sondern eine schnelle und verlässliche Lösung. Genau das ist mein Anspruch bei Level V: Ich sorge dafür, dass Fragen, Vertragsangelegenheiten oder Schadensfälle zügig und unkompliziert bearbeitet werden.

Ich stehe für klare Abläufe, verbindliche Kommunikation und einen Service, der funktioniert – auch dann, wenn dein persönlicher Berater gerade nicht erreichbar ist.

Mein Motto: „Guter Service darf keine Lücke lassen.“

Wenn du schnelle Antworten und kompetente Unterstützung suchst, bist du bei mir genau richtig. Ich kümmere mich – direkt, lösungsorientiert und ohne Umwege.

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