Wie hoch ist meine Rente als Apotheker?

Beitragsbild Rente Apotheker
Apotheker üben einen sogenannten Kammerberuf aus, das heißt, sie müssen Mitglied in der jeweiligen Apothekerkammer ihres Bundeslandes sein. Diese Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet auch die Pflichtmitgliedschaft im jeweiligen Versorgungswerk. Diese Pflichtmitgliedschaft ersetzt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Leistungen du als Apotheker von deinem Versorgungswerk erwarten kannst und wie hoch deine Rente sein wird.
wie hoch ist meine Rente als Apotheker

Versorgungswerk für Apotheker – einfach & verständlich erklärt

Wenn du als Apothekerin oder Apotheker arbeitest, bist du nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – dafür gibt es eine eigene Lösung: das Versorgungswerk. Es übernimmt deine Altersvorsorge und sichert dich auch dann ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst oder deine Familie im Todesfall Unterstützung braucht. Getragen wird das Versorgungswerk von der Apothekerkammer deines Bundeslands. Es ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, also gesetzlich geregelt, aber unabhängig organisiert – von Apotheker:innen für Apotheker:innen. Jedes Bundesland hat in der Regel sein eigenes Versorgungswerk mit eigener Satzung.

Was macht das Versorgungswerk genau?

  • Es sammelt die Beiträge der Mitglieder ein – meist abhängig vom Einkommen.
  • Diese Beiträge werden professionell investiert, z. B. in Immobilien oder andere Kapitalanlagen.
  • Aus diesen Mitteln zahlt das Versorgungswerk später Renten, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen aus.
Im Prinzip funktioniert es ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung – nur berufsständisch organisiert und mit dem Ziel, deinen Beruf optimal abzusichern.

Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk für Apotheker?

Rente Leistung

Altersrente

Die Regelaltersgrenze für Apotheker liegt bei 67 Jahren. Ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgt, besteht Anspruch auf die Altersrente. Interessanterweise muss die berufliche Tätigkeit für den Rentenbezug nicht aufgegeben werden, was Apothekern die Flexibilität gibt, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben, wenn sie dies wünschen.

Für diejenigen, die früher in den Ruhestand treten möchten, besteht die Möglichkeit, ab dem 62. Lebensjahr eine vorzeitige Altersrente zu beziehen. Ein entsprechender Antrag ist dafür notwendig und unwiderruflich. Bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente wird das Ruhegeld für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze um einen versicherungstechnischen Abschlag gekürzt.

Die Höhe dieses Abschlags ist in den Tabellen der Versorgungswerke festgelegt und gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Diese Regelung ermöglicht es Apothekern, auch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze finanzielle Unterstützung zu erhalten, jedoch mit entsprechend angepassten Rentenleistungen.
Berufsunfähigkeit Versicherung

Berufsunfähigkeitsrente

Wenn du vor dem Zeitpunkt, ab dem du eine vorgezogene Altersrente beziehen kannst, berufsunfähig wirst, hast du Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du aufgrund von Krankheit oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen außerstande bist, deinen Beruf als Apotheker auszuüben. Der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente entsteht am ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt.

Die Höhe des Ruhegeldes bei Berufsunfähigkeit setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem nach § 33 berechneten Ruhegeld und einem jährlichen Zuschlag. Der Zuschlag ergibt sich aus der Bewertung eines Zurechnungsbeitrags, der die Zeit zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalles und der Vollendung des 62. Lebensjahres abdeckt.

Der Zurechnungsbeitrag entspricht dem Verhältnis deiner gezahlten Beiträge zum Regelbeitrag und beträgt maximal das 1-fache des Regelbeitrags. Wenn du innerhalb der ersten fünf Jahre deiner Mitgliedschaft berufsunfähig wirst, jedoch vor Vollendung des 35. Lebensjahres, beträgt der Zurechnungsbeitrag mindestens 4/10 des Regelbeitrags. Zeiten des Mutterschutzes verlängern den Bemessungszeitraum, wodurch sich die Berechnung entsprechend anpasst.
Zwar zahlt dir das Versorgungswerk im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Leistung – je nach Modell zwischen 40 % und 100 % des Regelbeitrags. Doch in der Realität reicht das häufig nicht aus, um deinen bisherigen Lebensstandard zu halten.

Unser Tipp: Ergänze deine Absicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. So bist du im Ernstfall finanziell wirklich gut abgesichert – ohne große Abstriche im Alltag. Wir beraten dich gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung. Melde dich jetzt – wir erstellen dir ein individuelles Angebot!

Hinterbliebenenrente

  • Witwen- und Witwerrente: Der überlebende Ehegatte eines Mitglieds hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe bis zum Tod des Mitglieds bestanden hat. Die Rente beträgt 60% des dem verstorbenen Mitglied zustehenden Ruhegelds.
  • Waisenrente: Die Kinder eines Mitglieds haben Anspruch auf Waisenrente. Für Vollwaisen beträgt die Rente ein Drittel und für Halbwaisen ein Fünftel des Ruhegelds des verstorbenen Mitglieds.

Beitragspflicht und Beitragsbemessung für Apotheker

Die Beiträge zum Versorgungswerk bemessen sich nach deinen monatlichen und jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei selbständigen Apothekern richtet sich der Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die jährlich angepasst wird. Der Beitrag wird als Prozentsatz des Jahreseinkommens berechnet. Angestellte Apothekerinnen und Apotheker zahlen einen Beitrag in Höhe des Betrages, den sie ohne die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zahlen müssten, ebenfalls als Prozentsatz des Einkommens.

Die Beitragssätze und die Beitragsbemessungsgrenze sind in der Satzung der jeweiligen Versorgungswerke festgelegt und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sowie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt.

Sonderregelungen für Teilzeit, Elternzeit, etc.

Es gibt Zeiten, in denen anderes wichtiger ist als der Beruf – zum Beispiel Familie oder die eigene Gesundheit. Wenn du in Teilzeit arbeitest oder in Elternzeit gehst, musst du dir um deine Altersvorsorge trotzdem keine Sorgen machen: Das Versorgungswerk bietet flexible Lösungen.

Arbeitest du in Teilzeit und verdienst weniger als die Beitragsbemessungsgrenze, kannst du eine Beitragsermäßigung beantragen. So wird deine finanzielle Situation berücksichtigt, ohne dass du deine Absicherung aus den Augen verlierst.

Während Mutterschutz und Elternzeit bist du raus aus der Beitragspflicht. Heißt: Du zahlst nichts. Wenn du möchtest, kannst du aber freiwillig weiter einzahlen – einfach, um bei deiner Rente später keine Lücke entstehen zu lassen.

Umrechnung der Beiträge in Rentenpunkte

Die Beiträge, die du als Mitglied des Bayerischen Apothekerversorgungswerks einzahlst, werden anhand von Bewertungsprozentsätzen in Rentenpunkte umgerechnet. Diese Prozentsätze variieren je nach Alter und sind in den Satzungen der Versorgungswerke festgelegt. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenserwartungen und Einkommensverläufe der Mitglieder, um eine gerechte Rentenberechnung zu gewährleisten.

Beim Bayerischen Apothekerversorgungswerk ändern sich die Bewertungsprozentsätze jährlich und sind nach Altersgruppen gestaffelt. Zum Beispiel beträgt der Bewertungsprozentsatz für ein 35-jähriges Mitglied etwa 13,7%. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge eines 35-jährigen Mitglieds mit diesem Prozentsatz bewertet werden, um die entsprechenden Rentenpunkte zu berechnen. Diese Punkte bestimmen letztendlich die Höhe der späteren Rente. Die Formel zur Berechnung der Rentenpunkte lautet:

Rentenpunkte pro Jahr = (Jährlicher Beitrag / Referenzbeitrag) x Bewertungsprozentsatz

Umrechnungstabelle Beiträge in Rentenpunkte Bayerisches Versorgungswerk für Apotheker

Die Umrechnungstabellen zeigen, wie die jährlichen Beiträge in Rentenpunkte umgerechnet werden. Diese Tabellen berücksichtigen das Alter des Mitglieds bei der Beitragszahlung sowie den Referenzbeitrag.

Rentenbemessungsfaktor – einfach erklärt

Der Rentenbemessungsfaktor spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Rentenansprüche. Er wird jährlich auf Vorschlag der Geschäftsführung durch die Satzung für das Folgejahr festgelegt und darf höchstens 1,0000 betragen. Der Faktor wird so bestimmt, dass in der versicherungstechnischen Bilanz des Vorjahres kein Fehlbetrag entsteht. Es ist auch möglich, den Faktor für mehrere Folgejahre im Voraus festzulegen.

Bei der Berechnung wird der Rentenbemessungsfaktor auf vier Nachkommastellen abgerundet. Wichtige Kriterien bei der Festlegung sind die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versorgungsverhältnissen, die Vermeidung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der verschiedenen Jahrgänge der Mitglieder sowie die Veränderung der Lebenserwartung der Mitglieder.

Wie hoch ist meine Rente als Apotheker: die Berechnung im Detail

(Die Berechnung basiert auf den Angaben der Satzung des Bayerischen Apothekerversorgungswerks)
  • Apotheker Geburtsdatum 01.01.1989
  • Seit seinem Abschluss mit 24 Jahren Mitglied im Versorgungswerk
  • Für eine einfachere Berechnung gehen wir von einem moderaten Bruttolohn von 3.463 Euro aus.
  • Jährlicher Bruttolohn: 3.463 Euro * 12 = 41.556 Euro
  • Beitragssatz: 18,6%
  • Jährlicher Beitrag: 41.556 Euro * 0.186 = 7.727,616 Euro
  • Keine freiwillige Mehrzahlung!
  • Single Lohnsteuerklasse I
Bayerisches Versorgungswerk Apotheker Rente Rechenbeispiel
Daraus ergibt sich eine Rentenlücke von 811,31 Euro. Diese berechnet sich aus dem üblichen Nettolohn abzüglich der zu erwartenden Rentenzahlung. In unserem Beispiel wären das 2.280,88 Euro minus 1.469,57 Euro.
Gut zu wissen: 
  • Die Renten der Bayerischen Apothekerversorgung werden einmal im Jahr angepasst – je nach wirtschaftlicher Lage und Entwicklung. So soll deine Rente auch künftig mit den Lebenshaltungskosten Schritt halten. Über die genaue Höhe entscheidet der Landesausschuss jedes Jahr neu.
  • Kommt es zur Scheidung, wird – wie bei anderen Renten auch – ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das heißt: Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden zwischen den Partnern aufgeteilt. Grundlage dafür ist die Satzung des Versorgungswerks und das geltende Recht.

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Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungswerk: Was passiert bei einem Umzug oder Berufswechsel?

Wenn du aus Bayern wegziehst oder den Beruf wechselst, endet deine Mitgliedschaft in der Bayerischen Apothekerversorgung. Was dann mit deinen Beiträgen passiert, hängt von deiner weiteren Laufbahn ab. Wechselst du in ein anderes Versorgungswerk für Apotheker, kannst du beantragen, dass deine bisher gezahlten Beiträge dorthin übertragen werden – allerdings ohne Zinsen. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner neuen Tätigkeit gestellt werden. Mit der Überleitung erlöschen alle Ansprüche bei der Bayerischen Apothekerversorgung.

Eine Übertragung ist nicht möglich, wenn:

  • du bereits länger als 60 Monate Mitglied warst,
  • deine Ansprüche gepfändet oder abgetreten wurden,
  • du berufsunfähig bist oder bereits einen Antrag gestellt hast,
  • ein Versorgungsfall eingetreten ist oder
  • ein Versorgungsausgleich (z. B. bei Scheidung) läuft.

Und wenn du nachzuversichern bist? In bestimmten Fällen – etwa nach einer versicherungsfreien Tätigkeit im öffentlichen Dienst – kannst du eine sogenannte Nachversicherung beantragen. Dann werden deine Beiträge rückwirkend an das Versorgungswerk gezahlt. Das geht aber nur, wenn du bei Aufnahme der Tätigkeit unter 45 Jahre alt warst oder bereits Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung warst.

So hoch ist deine Rente als Apotheker: Das solltest du beachten!

1. Wichtige Dokumente und Nachweise aufbewahren!

Für eine korrekte Rentenberechnung sind verschiedene Nachweise erforderlich:

  • Einkommensteuerbescheide: Diese belegen das jährliche Bruttoeinkommen und sind Grundlage für die Beitragsberechnung.
  • Bescheinigungen über Berufsunfähigkeit: Ärztliche Atteste, Befunde und Gutachten müssen eingereicht werden, um den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nachzuweisen.
  • Weitere relevante Unterlagen: Dazu gehören Nachweise über Mutterschutz, Elternzeit und sonstige Zeiten, die die Beitragsberechnung beeinflussen.

2. Regelmäßige Überprüfung der Rentenanwartschaften!

Es ist wichtig, dass du regelmäßig deine erworbene Rentenanwartschaften überprüfst. Stelle sicher, dass alle deine gezahlten Beiträge korrekt erfasst und berücksichtigt sind. Dies hilft, mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, um eine genaue und faire Rentenberechnung zu gewährleisten.

Fazit

Die Apothekerversorgung ist eine starke Basis: Sie bietet dir eine solide Altersrente ab 67, auf Wunsch auch früher ab 62. Außerdem bist du bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall abgesichert – das ist mehr, als viele andere Berufsgruppen bekommen. Aber: Auch diese Versorgung hat ihre Grenzen. Denn was auf dem Papier gut aussieht, reicht im Alltag oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand wirklich zu halten – vor allem, wenn man noch Träume hat, reisen will oder für später etwas mehr Flexibilität braucht.

Genau hier kommt die private Vorsorge ins Spiel. Mit der passenden Lösung kannst du deine Versorgungslücke gezielt schließen – und heute schon dafür sorgen, dass du später nicht nur abgesichert bist, sondern wirklich frei entscheiden kannst, wie du leben möchtest. Lass uns gemeinsam schauen, was für dich sinnvoll ist – persönlich, transparent und auf Augenhöhe. Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Welche Rente bekomme ich als Apotheker? FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Eine vorzeitige Altersrente kann ab dem 62. Lebensjahr beantragt werden, allerdings mit Abschlägen.
Die Beiträge richten sich nach den Bruttoeinnahmen des Apothekers und sind prozentual vom Einkommen abhängig, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ja, bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Bei einem Berufswechsel können die bereits geleisteten Beiträge auf ein neues Versorgungswerk übertragen werden, sofern eine Pflichtmitgliedschaft besteht.
Als Apotheker hast du mehrere Möglichkeiten, deine Rentenlücke zu schließen. Hier mehr erfahren!
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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