Doch wer bereits seit Jahren in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlt, fragt sich oft: Was passiert mit meinem Geld? Ist das sicher – oder verliere ich durch den Wechsel sogar Ansprüche? Gerade in den 50ern wird die bAV für viele zu einem der größten Rentenbausteine. Umso wichtiger ist es, hier keine Fehler zu machen. Denn anders als bei einer privaten Rentenversicherung hängt bei der bAV vieles vom Arbeitgeber – und vom gewählten Durchführungsweg – ab.

Was ist die bAV – und warum spielt sie beim Jobwechsel eine wichtige Rolle?
Je nach Modell bekommst du später eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung. Klingt erstmal einfach – aber: Das Geld liegt nicht wie bei einem ETF-Depot einfach auf deinem Namen. Es gehört zu einem Vertrag, der an deinen Job gekoppelt ist. Und genau deshalb wird die Sache beim Jobwechsel interessant. Denn da stellt sich die Frage: Was passiert jetzt mit deiner bAV?
Unverfallbarkeit: Wann dir die bAV sicher gehört – und wann nicht
- Wenn du mindestens 21 Jahre alt bist,
- und der Vertrag mindestens 3 Jahre läuft (bis Ende 2022: 5 Jahre),
- dann ist dein Anspruch auf die bAV auch beim Jobwechsel gesichert.
Kannst du die bAV mitnehmen? Portabilität im Detail
- Nicht jeder neue Arbeitgeber macht das freiwillig.
- Viele haben eigene Versorgungswerke oder arbeiten mit anderen Versicherern zusammen.
- Der neue Arbeitgeber schließt einen neuen bAV-Vertrag ab. Der alte Vertrag ruht, du baust dir einen zweiten auf.
- Du führst den alten Vertrag privat weiter. Das geht oft, aber nicht immer – und meist ohne Zuschuss.
Was passiert, wenn du deine bAV nicht mitnehmen kannst?
- Du zahlst nichts mehr ein
- Das bisher angesparte Kapital bleibt bestehen
- Später bekommst du daraus eine (meist reduzierte) Rente oder Einmalzahlung
- Die Ablaufleistung fällt geringer aus
- Ohne weitere Einzahlungen schmilzt die Wirkung von Zins und Zinseszins
- Oft entfallen zusätzliche Vorteile wie Berufsunfähigkeitsschutz oder Dynamik

Was passiert bei Insolvenz des alten Arbeitgebers?
Bei anderen Durchführungswegen (z. B. Pensionszusage) greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Dieser übernimmt im Insolvenzfall die Leistungspflichten – allerdings nur im Rahmen der zugesagten Leistungen. Für freiwillige Zusatzzahlungen oder Sonderregelungen gibt es ggf. keinen Schutz.
Fünf Praxistipps für deinen sicheren bAV-Wechsel
- Vertragsunterlagen sichern: Fordere eine aktuelle Standmitteilung vom Versicherer oder Arbeitgeber an. Enthalten sein sollten: Rückkaufswert, garantierte Rente, Versicherungsnehmer.
- Portabilität prüfen: Kläre frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber, ob dein bAV-Vertrag übernommen werden kann – und ob ein neues Modell angeboten wird.
- Keine übereilten Kündigungen: Lass den alten Vertrag lieber ruhen, als ihn aufzulösen. Eine Kündigung ist oft mit hohen Verlusten verbunden.
- Auf Zuschüsse achten: Auch beim neuen Arbeitgeber besteht Anspruch auf einen 15 %-Zuschuss – wenn du Entgelt umwandelst.
- Im Zweifel beraten lassen: Gerade in den 50ern zählt jeder Euro für die spätere Rente. Ein unabhängiger Berater kann helfen, die richtige Strategie zu finden.
Fazit
Denn deine bAV ist nicht einfach ein Sparvertrag. Sie ist ein Baustein deiner späteren Sicherheit. Und je näher der Ruhestand rückt, desto wichtiger ist es, keine unbedachten Entscheidungen zu treffen.
Wenn du willst, schauen wir gemeinsam auf deine aktuelle bAV und deine nächsten Schritte. Damit du weißt, worauf du dich verlassen kannst – und was du lieber noch regeln solltest. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Die meistgestellten Fragen meiner bisherigen Mandanten
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich in die Selbstständigkeit gehe?
Kann ich mir die bAV beim Jobwechsel einfach auszahlen lassen?
Wie finde ich heraus, welcher Durchführungsweg bei meiner bAV vorliegt?
Was passiert mit der bAV im Todesfall – geht das Geld an meine Familie?
Was passiert, wenn ich mit 55 oder 58 nur noch in Teilzeit arbeite – sinkt dann auch die bAV?
Muss ich meine bAV dem neuen Arbeitgeber melden?
Gibt es steuerliche Nachteile, wenn ich die bAV privat weiterführe?
Kann ich mehrere bAV-Verträge parallel haben?
Kann ich meine bAV auch beitragsfrei stellen, ohne sie zu kündigen?
Wann ist ein Wechsel der Versicherung innerhalb der bAV möglich?

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.