Ist es möglich als Geschäftsführer eine bAV abzuschließen?
- Als Fremdgeschäftsführer ohne Unternehmensanteile wirst du sozialversicherungsrechtlich einem Arbeitnehmer gleichgestellt und unterliegst damit dem Schutz des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Grundlage hierfür ist insbesondere § 17 Absatz 1 Satz 2 BetrAVG, der den Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich auch auf Personen erweitert, die keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne sind, aber dennoch im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt bekommen. Das heißt, Du kannst problemlos Teile deines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln. Zusätzlich erhältst du seit 2019 (für Neuverträge) und seit 2022 (für Bestandsverträge) verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf den umgewandelten Betrag, sofern dein Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben einspart. Höhere Zuschüsse oder eine vollständige Finanzierung sind ebenfalls möglich, müssen aber individuell vereinbart werden.
- Bist du Gesellschafter-Geschäftsführer mit weniger als 50 Prozent der Anteile, wirst du meistens genauso behandelt wie ein Angestellter. Das bedeutet, du kannst die gleichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile nutzen wie ein Fremdgeschäftsführer.Diese Einstufung ist nicht direkt im Gesetz festgelegt, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und aus der gängigen Praxis der Sozialversicherungsträger. Entscheidend ist dabei, wie viel Einfluss du tatsächlich im Unternehmen hast und ob du weisungsgebunden bist. Falls du dir unsicher bist, ob das auf dich zutrifft, kannst du deinen Status einfach bei der Deutschen Rentenversicherung mit einem sogenannten Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen. So bekommst du Klarheit und kannst deine Altersvorsorge optimal planen.
- Als Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 Prozent der Anteile (beherrschender Gesellschafter) hingegen bist du nicht sozialversicherungspflichtig und fällst nicht unter das Betriebsrentengesetz. Für dich kommt daher keine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds in Betracht. Trotzdem kannst du eine betriebliche Altersvorsorge abschließen – insbesondere über eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse. Diese Modelle müssen klar vertraglich geregelt und exakt dokumentiert sein, um steuerliche Risiken wie eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Beachte außerdem, dass dein Unternehmen hier nicht zur Zahlung eines Zuschusses verpflichtet ist.
Warum die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für dich als Geschäftsführer Sinn macht
Fazit
Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer – die meistgestellten Fragen
Kann ich meine bAV später aufstocken?
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich mein Unternehmen verkaufe?
- Bei einer Direktversicherung oder Unterstützungskasse bleibt der Vertrag auf deinen Namen bestehen und kann weitergeführt werden.
- Bei einer Pensionszusage sind die Rückstellungen Teil der Unternehmensbilanz und müssen im Rahmen des Verkaufs geregelt werden. Eine frühzeitige Planung ist hier essenziell, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich das Unternehmen verlasse oder meine Position als Geschäftsführer aufgebe?
Wie sicher ist meine bAV, wenn mein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
- Direktversicherungen und Unterstützungskassen sind in der Regel insolvenzsicher, da die Beiträge an externe Versicherungsgesellschaften geleistet werden.
- Bei einer Pensionszusage sollte dein Unternehmen über ausreichende Rückdeckungsversicherungen verfügen, um die Zusagen auch im Fall finanzieller Schwierigkeiten abzusichern.
Kann ich die bAV mit einer privaten Altersvorsorge kombinieren, wie z. B. eine Basisrente oder eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Wann ist der richtige Zeitpunkt, mit der bAV als Geschäftsführer zu starten?
Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.


