- Rentnerinnen und Rentner müssen ihre staatliche Rente versteuern, wenn ihre Gesamteinkünfte – inklusive der gesetzlichen Rente und etwaiger weiterer Einkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen – den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen.
- Der Rentenfreibetrag sinkt Jahr für Jahr. Rentner, die 2024 in Rente gehen, versteuern bereits 83% ihrer Rente. Dieser Prozentsatz steigt bis 2040 auf 100%, sodass ab diesem Zeitpunkt die gesamte Rente steuerpflichtig ist.
- Rentner können verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen, darunter Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
- Seit 2023 dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird. Dies betrifft jedoch nicht Erwerbsminderungs- oder Witwenrenten, für die spezielle Grenzen gelten.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich nicht nur die tägliche Routine, sondern auch die steuerliche Situation. Viele Neurentner stellen sich daher die Frage: „Welche Steuern fallen auf die gesetzliche Rente an?“ Sobald die gesetzliche Rente den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, entsteht nicht nur eine Steuerpflicht, sondern auch die Notwendigkeit, eine Steuererklärung abzugeben. Im Gegensatz zu Erwerbstätigen können Rentner jedoch verschiedene steuerliche Vergünstigungen wie den Versorgungsfreibetrag oder den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Wie sich das auf deine Steuerlast im Alter auswirkt, erfährst du im folgenden Artikel.

Grundlagen der Rentenbesteuerung
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Rente aufbessern mit privater Altersvorsorge. Was passt am besten zu dir?
Jetzt Kontakt aufnehmenRentenfreibetrag – einfach erklärt
Für Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2024 in den Ruhestand treten, werden 83% ihrer Rente besteuert, was bedeutet, dass sie einen Rentenfreibetrag von 17% genießen. Dieser Freibetrag verringert sich jährlich um 0,5 Prozentpunkte. So wird im Jahr 2025 der steuerpflichtige Teil der Rente auf 83,5% steigen, und der Rentenfreibetrag sinkt entsprechend auf 16,5%. Diese Entwicklung setzt sich fort, bis der Rentenfreibetrag im Jahr 2030 auf 14% fällt, bei einem Besteuerungsanteil von 86%.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in % |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
Rentenbesteuerung berechnen - Beispiel
20.000 Euro × 17% =3.400 Euro

Diese Steuern und Sozialabgaben muss ein Rentner leisten
- Eine gute Nachricht vorweg: Rentnerinnen und Rentner sind vom Solidaritätszuschlag befreit. Dieser wurde einst zur Finanzierung des Aufbaus Ost eingeführt und wird heute nur noch von einem Teil der Steuerzahler entrichtet.
- Die Kirchensteuer bleibt auch im Ruhestand relevant. Rentner, die Mitglied einer Kirche sind, zahlen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf ihre steuerpflichtige Rente.
- Im Bereich der Sozialversicherung müssen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,60 % der Bruttorente, wovon die Rentenversicherungsträger die Hälfte übernehmen. Rentner zahlen also effektiv 7,3 % selbst. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der ebenfalls je zur Hälfte von Rentnern und Rentenversicherung getragen wird.
- Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner vollständig selbst tragen. Der Beitragssatz beträgt 3,05 % zuzüglich eines Kinderlosenzuschlags von 0,35 % für kinderlose Rentner, unabhängig vom Alter der Kinder.
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Jetzt Kontakt aufnehmenFazit
Besteuerung der gesetzlichen Rente FAQ - die am häufigsten gestellten Fragen
Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?
- Handwerkerkosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Sonderausgaben (z. B. die Kosten der privaten Haftpflichtversicherung)
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. die Kosten fürs Pflegeheim, Fahrten zum Arzt usw.)
Gibt es weitere Freibeträge speziell für Rentnerinnen und Rentner?
Darf ich als Rentner steuerfrei dazuverdienen?
Wie wirkt sich die Rentenanpassung bzw. eine Rentenerhöhung auf die Versteuerung der staatlichen Rente aus?

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.