Wie hoch ist meine Rente als Zahnarzt?

Wie hoch ist meine Rente als Zahnarzt
Du bist seit Jahren als Zahnarzt oder Zahnärztin im Einsatz, behandelst Tag für Tag Patienten und zahlst verlässlich in dein Versorgungswerk ein. Vielleicht stellst du dir jetzt – berechtigterweise – die Frage: Reicht das später eigentlich aus?

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du deine voraussichtliche Rente berechnest, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen – und vor allem, wie du mögliche Versorgungslücken frühzeitig erkennst und gezielt schließen kannst.
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Ab wann kann ich als Zahnarzt in Rente gehen?

Wenn du als Zahnarzt Mitglied der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte bist, kannst du regulär mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen – dann erhältst du deine volle Altersrente. Du willst früher aufhören? Auch das ist möglich: Ein Rentenbeginn ab 60 Jahren ist machbar, allerdings mit Abschlägen. Je früher du gehst, desto niedriger fällt deine monatliche Rente aus.

Möchtest du hingegen länger arbeiten, wird das belohnt: Für jeden Monat über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht sich deine spätere Rente um 0,45 % – das kann sich richtig lohnen. Kurz gesagt: Du hast Spielraum – und es lohnt sich, die Optionen gut zu kennen.

Kann ich als Zahnarzt freiwillig mehr in mein Versorgungswerk einzahlen?

Ja, als Zahnarzt kannst du freiwillig zusätzliche Beiträge an dein Versorgungswerk zahlen. Nach der Satzung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (§ 23 Abs. 4) ist es zulässig, neben dem Pflichtbeitrag zusätzliche Beiträge bis zu 20 % des jährlichen Pflichtbeitrags zu leisten. Diese Zuzahlungen können auch über die 20 %-Grenze hinaus geleistet werden, solange die Summe aus Pflichtbeitrag und Zusatzbeiträgen den jährlichen Höchstbeitrag zur Deutschen Rentenversicherung nicht übersteigt. Dies gilt jedoch nicht für Jahre, in denen du das 57. Lebensjahr bereits vollendet hast.

Wie viel du als Zahnarzt freiwillig zusätzlich einzahlen kannst, hängt von den Regelungen des jeweiligen Versorgungswerks ab. Überprüfe daher die Satzung des für dich zuständigen Versorgungswerks, um genaue Informationen zu erhalten.

Unsere Berechnung der Rente eines Zahnarztes beruht auf den Informationen in der Satzung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Wie berechne ich als Zahnarzt meine spätere Rente?

Das Durchschnittsbruttogehalt des Zahnarztes unseres Rechenbeispiels liegt bei 5.479 € pro Monat, was einem jährlichen Bruttoeinkommen von etwa 65.748 € entspricht. Bei einer jährlichen Versorgungsabgabe von 18 %, wären das (65.748 € × 0.18 =) 11.834,64 , die er ans Versorgungswerk zahlen muss. Damit wir für ihn die Höhe seiner späteren Rente berechnen können, müssen wir nicht nur die Summe seiner eingezahlten Beiträge pro Jahr kennen, sondern auch die Jahresleistungszahl und den aktuellen Punktwert.

So wird die Jahresleistungszahl berechnet:

Die Jahresleistungszahl ergibt sich aus dem Verhältnis der gezahlten Versorgungsabgabe zur jährlichen Durchschnittsabgabe (§ 28 Abs. 3). Zum Beispiel, wenn deine jährliche Versorgungsabgabe 11.834,64 und die Durchschnittsabgabe 10.000 € beträgt:

Jahresleistungszahl = 11.834,64 / 10.000 € = 1,18

Punktwert berechnen – so funktioniert's:

Der Punktwert wird jährlich neu festgelegt und bestimmt, wie viel eine Jahresleistungszahl wert ist (§ 28 Abs. 4). Der aktuelle Punktwert beträgt 91,12 € (Stand: 2024).

Berechnung des monatlichen Ruhegeldes:

Die Summe der Jahresleistungszahlen über die gesamte Teilnahmezeit wird mit dem Punktwert multipliziert. Angenommen, du hast 30 Jahre lang Beiträge gezahlt und eine durchschnittliche Jahresleistungszahl von 0,789:

Summe der Jahresleistungszahlen = 30 × 1,18 = 35,50

Monatliches Ruhegeld = 23,67 × 91,12 € = 3.235,12 € brutto

Für den Zahnarzt unseres Rechenbeispiels ergibt das eine Rentenlücke von mehreren hundert Euro. Damit er seinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten kann, bleibt ihm daher nur die Möglichkeit, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen.

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Fazit

Wie unser Rechenbeispiel deutlich macht, solltest du als Zahnärztin oder Zahnarzt neben den Beiträgen zum Versorgungswerk auch privat für dein Alter vorsorgen. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du auch im Alter deinen gewohnten Lebensstandard halten kannst. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Lass uns gemeinsam die optimale Lösung für deine Zukunft finden und die beste Strategie für deine Altersvorsorge entwickeln. Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!

Wie hoch ist meine Rente als Zahnarzt? – FAQ

Bei Berufsunfähigkeit erhältst du Ruhegeld, vorausgesetzt, die Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen (Satzung Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte § 25 Abs. 3). Der Anspruch besteht, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Das Ruhegeld wird aber erst nach sechs Monaten gezahlt.
Um deine Rente zu berechnen, benötigst du deine Einkommensnachweise der letzten Jahre, Informationen zu geleisteten Versorgungsabgaben und die aktuellen Durchschnittsabgaben und Punktwerte. Diese Informationen erhältst du von deinem Versorgungswerk.
Ja, durch freiwillige zusätzliche Einzahlungen kannst du die Höhe deiner Rente beeinflussen. Es ist auch möglich, durch eine längere Berufstätigkeit die Rentenansprüche zu erhöhen.
Für jeden Monat, den du nach der regulären Altersgrenze weiterarbeitest, erhöht sich die Summe der Jahresleistungszahlen um 0,45 %. Dies führt zu einer höheren monatlichen Rente.
Ja, Hinterbliebene wie Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf Versorgungsleistungen. Dazu gehören Witwen- oder Witwerrente und Waisenrente.
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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