Entgeltumwandlung – einfach erklärt
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick:
- Bis zu 3.624 Euro pro Jahr können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
- Einzahlungen bis 7.248 Euro bleiben steuerfrei, ab 3.624 Euro fallen Sozialabgaben an.
- So sorgt die Entgeltumwandlung für mehr Rente – ohne große Mehrbelastung für beide Seiten.

Vorteile der Entgeltumwandlung (Arbeitgeber)
- Geringere Lohnnebenkosten: Da ein Teil des Gehalts in die Altersvorsorge fließt, sparst du als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge – und das senkt deine Personalkosten.
- Steuerliche Vorteile: Deine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge kannst du als Betriebsausgaben absetzen und so deine Steuerlast reduzieren.
- Mitarbeiterbindung und Motivation: Wer seinen Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorge bietet, gewinnt nicht nur Pluspunkte, sondern stärkt auch die langfristige Bindung ans Unternehmen.
Entgeltumwandlung: Was du als Arbeitgeber wissen musst
- Du musst deine Mitarbeiter informieren: Deine Angestellten sollten genau wissen, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und welche Vorteile sie bringt. Eine klare Kommunikation hilft dir, Rückfragen und Unsicherheiten zu vermeiden.
- Du musst die Verwaltung organisieren: Es reicht nicht, die bAV einfach anzubieten – du musst auch sicherstellen, dass sie professionell umgesetzt wird. Dazu gehört, einen passenden Anbieter zu finden, Konditionen auszuhandeln und regelmäßig zu prüfen, ob alles läuft.

Aufklärungs- und Informationspflichten: Was du als Arbeitgeber beachten musst
- Höhe und Flexibilität der Beiträge
- Steuerliche Vorteile und Sozialabgaben
- Auszahlungsbedingungen und mögliche Risiken

Gleichbehandlung: Keine Unterschiede zwischen den Mitarbeitern
Was das für dich bedeutet:
- Alle Mitarbeiter müssen die gleichen Chancen haben. Niemand darf bei der Entgeltumwandlung bevorzugt oder benachteiligt werden – egal ob Azubi, Teilzeitkraft oder Führungskraft.
- Gleiche Informationen für alle. Stelle sicher, dass wirklich jeder im Unternehmen versteht, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt.
- Sensible und klare Kommunikation. Manche Mitarbeiter beschäftigen sich vielleicht zum ersten Mal mit dem Thema Altersvorsorge. Achte darauf, dass die Infos verständlich sind und sich niemand ausgeschlossen fühlt.
- Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die durch Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben als Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter weiterzugeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dies gilt für alle neuen und bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Der Mindestzuschuss beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, sofern dadurch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen (Stichwort: Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Als Arbeitgeber hast du das Recht, eigenständig einen der versicherungsförmigen Durchführungswege zu wählen. Du kannst zwischen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds wählen und den jeweiligen Versorgungsträger sowie den Tarif selbst bestimmen. Kommt es zu keiner Einigung über den Durchführungsweg, kann der Arbeitnehmer von dir den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Entgeltumwandlung in der Praxis – ein Rechenbeispiel
Jährlicher Beitrag zur bAV durch den Mitarbeiter: 3.624 Euro
Jährlicher Arbeitgeberzuschuss zur bAV: 15% von 3.624 Euro = 543,60 Euro
Gesamter Beitrag zur bAV pro Jahr: 3.624 Euro + 543,60 Euro = 4.167,60 Euro
Krankenversicherung: 7,3%
Pflegeversicherung: 1,525%
Rentenversicherung: 9,3%
Arbeitslosenversicherung: 1,2%
Kategorie | Vor bAV | Nach bAV (mit bAV-Beitrag) | Einsparung AG |
Bruttogehalt jährlich | 40.800,00 € | 36.632,40 € (40.800 – 4.167,60) | – |
Krankenversicherung (7,3%) | 2.978,40 € | 2.674,17 € | 304,23 € |
Pflegeversicherung (1,525%) | 622,20 € | 559,15 € | 63,05 € |
Rentenversicherung (9,3%) | 3.794,40 € | 3.406,21 € | 388,19 € |
Arbeitslosenversicherung (1,2%) | 489,60 € | 439,59 € | 50,01 € |
Gesamteinsparung AG jährlich | – | – | 805,48 € |
- Gesamteinsparung für den Arbeitgeber jährlich: 805,48 Euro aufgrund der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge.
- Jährlicher Zuschuss des Arbeitgebers: 543,60 Euro
- Nettoeinsparung für den Arbeitgeber pro Jahr: 261,88 Euro (805,48 Euro – 543,60 Euro)
Fazit
Richtig umgesetzt, sorgt die betriebliche Altersvorsorge für eine stärkere Mitarbeiterbindung, weniger Fluktuation und eine bessere Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Der Verwaltungsaufwand hält sich mit der richtigen Planung in Grenzen – die Vorteile überwiegen. Kurz gesagt: Wer die Entgeltumwandlung clever nutzt, gewinnt auf beiden Seiten.
Entdecke jetzt die Vorteile der betrieblichen
Altersvorsorge (bAV) für dein Unternehmen
Maximiere deine Steuervorteile und sichere dir deinen Mitarbeitern eine komfortable Rente für die Zukunft!
Jetzt Kontakt aufnehmenWarum Du deinen Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anbieten musst FAQ – die meistgestellten Fragen

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.