Welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge haben angestellte Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst?

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Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst vertrauen auf die Absicherung durch ihr Versorgungswerk. Doch oft reicht diese allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Gründe wie steigende Lebenshaltungskosten, unerwartete Gesundheitsausgaben oder der Wunsch nach mehr finanzieller Freiheit machen eine zusätzliche private Vorsorge unerlässlich. In diesem Beitrag zeigen wir dir, warum eine private Altersvorsorge gerade für Medizinerinnen und Mediziner im öffentlichen Dienst sinnvoll ist und welche Möglichkeiten es gibt, um für die Zukunft vorzusorgen.
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Warum Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst eine private Altersvorsorge brauchen

Als Ärztin oder Arzt im öffentlichen Dienst bist du in der Regel Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Das bedeutet, dass deine Altersvorsorgebeiträge nicht in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, sondern ins Versorgungswerk der Ärztekammer. Auf den ersten Blick klingt das attraktiv, denn die Leistungen der Versorgungswerke liegen häufig über denen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber hier liegt der Haken: Die Rentenansprüche aus dem Versorgungswerk allein reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Längere Ausbildungszeiten, später Berufseinstieg, Elternzeiten oder Teilzeitarbeit reduzieren die Höhe der Altersrente erheblich. Hinzu kommen steigende Lebenshaltungskosten im Alter – etwa für Pflege, Gesundheit oder Wohnen – die das verfügbare Einkommen schnell aufzehren können.

Beispiel aus der Praxis:

Dr. Müller ist 67 Jahre alt und war über 30 Jahre als angestellter Oberarzt im öffentlichen Dienst tätig. Er hat sein Studium mit 30 abgeschlossen und begann mit 35, in das Versorgungswerk einzuzahlen.

  • Seine erwartete Altersrente aus dem Versorgungswerk: ca. 3.000 Euro brutto
  • Abzüge für Steuern und Krankenversicherung: Etwa 20–25 %, also ca. 600–750 Euro
  • Verbleibende Netto-Rente: ca. 2.250–2.400 Euro

Auf den ersten Blick scheint das auskömmlich, aber nun kommen die laufenden Kosten ins Spiel:

  • 1.200 Euro für Miete und Nebenkosten (realistisch für eine kleinere Wohnung in einer Stadt oder eine größere auf dem Land)
  • 450 Euro für Lebensmittel und Alltagskosten
  • 250 Euro für private Versicherungen, Auto oder ÖPNV
  • 300 Euro für Freizeit, Familie, Reisen


Verbleibender Puffer für ungeplante Ausgaben: 50–500 Euro. Jetzt wird es kritisch: Wenn unerwartete Kosten für Gesundheit, Pflege oder Modernisierung der Wohnung anfallen, kann es schnell eng werden.
Gut zu wissen: Das Beispiel von Dr. Müller ist kein Einzelfall. Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich auf das Versorgungswerk, nur um später festzustellen, dass es nicht reicht.

Welche Möglichkeiten gibt es für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst?

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1. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für angestellte Ärzte im öffentlichen Dienst eine sinnvolle Ergänzung zur Rente aus dem Versorgungswerk. Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt, wodurch du von steuerlichen Vorteilen profitierst. Zudem sind Arbeitgeber mittlerweile verpflichtet, einen Zuschuss zur bAV zu leisten – das macht sie noch attraktiver.

2. Private Rentenversicherung (fondsgebunden oder klassisch)

Eine private Rentenversicherung ist ein vielseitiger Baustein der Altersvorsorge. Besonders fondsgebundene Modelle bieten höhere Renditechancen, da die Beiträge in Fonds oder Aktien angelegt werden. Klassische Modelle setzen hingegen auf garantierte Leistungen und Sicherheit.

Praxisbeispiel: Dr. Meier, eine angestellte Fachärztin, entschied sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung. Sie zahlt monatlich 300 Euro ein, von denen ein Teil in Aktienfonds fließt. Nach 25 Jahren hat sie ein Kapital von rund 120.000 Euro aufgebaut. Dieses Kapital wird ihr im Ruhestand als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt – eine wertvolle Ergänzung zu ihrer Altersrente aus dem Versorgungswerk.
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3. Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente bietet Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Dienst eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge, da sie steuerlich gefördert wird. Während der Berufstätigkeit lassen sich die Beiträge in großem Umfang von der Steuer absetzen, was die Belastung spürbar reduziert. Ein weiterer Pluspunkt: Das angesparte Kapital ist vor Pfändung geschützt und bleibt somit auch in schwierigen finanziellen Situationen sicher. Im Ruhestand wird die Rente dann zwar versteuert, aber da das Einkommen in dieser Lebensphase meist niedriger ist, fällt die Steuerlast oft geringer aus.

Praxisbeispiel: Dr. Schulze, ein angestellter Oberarzt, nutzt die Rürup-Rente, um seine Steuerlast während der Berufstätigkeit zu senken. Er zahlt jährlich 6.000 Euro in eine fondsgebundene Rürup-Rente ein. Dank der steuerlichen Absetzbarkeit spart er jedes Jahr einen erheblichen Betrag an Einkommensteuer. Im Ruhestand erhält er eine zusätzliche monatliche Rente, die seine Versorgungslücke schließt und ihm finanzielle Sicherheit gibt.
Gut zu wissen: Viele Altersvorsorgemodelle bieten steuerliche Vorteile. Beiträge zur bAV oder Rürup-Rente können beispielsweise direkt aus dem Bruttogehalt oder mit steuerlichen Ersparnissen gezahlt werden, was deine Steuerlast reduziert. Mit einer cleveren Kombination kannst du deine Altersvorsorge steueroptimiert gestalten.

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4. Immobilien als Altersvorsorge

Immobilien sind eine bewährte Methode, um zusätzliches Einkommen im Ruhestand zu generieren. Ob durch Vermietung oder Eigennutzung – Immobilien bieten Stabilität und langfristige Wertsteigerung. Allerdings erfordern sie ein hohes Startkapital und regelmäßige Investitionen für Instandhaltung.

Praxisbeispiel: Dr. Schmidt investierte frühzeitig in eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Die monatlichen Mieteinnahmen von 1.200 Euro ergänzen seine Altersrente und decken einen Großteil seiner Fixkosten im Ruhestand. Gleichzeitig hat die Immobilie über die Jahre an Wert gewonnen, was ihm zusätzliche Sicherheit gibt.

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Warum die Kombination verschiedener Möglichkeiten sinnvoll ist

Die ideale Altersvorsorge für Ärzte im öffentlichen Dienst basiert auf einer Kombination verschiedener Bausteine. Eine betriebliche Altersvorsorge kann eine gute Basis schaffen, während private Rentenversicherungen, ETFs oder die Rürup-Rente für zusätzliche Flexibilität und höhere Renditechancen sorgen. Immobilien und andere Vermögenswerte können als Ergänzung langfristige Stabilität bieten.

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Fazit

Viele Modelle der Altersvorsorge bringen steuerliche Vorteile mit sich. Bei der bAV fließen die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt, und auch die Rürup-Rente ermöglicht eine hohe steuerliche Absetzbarkeit. Dadurch kannst du heute Steuern sparen und gleichzeitig für später vorsorgen. Welche Kombination für dich am besten passt, hängt von deiner individuellen Situation ab.Lass uns gemeinsam herausfinden, wie du deine Altersvorsorge optimal steuerlich nutzt. Vereinbare jetzt eine persönliche Beratung!

Darum brauchen im öffentlichen Dienst angestellte Ärzte eine private Altersvorsorge – die meistgestellten Fragen

Elternzeit kann die Rentenansprüche im Versorgungswerk senken, da in dieser Zeit weniger oder keine Beiträge gezahlt werden. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten angerechnet werden, ist das in den meisten Versorgungswerken nicht der Fall oder nur in sehr begrenztem Umfang. Es kann daher sinnvoll sein, in dieser Zeit privat vorzusorgen, z. B. durch eine private Rentenversicherung oder ETF-Sparpläne, um die entstehende Versorgungslücke auszugleichen.
Wenn du ins Ausland ziehst, kannst du in den meisten Fällen deine private Altersvorsorge weiterführen. Allerdings gibt es Unterschiede je nach Produkt:

  • Private Rentenversicherungen: Können oft weltweit ausgezahlt werden, aber die steuerliche Behandlung hängt vom Wohnsitzland ab.
  • Rürup-Rente: Wird auch bei einem Wohnsitz im Ausland weiter ausgezahlt, allerdings gibt es Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge.
  • ETF-Sparpläne: Können flexibel weitergeführt werden, aber steuerliche und rechtliche Unterschiede je nach Land sollten beachtet werden.
Die Rürup-Rente ist besonders für Gutverdiener attraktiv, da sie hohe steuerliche Vorteile bietet. Bei einem niedrigen Einkommen ist der Steuervorteil geringer, weshalb andere Vorsorgemodelle wie eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ETF-Sparpläne oft sinnvoller sind.

Nein, sowohl die bAV als auch die Rürup-Rente sind auf eine Auszahlung im Rentenalter ausgelegt.

  • bAV: Das Kapital ist bis zum Renteneintritt gebunden, es sei denn, es gibt besondere Regelungen für eine Übertragung bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Rürup-Rente: Sie kann nicht vorzeitig ausgezahlt werden und ist nicht vererbbar oder übertragbar.
  • Wer mehr Flexibilität möchte, sollte private Rentenversicherungen oder ETFs als Ergänzung nutzen, da dort eine frühzeitige Verfügbarkeit möglich ist.

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