Stell dir vor, du hast endlich dein Traumauto gefunden. Wochenlang hast du den Gebrauchtwagenmarkt durchforstet, unzählige Angebote verglichen – und jetzt ist es soweit: Ein topgepflegter Wagen, genau das Modell, das du suchst, und zu einem unschlagbaren Preis! Doch dann kommt der Haken: Das Auto steht 350 Kilometer entfernt.
Dein eigener Wagen hat keine Anhängerkupplung, ein Freund mit passendem Trailer hat leider keine Zeit – also bleibt nur eine Lösung: Du musst das Auto selbst überführen. Doch ohne gültige Zulassung darfst du es nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Was nun?
Hier kommt das Kurzzeitkennzeichen ins Spiel – eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, dein Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum legal zu bewegen. Es wird oft für Probefahrten, Überführungen oder Fahrten zur Zulassungsstelle genutzt. Doch welche rechtlichen Vorgaben gelten? Welche Versicherung brauchst du? Und worauf solltest du achten, um keine bösen Überraschungen zu erleben?
Dein eigener Wagen hat keine Anhängerkupplung, ein Freund mit passendem Trailer hat leider keine Zeit – also bleibt nur eine Lösung: Du musst das Auto selbst überführen. Doch ohne gültige Zulassung darfst du es nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Was nun?
Hier kommt das Kurzzeitkennzeichen ins Spiel – eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, dein Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum legal zu bewegen. Es wird oft für Probefahrten, Überführungen oder Fahrten zur Zulassungsstelle genutzt. Doch welche rechtlichen Vorgaben gelten? Welche Versicherung brauchst du? Und worauf solltest du achten, um keine bösen Überraschungen zu erleben?

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist kein reguläres Nummernschild, sondern eine temporäre Lösung für den Fahrzeugtransport.
- Geltungsdauer: Das Kennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und wird mit dem exakten Ablaufdatum auf dem Nummernschild gekennzeichnet.
- Eingeschränkte Nutzung: Das Fahrzeug darf ausschließlich für Probefahrten, Überführungen oder Fahrten zur Prüfstelle verwendet werden.
Welche Versicherung benötigst du für ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Versicherung spielt eine zentrale Rolle bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen. Hier gibt es Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschutz.
- Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die du anderen zufügst.
- Kaskoversicherung: Während eine Voll- oder Teilkasko für reguläre Fahrzeuge üblich ist, bieten nicht alle Versicherer diesen Schutz für Kurzzeitkennzeichen an.
- Gültigkeitsbereich: Kurzzeitkennzeichen gelten in Deutschland, aber nicht immer im Ausland. Wer eine Überführung ins Ausland plant, sollte sich vorher informieren.
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Jetzt Beratungstermin vereinbaren!Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?
- Versicherungsbestätigung einholen: Bei einer Versicherung die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen anfordern.
- Antrag bei der Zulassungsstelle stellen: Benötigt werden ein gültiger Personalausweis und Fahrzeugdokumente (z. B. Fahrzeugschein oder -brief).
- Zuteilung des Kennzeichens: Die Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen und kennzeichnet das Ablaufdatum sichtbar auf dem Schild.
- Kennzeichen am Fahrzeug anbringen: Das Kennzeichen muss ordnungsgemäß befestigt werden, bevor das Auto bewegt werden darf.
- Fristen beachten: Nach Ablauf der fünf Tage verliert das Kennzeichen automatisch seine Gültigkeit und darf nicht weiter genutzt werden.
Fazit
Ein Kurzzeitkennzeichen ist die einfachste Möglichkeit, ein Fahrzeug kurzfristig legal zu bewegen – sei es für eine Überführung, eine Probefahrt oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Damit alles reibungslos funktioniert, ist eine gültige eVB-Nummer und der passende Versicherungsschutz unerlässlich. Während die Haftpflichtversicherung Pflicht ist, kann eine optionale Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz bieten – gerade wenn es um wertvolle Fahrzeuge geht.
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Kurzzeitkennzeichen & Versicherung – häufig gestellte Fragen
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne gültige HU nutzen?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, darf es mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten Prüfstelle gefahren werden. Falls die Prüfung erfolgreich bestanden wird, kann das Fahrzeug weiterhin genutzt werden. Bei einem negativen Prüfergebnis sind keine weiteren Fahrten erlaubt.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nicht alle Länder erkennen Kurzzeitkennzeichen an. Während die Nutzung innerhalb Deutschlands kein Problem darstellt, gibt es in anderen Ländern unterschiedliche Regelungen. Länder wie Österreich oder die Schweiz akzeptieren sie häufig, während Frankreich oder Italien sie oft ablehnen. Vor einer Überführungsfahrt ins Ausland solltest du unbedingt die jeweiligen nationalen Vorschriften prüfen.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für eine reguläre Zulassung nutzen?
Nein, das ist nicht möglich. Ein Kurzzeitkennzeichen dient ausschließlich für Probefahrten, Überführungen oder Fahrten zur Hauptuntersuchung. Wer das Fahrzeug dauerhaft nutzen möchte, muss es regulär bei der Zulassungsstelle anmelden.
Kann ein Kurzzeitkennzeichen verlängert werden?
Nein, sobald das Kurzzeitkennzeichen nach fünf Tagen abläuft, ist es ungültig. Falls das Fahrzeug weiterhin bewegt werden muss, kann ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Allerdings kann die Zulassungsstelle die erneute Vergabe verweigern, wenn kein nachvollziehbarer Grund für die Nutzung vorliegt.
Wer kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Grundsätzlich können Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland oder in Deutschland ansässige Unternehmen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Falls das Fahrzeug an einem anderen Standort steht, kann eine Genehmigung der dortigen Zulassungsstelle erforderlich sein.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug verkaufen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Käufer und Verkäufer können das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten nutzen. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt jedoch keine reguläre Zulassung. Nach dem Kauf muss der Käufer das Fahrzeug auf sich anmelden.
Welche Alternativen gibt es zum Kurzzeitkennzeichen?
Je nach Bedarf gibt es verschiedene Alternativen:
- Händlerkennzeichen (rote Nummernschilder): Für gewerbliche Fahrzeughändler oder Werkstätten, die regelmäßig Fahrzeuge überführen.
- Exportkennzeichen: Falls das Fahrzeug ins Ausland überführt und dort zugelassen werden soll.
- Zollkennzeichen: Wenn das Fahrzeug vor der endgültigen Zulassung ins Ausland transportiert wird.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen fahre?
Ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen darf nicht mehr genutzt werden. Wer dennoch mit einem ungültigen Kennzeichen fährt, begeht einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann Bußgelder, Punkte in Flensburg oder in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.