Was ist eine Unterstützungskasse – und warum ist sie so attraktiv?
Der Vorteil: Bei einer Unterstützungskasse gibt es – anders als bei Direktversicherungen oder Pensionskassen – keine gesetzlich festgelegte Obergrenze. Als Arbeitgeber kannst du also viel höhere Beiträge zusagen, und das ganz ohne zusätzliche Sozialabgaben.
Zwei Modelle – ein Ziel: Flexible Vorsorge gestalten
1. Pauschaldotierte Unterstützungskasse
2. Rückgedeckte Unterstützungskasse
- Ein wichtiger Unterschied zu anderen bAV-Modellen: Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Anspruch gegenüber der Unterstützungskasse, sondern ausschließlich gegenüber dem Arbeitgeber. Diese sogenannte subsidiäre Haftung bedeutet: Kommt es zur Insolvenz des Arbeitgebers und besteht keine Rückdeckung, ist das Leistungsversprechen gefährdet.
- Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen besteht kein Schutz durch den PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein). Für risikobewusste Unternehmen ist daher eine Rückdeckung empfehlenswert – inklusive Verpfändung der Versicherungsleistung.
Steuerliche Behandlung: Heute sparen, später versteuern
➤ Während der Ansparphase:
- Beiträge des Arbeitgebers sind bis zur Höchstgrenze des § 4d EStG als Betriebsausgabe abziehbar
- Für den Arbeitnehmer sind sie steuer- und sozialabgabenfrei
- Es entstehen keine Rückstellungen in der Bilanz
➤ Während der Leistungsphase:
- Die Auszahlungen im Ruhestand unterliegen der nachgelagerten Besteuerung (§ 19 EStG)
- Bei gesetzlich Krankenversicherten können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente anfallen

Unterstützungaskasse: die Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende
✅ Keine gesetzliche Beitragsgrenze – besonders attraktiv für Führungskräfte
✅ Keine Sozialabgaben – weder auf Beiträge noch auf spätere Leistungen
✅ Individuelle Gestaltung – Rente oder Einmalauszahlung, fix oder dynamisch
✅ Keine Bilanzberührung – keine Pensionsrückstellungen nötig
✅ Imagevorteil als moderner Arbeitgeber mit langfristigem Denken
Unterstützungskasse: Die clevere Alternative zur klassischen bAV
- Keine Begrenzung auf 8 % BBG wie bei § 3 Nr. 63 EStG
- Geringere Belastung durch Sozialabgaben
- Mehr Netto vom Brutto im Ruhestand
In 4 Schritten zur Unterstützungskasse
1️⃣ Bedarf ermitteln: Wer profitiert am meisten – Führungskräfte, langjährige Mitarbeitende oder alle?
2️⃣ Versorgungszusage aufsetzen: Schriftlich, klar, rechtskonform – bei GGF unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs
3️⃣ Einrichtung: Eigene Kasse gründen oder bestehendes Modell nutzen
4️⃣ Kommunikation: Frühzeitige, transparente Information sorgt für Akzeptanz

Praxisbeispiel: Wie ein Maschinenbau-Unternehmen durch eine Unterstützungskasse wertvolle Fachkräfte hält
- 250 € monatlich pro Person in die Unterstützungskasse
- Keine Sozialabgaben, volle Abzugsfähigkeit
- Zusätzliche Rückdeckungsversicherung mit Verpfändung
✔ 40 % höhere Zufriedenheit bei Fachkräften
✔ Deutlich weniger Fluktuation
✔ Steuerersparnis von über 50.000 €
✔ Stärkeres Employer Branding
Fazit

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.
Unterstützungskasse – die meistgestellten Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Unterstützungskasse und einer Direktzusage?
Eine Unterstützungskasse dagegen ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die sich um die Abwicklung kümmert. Dein Unternehmen zahlt Beiträge an die Kasse, die dann später die Rente an die Mitarbeiter auszahlt. Vorteil: Keine Bilanzbelastung und mehr steuerliche Vorteile.