Zwischen Neustart und Unsicherheit – was passiert mit deiner bAV beim Jobwechsel?

Jobwechsel fünfzig
Mit 50 oder 55 noch einmal den Arbeitgeber wechseln – das ist heute keine Seltenheit mehr. Viele entscheiden sich in diesem Alter bewusst für einen beruflichen Neuanfang: bessere Arbeitsbedingungen, weniger Stress oder ein Wechsel in die Teilzeit.

Doch wer bereits seit Jahren in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlt, fragt sich oft: Was passiert mit meinem Geld? Ist das sicher – oder verliere ich durch den Wechsel sogar Ansprüche? Gerade in den 50ern wird die bAV für viele zu einem der größten Rentenbausteine. Umso wichtiger ist es, hier keine Fehler zu machen. Denn anders als bei einer privaten Rentenversicherung hängt bei der bAV vieles vom Arbeitgeber – und vom gewählten Durchführungsweg – ab.
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Jobwechsel mit 50? Klar. Aber vergiss nicht: Deine bAV zieht nicht automatisch mit um.

Was ist die bAV – und warum spielt sie beim Jobwechsel eine wichtige Rolle?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist so etwas wie eine Zusatzrente vom Arbeitgeber. Du zahlst jeden Monat einen Teil deines Bruttogehalts direkt in einen Vorsorgevertrag ein – bevor Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Das bringt dir gleich doppelt was: Du sparst sofort Geld und baust gleichzeitig etwas fürs Alter auf. Und obendrauf muss dein Arbeitgeber noch mindestens 15 % Zuschuss geben.

Je nach Modell bekommst du später eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung. Klingt erstmal einfach – aber: Das Geld liegt nicht wie bei einem ETF-Depot einfach auf deinem Namen. Es gehört zu einem Vertrag, der an deinen Job gekoppelt ist. Und genau deshalb wird die Sache beim Jobwechsel interessant. Denn da stellt sich die Frage: Was passiert jetzt mit deiner bAV?

Unverfallbarkeit: Wann dir die bAV sicher gehört – und wann nicht

Nicht jede bAV ist automatisch abgesichert, sobald du einzahlst. Das Stichwort heißt „Unverfallbarkeit“. Die gesetzliche Regelung besagt:
  • Wenn du mindestens 21 Jahre alt bist,
  • und der Vertrag mindestens 3 Jahre läuft (bis Ende 2022: 5 Jahre),
  • dann ist dein Anspruch auf die bAV auch beim Jobwechsel gesichert.
Das gilt für arbeitnehmerfinanzierte Verträge (also Entgeltumwandlung) immer. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Modellen ist es wichtig, wie lange du im Unternehmen warst. Wer in den 50ern kündigt, hat diese Fristen meist längst erfüllt – dennoch lohnt sich ein prüfender Blick in den Vertrag. Denn manche Altverträge enthalten abweichende Regelungen.

Kannst du die bAV mitnehmen? Portabilität im Detail

Die gute Nachricht: In vielen Fällen kannst du deine bAV mitnehmen – das nennt sich Portabilität. Voraussetzung: Beide Arbeitgeber nutzen denselben Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) und der neue Arbeitgeber ist bereit, den Vertrag zu übernehmen.
Doch genau hier liegt der Haken:
  • Nicht jeder neue Arbeitgeber macht das freiwillig.
  • Viele haben eigene Versorgungswerke oder arbeiten mit anderen Versicherern zusammen.
In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Der neue Arbeitgeber schließt einen neuen bAV-Vertrag ab. Der alte Vertrag ruht, du baust dir einen zweiten auf.
  • Du führst den alten Vertrag privat weiter. Das geht oft, aber nicht immer – und meist ohne Zuschuss.
Tipp: Wer die Portabilität nutzen will, sollte schon vor dem Jobwechsel bei beiden Arbeitgebern nachfragen – und alle Unterlagen parat haben.

Was passiert, wenn du deine bAV nicht mitnehmen kannst?

Wenn der alte Vertrag nicht weitergeführt wird, dann ruht er. Das heißt:
  • Du zahlst nichts mehr ein
  • Das bisher angesparte Kapital bleibt bestehen
  • Später bekommst du daraus eine (meist reduzierte) Rente oder Einmalzahlung
Das ist nicht automatisch schlecht – aber es hat Folgen:
  • Die Ablaufleistung fällt geringer aus
  • Ohne weitere Einzahlungen schmilzt die Wirkung von Zins und Zinseszins
  • Oft entfallen zusätzliche Vorteile wie Berufsunfähigkeitsschutz oder Dynamik
Auch hier gilt: Erst prüfen, dann entscheiden. Denn eine vorschnelle Kündigung oder Beitragsfreistellung kann am Ende teuer werden.
„Was passiert, wenn der Arbeitgeber pleitegeht?“ Trotz Insolvenz gut abgesichert – dank Direktversicherung oder Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).

Was passiert bei Insolvenz des alten Arbeitgebers?

Viele denken: Wenn mein alter Arbeitgeber pleitegeht, ist mein bAV-Geld weg. Das stimmt so nicht. Die meisten Verträge – vor allem Direktversicherungen – sind insolvenzgeschützt, weil sie über einen Versicherer laufen.

Bei anderen Durchführungswegen (z. B. Pensionszusage) greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Dieser übernimmt im Insolvenzfall die Leistungspflichten – allerdings nur im Rahmen der zugesagten Leistungen. Für freiwillige Zusatzzahlungen oder Sonderregelungen gibt es ggf. keinen Schutz.

Fünf Praxistipps für deinen sicheren bAV-Wechsel

  • Vertragsunterlagen sichern: Fordere eine aktuelle Standmitteilung vom Versicherer oder Arbeitgeber an. Enthalten sein sollten: Rückkaufswert, garantierte Rente, Versicherungsnehmer.
  • Portabilität prüfen: Kläre frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber, ob dein bAV-Vertrag übernommen werden kann – und ob ein neues Modell angeboten wird.
  • Keine übereilten Kündigungen: Lass den alten Vertrag lieber ruhen, als ihn aufzulösen. Eine Kündigung ist oft mit hohen Verlusten verbunden.
  • Auf Zuschüsse achten: Auch beim neuen Arbeitgeber besteht Anspruch auf einen 15 %-Zuschuss – wenn du Entgelt umwandelst.
  • Im Zweifel beraten lassen: Gerade in den 50ern zählt jeder Euro für die spätere Rente. Ein unabhängiger Berater kann helfen, die richtige Strategie zu finden.

Fazit

Ein Jobwechsel in den 50ern ist kein Risiko für deine bAV – wenn du dich gut vorbereitest. Viele Verträge lassen sich mitnehmen, ruhen lassen oder weiterführen. Wichtig ist, dass du weißt, was du hast – und was du tun musst, um es zu sichern.

Denn deine bAV ist nicht einfach ein Sparvertrag. Sie ist ein Baustein deiner späteren Sicherheit. Und je näher der Ruhestand rückt, desto wichtiger ist es, keine unbedachten Entscheidungen zu treffen.

Wenn du willst, schauen wir gemeinsam auf deine aktuelle bAV und deine nächsten Schritte. Damit du weißt, worauf du dich verlassen kannst – und was du lieber noch regeln solltest. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Die meistgestellten Fragen meiner bisherigen Mandanten

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich in die Selbstständigkeit gehe?
Wenn du dich nach dem Jobwechsel selbstständig machst, kannst du bestimmte bAV-Modelle – z. B. eine Direktversicherung – oft privat weiterführen. Allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss. Die Einzahlung erfolgt dann aus dem Nettogehalt. Wichtig: Prüfe genau, ob der Vertrag dafür überhaupt zugelassen ist und welche Kosten entstehen.
Nein, eine vorzeitige Auszahlung ist in der Regel ausgeschlossen – außer bei sehr kleinen Beträgen („Kleinbetragsrente“) oder unter besonderen Bedingungen. Eine Kündigung führt meist zu hohen Verlusten und ist steuerlich nachteilig. Die bAV ist für die Altersvorsorge gedacht – nicht als kurzfristiger Geldtopf.
Das steht in der Police oder im bAV-Vertrag – oft unter Begriffen wie „Direktversicherung“, „Pensionskasse“ oder „Pensionszusage“. Auch der Arbeitgeber oder der Versicherer kann dir diese Information geben. Der Durchführungsweg entscheidet darüber, wie sicher deine bAV ist – und ob du sie mitnehmen kannst.
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Direktversicherungen gibt es oft eine Hinterbliebenenabsicherung (z. B. für Ehepartner oder Kinder). Aber: Wer als bezugsberechtigte Person im Vertrag steht, ist entscheidend. Deshalb unbedingt regelmäßig prüfen und anpassen – besonders bei neuen Partnerschaften oder nach einer Scheidung.
Ja, wenn du weniger verdienst und weiterhin nur prozentual vom Bruttogehalt einzahlst, sinkt auch der bAV-Beitrag. Die spätere Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Du kannst das aber ausgleichen, indem du freiwillig mehr einzahlst – oder mit dem Arbeitgeber einen fixen Betrag statt Prozentsatz vereinbarst.
Nein – du bist nicht verpflichtet, deinen neuen Arbeitgeber über bestehende bAV-Verträge zu informieren. Aber es kann sinnvoll sein, wenn du eine Vertragsübernahme oder Zuschüsse prüfen lassen willst.
Ja, unter Umständen. Wenn du keine steuerfreie Entgeltumwandlung mehr nutzen kannst, zahlst du aus deinem Netto-Einkommen ein. Dafür sind spätere Leistungen steuerlich oft begünstigt. Ein Steuerberater kann helfen, das optimal zu gestalten.
Ja, du darfst mehrere bAV-Verträge besitzen – z. B. einen alten ruhenden Vertrag und einen neuen beim aktuellen Arbeitgeber. Allerdings gelten Höchstgrenzen für steuerfreie Beiträge (aktuell 8 % der BBG West).
Ja. Eine Beitragsfreistellung ist meist möglich und sinnvoller als eine Kündigung – du verlierst keine bisherigen Ansprüche, baust sie aber nicht weiter aus.
Ein Versicherungswechsel innerhalb der bAV ist nur eingeschränkt möglich – meist bei einem Arbeitgeberwechsel oder mit Zustimmung des Arbeitgebers. Eine private Fortführung erlaubt mitunter mehr Flexibilität, aber auch höhere Kosten.
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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