
Versorgungswerk für Apotheker – einfach & verständlich erklärt
Was macht das Versorgungswerk genau?
- Es sammelt die Beiträge der Mitglieder ein – meist abhängig vom Einkommen.
- Diese Beiträge werden professionell investiert, z. B. in Immobilien oder andere Kapitalanlagen.
- Aus diesen Mitteln zahlt das Versorgungswerk später Renten, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen aus.
Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk für Apotheker?

Altersrente
Für diejenigen, die früher in den Ruhestand treten möchten, besteht die Möglichkeit, ab dem 62. Lebensjahr eine vorzeitige Altersrente zu beziehen. Ein entsprechender Antrag ist dafür notwendig und unwiderruflich. Bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente wird das Ruhegeld für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze um einen versicherungstechnischen Abschlag gekürzt.
Die Höhe dieses Abschlags ist in den Tabellen der Versorgungswerke festgelegt und gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Diese Regelung ermöglicht es Apothekern, auch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze finanzielle Unterstützung zu erhalten, jedoch mit entsprechend angepassten Rentenleistungen.

Berufsunfähigkeitsrente
Die Höhe des Ruhegeldes bei Berufsunfähigkeit setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem nach § 33 berechneten Ruhegeld und einem jährlichen Zuschlag. Der Zuschlag ergibt sich aus der Bewertung eines Zurechnungsbeitrags, der die Zeit zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalles und der Vollendung des 62. Lebensjahres abdeckt.
Der Zurechnungsbeitrag entspricht dem Verhältnis deiner gezahlten Beiträge zum Regelbeitrag und beträgt maximal das 1-fache des Regelbeitrags. Wenn du innerhalb der ersten fünf Jahre deiner Mitgliedschaft berufsunfähig wirst, jedoch vor Vollendung des 35. Lebensjahres, beträgt der Zurechnungsbeitrag mindestens 4/10 des Regelbeitrags. Zeiten des Mutterschutzes verlängern den Bemessungszeitraum, wodurch sich die Berechnung entsprechend anpasst.
Unser Tipp: Ergänze deine Absicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. So bist du im Ernstfall finanziell wirklich gut abgesichert – ohne große Abstriche im Alltag. Wir beraten dich gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung. Melde dich jetzt – wir erstellen dir ein individuelles Angebot!

Hinterbliebenenrente
- Witwen- und Witwerrente: Der überlebende Ehegatte eines Mitglieds hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe bis zum Tod des Mitglieds bestanden hat. Die Rente beträgt 60% des dem verstorbenen Mitglied zustehenden Ruhegelds.
- Waisenrente: Die Kinder eines Mitglieds haben Anspruch auf Waisenrente. Für Vollwaisen beträgt die Rente ein Drittel und für Halbwaisen ein Fünftel des Ruhegelds des verstorbenen Mitglieds.
Beitragspflicht und Beitragsbemessung für Apotheker
Die Beitragssätze und die Beitragsbemessungsgrenze sind in der Satzung der jeweiligen Versorgungswerke festgelegt und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sowie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt.
Sonderregelungen für Teilzeit, Elternzeit, etc.
Arbeitest du in Teilzeit und verdienst weniger als die Beitragsbemessungsgrenze, kannst du eine Beitragsermäßigung beantragen. So wird deine finanzielle Situation berücksichtigt, ohne dass du deine Absicherung aus den Augen verlierst.
Während Mutterschutz und Elternzeit bist du raus aus der Beitragspflicht. Heißt: Du zahlst nichts. Wenn du möchtest, kannst du aber freiwillig weiter einzahlen – einfach, um bei deiner Rente später keine Lücke entstehen zu lassen.
Umrechnung der Beiträge in Rentenpunkte
Beim Bayerischen Apothekerversorgungswerk ändern sich die Bewertungsprozentsätze jährlich und sind nach Altersgruppen gestaffelt. Zum Beispiel beträgt der Bewertungsprozentsatz für ein 35-jähriges Mitglied etwa 13,7%. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge eines 35-jährigen Mitglieds mit diesem Prozentsatz bewertet werden, um die entsprechenden Rentenpunkte zu berechnen. Diese Punkte bestimmen letztendlich die Höhe der späteren Rente. Die Formel zur Berechnung der Rentenpunkte lautet:
Umrechnungstabelle Beiträge in Rentenpunkte Bayerisches Versorgungswerk für Apotheker

Rentenbemessungsfaktor – einfach erklärt
Bei der Berechnung wird der Rentenbemessungsfaktor auf vier Nachkommastellen abgerundet. Wichtige Kriterien bei der Festlegung sind die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versorgungsverhältnissen, die Vermeidung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der verschiedenen Jahrgänge der Mitglieder sowie die Veränderung der Lebenserwartung der Mitglieder.
Wie hoch ist meine Rente als Apotheker: die Berechnung im Detail
- Apotheker Geburtsdatum 01.01.1989
- Seit seinem Abschluss mit 24 Jahren Mitglied im Versorgungswerk
- Für eine einfachere Berechnung gehen wir von einem moderaten Bruttolohn von 3.463 Euro aus.
- Jährlicher Bruttolohn: 3.463 Euro * 12 = 41.556 Euro
- Beitragssatz: 18,6%
- Jährlicher Beitrag: 41.556 Euro * 0.186 = 7.727,616 Euro
- Keine freiwillige Mehrzahlung!
- Single Lohnsteuerklasse I

- Die Renten der Bayerischen Apothekerversorgung werden einmal im Jahr angepasst – je nach wirtschaftlicher Lage und Entwicklung. So soll deine Rente auch künftig mit den Lebenshaltungskosten Schritt halten. Über die genaue Höhe entscheidet der Landesausschuss jedes Jahr neu.
- Kommt es zur Scheidung, wird – wie bei anderen Renten auch – ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das heißt: Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden zwischen den Partnern aufgeteilt. Grundlage dafür ist die Satzung des Versorgungswerks und das geltende Recht.
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Wir entwickeln für dich ein maßgeschneidertes Anlagekonzept, damit du im Alter beruhigt in den Ruhestand gehen kannst.
Jetzt Kontakt aufnehmenMitgliedschaft im Bayerischen Versorgungswerk: Was passiert bei einem Umzug oder Berufswechsel?
Eine Übertragung ist nicht möglich, wenn:
- du bereits länger als 60 Monate Mitglied warst,
- deine Ansprüche gepfändet oder abgetreten wurden,
- du berufsunfähig bist oder bereits einen Antrag gestellt hast,
- ein Versorgungsfall eingetreten ist oder
- ein Versorgungsausgleich (z. B. bei Scheidung) läuft.
Und wenn du nachzuversichern bist? In bestimmten Fällen – etwa nach einer versicherungsfreien Tätigkeit im öffentlichen Dienst – kannst du eine sogenannte Nachversicherung beantragen. Dann werden deine Beiträge rückwirkend an das Versorgungswerk gezahlt. Das geht aber nur, wenn du bei Aufnahme der Tätigkeit unter 45 Jahre alt warst oder bereits Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung warst.
So hoch ist deine Rente als Apotheker: Das solltest du beachten!
1. Wichtige Dokumente und Nachweise aufbewahren!
- Einkommensteuerbescheide: Diese belegen das jährliche Bruttoeinkommen und sind Grundlage für die Beitragsberechnung.
- Bescheinigungen über Berufsunfähigkeit: Ärztliche Atteste, Befunde und Gutachten müssen eingereicht werden, um den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nachzuweisen.
- Weitere relevante Unterlagen: Dazu gehören Nachweise über Mutterschutz, Elternzeit und sonstige Zeiten, die die Beitragsberechnung beeinflussen.
2. Regelmäßige Überprüfung der Rentenanwartschaften!
Fazit
Genau hier kommt die private Vorsorge ins Spiel. Mit der passenden Lösung kannst du deine Versorgungslücke gezielt schließen – und heute schon dafür sorgen, dass du später nicht nur abgesichert bist, sondern wirklich frei entscheiden kannst, wie du leben möchtest. Lass uns gemeinsam schauen, was für dich sinnvoll ist – persönlich, transparent und auf Augenhöhe. Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Welche Rente bekomme ich als Apotheker? FAQ – die meistgestellten Fragen
Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente vom Bayerischen Versorgungswerk beziehen?
Wie werden die Beiträge zum Bayerischen Versorgungswerk berechnet?
Kann ich als Apotheker auch eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen?
Wie wirkt sich eine Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungswerk auf meinen Umzug oder Berufswechsel aus?
Welche Möglichkeiten habe ich, um als Apotheker meine Rentenlücke zu schließen?

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.