Du bist schon einige Jahre als Zahnarzt tätig und zahlst zuverlässig deine Beiträge in das Versorgungswerk für Zahnärzte ein. Nun bist du sicher in einem Alter, in dem du dir Gedanken darüber machst, wie hoch deine Rente im Alter sein wird. Im Folgenden möchten wir dir zeigen, wie du deine Rente als Zahnärztin oder Zahnarzt berechnen kannst und welche Faktoren die Höhe beeinflussen. Wir informieren dich auch darüber, wie du eine eventuelle Versorgungslücke schließen kannst, damit du deinen Ruhestand sorgenfrei genießen kannst.
Ab wann kann ich als Zahnarzt in Rente gehen?
Als Zahnarzt kannst du als Mitglied der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte regulär mit Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren in den Ruhestand gehen. Du hast jedoch auch die Möglichkeit früher in Rente zu gehen. Die vorgezogene Altersgrenze liegt bei 60 Jahren, wobei entsprechende Abschläge auf die Rente vorgenommen werden. Wenn du das willst, kannst du auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Für jeden Monat, den du nach der regulären Altersgrenze weiterarbeitest, erhöht sich die Summe der Jahresleistungszahlen um 0,45 %.
Kann ich als Zahnarzt freiwillig mehr in mein Versorgungswerk einzahlen?
Ja, als Zahnarzt kannst du freiwillig zusätzliche Beiträge an dein Versorgungswerk zahlen. Nach der Satzung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (§ 23 Abs. 4) ist es zulässig, neben dem Pflichtbeitrag zusätzliche Beiträge bis zu 20 % des jährlichen Pflichtbeitrags zu leisten. Diese Zuzahlungen können auch über die 20 %-Grenze hinaus geleistet werden, solange die Summe aus Pflichtbeitrag und Zusatzbeiträgen den jährlichen Höchstbeitrag zur Deutschen Rentenversicherung nicht übersteigt. Dies gilt jedoch nicht für Jahre, in denen du das 57. Lebensjahr bereits vollendet hast.
Wie viel du als Zahnarzt freiwillig zusätzlich einzahlen kannst, hängt von den Regelungen des jeweiligen Versorgungswerks ab. Überprüfe daher die Satzung des für dich zuständigen Versorgungswerks, um genaue Informationen zu erhalten.
Wie berechne ich als Zahnarzt meine spätere Rente?
Das Durchschnittsbruttogehalt des Zahnarztes unseres Rechenbeispiels liegt bei 5.479 € pro Monat, was einem jährlichen Bruttoeinkommen von etwa 65.748 € entspricht. Bei einer jährlichen Versorgungsabgabe von 18 %, wären das (65.748 € × 0.18 =) 11.834,64 , die er ans Versorgungswerk zahlen muss. Damit wir für ihn die Höhe seiner späteren Rente berechnen können, müssen wir nicht nur die Summe seiner eingezahlten Beiträge pro Jahr kennen, sondern auch die Jahresleistungszahl und den aktuellen Punktwert.
So wird die Jahresleistungszahl berechnet:
Die Jahresleistungszahl ergibt sich aus dem Verhältnis der gezahlten Versorgungsabgabe zur jährlichen Durchschnittsabgabe (§ 28 Abs. 3). Zum Beispiel, wenn deine jährliche Versorgungsabgabe 11.834,64 und die Durchschnittsabgabe 10.000 € beträgt:
Jahresleistungszahl = 11.834,64 / 10.000 € = 1,18
Punktwert berechnen – so funktioniert's:
Der Punktwert wird jährlich neu festgelegt und bestimmt, wie viel eine Jahresleistungszahl wert ist (§ 28 Abs. 4). Der aktuelle Punktwert beträgt 91,12 € (Stand: 2024).
Berechnung des monatlichen Ruhegeldes:
Die Summe der Jahresleistungszahlen über die gesamte Teilnahmezeit wird mit dem Punktwert multipliziert. Angenommen, du hast 30 Jahre lang Beiträge gezahlt und eine durchschnittliche Jahresleistungszahl von 0,789:
Summe der Jahresleistungszahlen = 30 × 1,18 = 35,50
Monatliches Ruhegeld = 23,67 × 91,12 € = 3.235,12 € brutto
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Jetzt Kontakt aufnehmenWelche Möglichkeiten habe ich als Zahnarzt, privat für mein Alter vorzusorgen?
Wenn du als Zahnarzt deinen gewohnten Lebensstil beibehalten möchtest, kommst du nicht umhin, neben der Mitgliedschaft im Versorgungswerk selbst aktiv zu werden und eine private Altersvorsorge aufzubauen. Hier sind einige spannende und vielseitige Möglichkeiten, wie du dein Vermögen vermehren kannst, um im Alter einen entspannten Lebensabend zu genießen:
Rürup- bzw. Basis-Rente
Die Rürup-Rente bietet enormes Potenzial zur Altersvorsorge, wenn sie richtig angewendet wird. Sie ist besonders für Selbständige und Freiberufler attraktiv, da sie hohe steuerliche Vorteile bietet. Hast du bereits eine Rürup-Rente und bist dir unsicher, ob sie die versprochene Rentabilität aufweist? Lass es uns überprüfen! Fordere jetzt ein finanzmathematisches Gutachten an und stelle sicher, dass deine Rürup-Rente optimal für dich arbeitet. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Immobilieninvestments
Immobilien sind eine solide Möglichkeit, Kapital für das Alter aufzubauen. Sie bieten Inflationssicherheit und langfristige Wertsteigerung. Hinzu kommt, dass der Bedarf an Wohnraum langfristig steigen wird. Die Summe dieser Vorteile macht Immobilien zu einer rentablen und stabilen Kapitalanlage!
Edelmetalle
Diversifikation ist der Schlüssel zum langfristigen Vermögensaufbau. Edelmetalle sollten daher in keinem Portfolio fehlen. Sie bieten zusätzliche Sicherheit und können dein Vermögen in Krisenzeiten stabilisieren.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Für mehr Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ist eine fondsgebundene Rentenversicherung ideal. Sie bieten dir die Freiheit, monatlich flexibel zu investieren und sogar Sonderzahlungen zu leisten. Bei finanziellen Engpässen kannst du Beiträge aussetzen oder Geld entnehmen, was dir zusätzliche Sicherheit gibt. Beachte jedoch, dass sich dadurch deine Altersvorsorge reduziert. Da du hier mit bereits versteuertem Geld vorsorgst, musst du bei der Auszahlung nur den Ertragsanteil versteuern. Mithilfe des Halbeinkünfteverfahrens lässt sich diese Steuerlast reduzieren.
Fazit
Wie unser Rechenbeispiel deutlich macht, solltest du als Zahnärztin oder Zahnarzt neben den Beiträgen zum Versorgungswerk auch privat für dein Alter vorsorgen. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du auch im Alter deinen gewohnten Lebensstandard halten kannst. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Lass uns gemeinsam die optimale Lösung für deine Zukunft finden und die beste Strategie für deine Altersvorsorge entwickeln. Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!
Wie hoch ist meine Rente als Zahnarzt? – FAQ
Was passiert bei Berufsunfähigkeit?
Bei Berufsunfähigkeit erhältst du Ruhegeld, vorausgesetzt, die Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen (Satzung Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte § 25 Abs. 3). Der Anspruch besteht, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Das Ruhegeld wird aber erst nach sechs Monaten gezahlt.
Gut zu wissen:
Da du nur Leistungen bekommst, wenn du überhaupt nicht mehr deinen Beruf nachgehen kannst, ist es ratsam zusätzlich noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!
Welche Unterlagen benötige ich zur Berechnung meiner Rente?
Um deine Rente zu berechnen, benötigst du deine Einkommensnachweise der letzten Jahre, Informationen zu geleisteten Versorgungsabgaben und die aktuellen Durchschnittsabgaben und Punktwerte. Diese Informationen erhältst du von deinem Versorgungswerk.
Kann ich die Rentenhöhe beeinflussen?
Ja, durch freiwillige zusätzliche Einzahlungen kannst du die Höhe deiner Rente beeinflussen. Es ist auch möglich, durch eine längere Berufstätigkeit die Rentenansprüche zu erhöhen.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich nach dem Erreichen der regulären Altersgrenze weiterarbeite?
Für jeden Monat, den du nach der regulären Altersgrenze weiterarbeitest, erhöht sich die Summe der Jahresleistungszahlen um 0,45 %. Dies führt zu einer höheren monatlichen Rente.
Gibt es eine Hinterbliebenenversorgung?
Ja, Hinterbliebene wie Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf Versorgungsleistungen. Dazu gehören Witwen- oder Witwerrente und Waisenrente.