Besteuerung Rentenversicherung – Komplettübersicht

Besteuerung Rentenversicherung
Ein Vielzahl fondsgebundener Rentenversicherungen werden oft als steuerlich vorteilhafte Altersvorsorgeprodukte beworben. Doch  wie funktioniert die Besteuerung genau? Gibt es vielleicht sogar Möglichkeiten, Steuern zu sparen oder Produkte, die komplett steuerfrei sind? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Besteuerung von fondsgebundenen Rentenversicherungen.
Unter dem Begriff fondsgebundene Rentenversicherung fallen mehrere Arten privater Rentenversicherungen, bei denen das Kapital in Investmentfonds investiert wird. Hier sind die wichtigsten Typen:

Besteuerung Fondsgebundene Rentenversicherung - 3. Schicht

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung („Flexrente“) hast du 2 Möglichkeiten, wie du dein Geld ausgezahlt bekommst: als lebenslange Rente oder als Kapitalauszahlung. Schauen wir uns beide Varianten genauer an.

Fondsgebundene Rentenversicherung (3. Schicht): So wird die lebenslange Rente besteuert

Wenn du dich für die lebenslange Rente entscheidest, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil ist der Prozentsatz, der von deinem Alter abhängt, wenn du deine Rente zum ersten Mal beziehst. Er bleibt dann immer gleich.  
Alter bei Rentenbezug Zu versteuernder Anteil %
62 21
63 20
64 19
65 bis 66 18
67 17
68 16
69 bis 70 15
Gut zu wissen: Je später du deine Rente beginnst, desto weniger musst du versteuern. Bedenke jedoch: Die Höhe der Steuer richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz. Dieser ist in der Regel als Rentner in der Regel niedriger als während deiner Berufstätigkeit, da du weniger Einkünfte hast
Der Ertragsanteil wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Als Rentner wirst du vermutlich einen geringeren Steuersatz haben, als als berufstätige Person. Man kann ungefähr von einem Durchschnittssteuersatz von 20-35% ausgehen, auch wenn für Ruheständler dieselben progressiven Steuertabellen gelten wie für alle anderen auch. Es kommt also auf deine gesamten Einkünfte an. Der Grenzsteuersatz beginnt bei 14% und endet mit 45%. Seit dem Jahr 2021 zahlen Rentner zumindest keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Beispiel:

  • Du beziehst 1.000€ Rente mit 65 Jahren.
  • Dein Ertragsanteil liegt bei 18%.
  • Bei einem Steuersatz von 25% zahlst du 45€ Steuern (1.000€ x 18% x 25%).
Das ergibt eine Nettorente von 955€.

Wie wird die Einmalauszahlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung besteuert?

Die andere Option, die du hast, um Geld aus deiner fondsgebundenen Rentenversicherung zu beziehen, ist die Kapitalauszahlung. Diese kannst du so häufig durchführen, wie Kapital in deinem Vertrag vorhanden ist. Bei einigen Versicherern können hier Kosten für Auszahlungen entstehen. Hast du das 62. Lebensjahr erreicht und läuft dein Vertrag mindestens 12 Jahre, so kannst du das Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel) nutzen. Ansonsten fällt die Kapitalertragssteuer auf Erträge an.

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Beispielhafte Besteuerung einer Kapitalsauszahlung

Für dieses Beispiel müssen wir einige Annahmen treffen. Es sind nur die Erträge zu versteuern, deine Einzahlungen sind steuerfrei. Je nachdem, wann du angefangen hast, für deinen Ruhestand vorzusorgen, ist das Verhältnis von Einzahlungen und Erträgen unterschiedlich.
Verhältnis Erträge Einzahlungen Rentenversicherung
Hat man 40 Jahre lang den Zinseszinseffekt mit 6% genutzt, so besteht das Endkapital etwa zu 75% aus Erträgen und 25% aus eigenen Einzahlungen.Wer hingegen nur 20 Jahre lang den Zinseszinseffekt genutzt hat, kommt nur auf etwa 45% Erträge. Bei gleicher Rendite und Sparrate.

Fall 1:

400.000€ Vertragsguthaben bestehend aus 100.000€ Einzahlungen und 300.000€ Erträgen. Die 100.000€ sind steuerfrei, da Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen. Die 300.000€ Erträge sind also jetzt relevant. Es werden zunächst durch das Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte (50%) betrachtet.

300.000€/2 = 150.000€.

Da die Erträge aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung stammen, haben wir zusätzlich noch 15% Teilfreistellung – es werden also nur noch 85% der 150.000€ besteuert.

150.000€ * 0,85 = 127.500€

Die diese 127.500€ werden mit deinem persönlichen Steuersatz als Rentner besteuert. Bei 127.500€ zusätzlichem (zu versteuerndem) Einkommen kann davon ausgegangen werden, dass du ca. 35% Steuern zahlen musst. Das wären dann 44.625€ Steuern und dir würden insgesamt 355.375€ netto ausgezahlt werden. Wie die Steuer gesenkt werden kann, erklären wir weiter unten.

Besteuerung Rentenversicherung

Fall 2:

100.000€ Vertragsguthaben bestehend aus 55.000€ Einzahlungen und 45.000€ Erträgen. Die 55.000€ sind steuerfrei, da Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen. Die 45.000€ Erträge sind also jetzt relevant. Es werden zunächst durch das Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte (50%) betrachtet.

45.000€/2 =22.500€.

Da die Erträge aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung stammen, haben wir zusätzlich noch 15% Teilfreistellung – es werden also nur noch 85% der 22.500€ besteuert.

22.500€ * 0,85 = 19.125€

Die diese 19.125€ werden mit deinem persönlichen Steuersatz als Rentner besteuert. Bei 19.125€ zusätzlichem (zu versteuerndem) Einkommen können wir jetzt, in Abhängigkeit von deinem restlichen Einkommen, davon ausgehen, dass du ca. 25% Steuern zahlen musst. Das wären dann 4.781,25€ und dir würden insgesamt 95.218,75€ netto ausgezahlt werden.

Gut zu wissen: Wir empfehlen unseren Mandanten grundsätzlich, anstatt eine einmalige Auszahlung vorzunehmen, auf Teilauszahlungen zu setzen. Dies reduziert die Steuerlast signifikant, da sie über mehrere Jahre verteilt wird. In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder uns können Sie die für Sie optimale Auszahlungsstrategie entwickeln und so das Beste aus Ihrem Vorsorgevermögen herausholen.

Wie lange kannst du Teilauszahlungen vornehmen?

Für die schrittweise Kapitalauszahlung aus einer Rentenversicherung hast du in der Regel so lange Zeit, wie die Aufschubdauer deiner Versicherung ist. Das ist die Zeit, die im Vertrag als „Ende Aufschubdauer“ steht. Häufig steht hier auch daneben „Rentenbeginn mit 84 Jahren“.

Da darf man sich nicht erschrecken, im Optimalfall wird die schrittweise Kapitalauszahlung der Verrentung vorgezogen, eine lebenslange Verrentung, wie wir sie weiter oben beschrieben haben, können wir also vernachlässigen. Kurzum, die meisten Versicherungen erlauben eine Aufschubdauer zwischen dem 75. oder 84. Lebensjahr. Du hast also von 62 bis zum Ende der Aufschubdauer Zeit, dein Kapital aus dem Vertrag umzuschichten.
Hinweis: Kurz vor Vertragsende wird dein Kapital automatisch von risikoreichen in sicherere Fonds umgeschichtet, um das Risiko von Marktschwankungen zu minimieren. Diese Umschichtung erfolgt kosten- und steuerfrei.

Fazit

Am flexibelsten bist du, wenn du die schrittweise Kapitalauszahlung nutzt. Das Halbeinkünfteverfahren und die Teilfreistellung von 15% senken die Steuerlast enorm. Eine Rente ist mathematisch fast immer im Nachteil, hat aber den Vorteil, dass hier wesentlich weniger Organisationsaufwand und Planung dahinter steckt. Wer weiß, wie der einzelne im Alter noch in der Lage ist, so etwas durchzuführen.

Mehr Erträge durch höhere Ablaufleistungen

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Die Erträge, die besteuert werden, müssen aber auch erstmal erwirtschaftet werden. Du zahlst natürlich keine Steuern, wenn deine Kosten alle Erträge auffressen. Damit das nicht passiert, haben wir uns auf die Erstellung von finanzmathematischen Gutachten spezialisiert, die dir die Kosten und Steuern aus deinem speziellen Vertrag auswerten und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse aufstellen.

Besteuerung fondsgebundene Rentenversicherung - die meistgestellten Fragen

Eine ETF-Rentenversicherung und ein ETF-Sparplan sind beide Anlagestrategien, die auf ETFs (Exchange Traded Funds) basieren. Sie unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie sie besteuert werden und wie sie verwaltet werden.
Wenn ETF-Anteile verkauft werden, fallen in Deutschland Abgeltungssteuern an. Diese betragen 25% plus Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Erträge, Zinsen und realisierten Kursgewinne.
Die Vorabpauschale ist eine Art von Steuer, die auf ETFs während der Haltedauer anfällt. Die dadurch beglichenen Steuern werden dann bei einem Verkauf gegengerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung stattfindet.
Bei einer ETF-Rentenversicherung kann man zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalauszahlung wählen, und für diese beiden Varianten gelten unterschiedliche Besteuerungen. Bei einer Kapitalauszahlung wird unter bestimmten Voraussetzungen das Kapital mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.
Beim Halbeinkünfteverfahren wird die Hälfte der Erträge bzw. Kursgewinne zur Besteuerung herangezogen. Dies gilt, wenn der Vertrag der ETF-Rentenversicherung bereits 12 Jahre läuft und der Anleger mindestens 62 Jahre alt ist.
Die lebenslange Rente aus einer ETF-Rentenversicherung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter des Rentenbezugs ab.
Das Ablaufmanagement bezieht sich auf die Investitionsphase vor dem Rentenalter. Es beinhaltet Entscheidungen über das Umschichten von ETFs und die Anpassung des Portfolios an das sich ändernde Risikoprofil des Anlegers.
Bei einer ETF-Rentenversicherung kann der Anleger selbst entscheiden, ob die Versicherung zu bestimmten Zeitpunkten ein Ablaufmanagement vornimmt, oder ob er die Versicherung in jedem Einzelfall für eine Umschichtung beauftragt. Das Ablaufmanagement sorgt dafür, dass das Portfolio vor der Rentenbezugsphase nicht mehr so starken Schwankungen unterliegt.
Eine ETF-Rentenversicherung bietet Vorteile wie Steuerstundungseffekt, Planbarkeit und das Fehlen von Steuern beim Umschichten oder Ablaufmanagement.
Es gibt keine eindeutige Antwort auf diese Frage, da es auf die individuellen Umstände und Präferenzen des Anlegers ankommt. Einige Anleger entscheiden sich dafür, beide Wege der Geldanlage zu nutzen, um die Vorteile beider Welten zu nutzen. Diversifikation gilt nicht nur bei Fonds, sondern auch bei der Produktwahl zur Altersvorsorge.

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