Besteuerung Rentenversicherung – Komplettübersicht

ETF-Sparplan oder ETF-Versicherung
Besteuerung Rentenversicherung Kompletter Guide

Private Rentenversicherungen werden sehr häufig mit diversen Steuervorteilen beworben. Das klingt für den gemeinen Deutschen immer sehr gut – Steuern sparen mag schließlich jeder. Doch was steckt dahinter und wie werden Rentenversicherungen überhaupt besteuert? Und gibt es Rentenversicherungen, die komplett steuerbefreit sind?

Besteuerung Fondsgebundene Rentenversicherung - 3. Schicht

Wir beginnen mit der 3. Schicht, weil dies erfahrungsgemäß die häufigste Form der privaten Rentenversicherung ist. Häufig auch „Flexrente“ genannt. Hier haben wir die fondsgebundene Rentenversicherung in ihrer Funktionsweise erklärt.

Die Fondsgebundene Rentenversicherung hat zwei verschiedene Auszahlungsmodi, die lebenslange Rente und die Kapitalauszahlung, wir schauen uns beide an.

Besteuerung von Renten aus der Fondsgebundenen Rentenversicherungen

Entscheidest du dich für die lebenslange Rente aus einer Fondsgebundenen Rentenversicherung, so wird diese wie folgt besteuert.

Zunächst wird nur der Ertragsanteil besteuert. Das ist ein prozentualer Anteil, abhängig von deinem erstmaligen Bezug deiner Rente. Der Ertragsanteil sinkt nicht, wenn du älter wirst, sondern wird einmalig mit dem „anzapfen“ deiner Rente bestimmt. Das Alter, zu dem du die erste Auszahlung erhältst/beantragst, gibt dann den %-Anteil für immer vor. Fängst du also mit 65 Jahren an deine Rente zu beziehen, so werden für den Rest der Rentenbezugsdauer 18% der Bruttorente mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Alter bei Rentenbezug Zu versteuernder Anteil %
62 21
63 20
64 19
65 bis 66 18
67 17
68 16
69 bis 70 15

Der Ertragsanteil ist nach dem 70. Lebensjahr noch geringer, bis er mit 97 Jahren nur noch 1% beträgt, aber dann hat man wahrscheinlich nicht mehr so viele Jahre zu leben, als dass es sich lohnt so lange mit dem Bezug zu warten. Wir stellen hier also das realistischste Fenster dar.

Mit welchem Steuersatz werden Renten aus der 3. Schicht besteuert?

Der Ertragsanteil wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Als Rentner wirst du vermutlich einen geringeren Steuersatz haben, als als berufstätige Person. Man kann ungefähr von einem Durchschnittssteuersatz von 20-35% ausgehen, auch wenn für Ruheständler dieselben progressiven Steuertabellen gelten wie für alle anderen auch. Es kommt also auf deine gesamten Einkünfte an. Der Grenzsteuersatz beginnt bei 14% und endet mit 45%.

Seit dem Jahr 2021 zahlen Rentner zumindest keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Beispielhafte Besteuerung Rente aus fondsgebundener Rentenversicherung

Angenommen du beziehst 1.000€ Bruttorente aus deiner privaten Rentenversicherung und hast einen persönlichen Durchschnittssteuersatz von 25% ergibt sich, je nach Bezugsjahr folgende Nettorente:

Alter bei Rentenbezug Steuern in € Nettorente in €
62 52,50€ 947,50€
63 50,00€ 950,00€
64 47,50€ 952,50€
65 bis 66 45,00€ 955,00€
67 42,50€ 957,50€
68 40,00€ 960,00€
69 bis 70 37,50€ 962,50€

Wie man dieser Tabelle mit den geschätzten Zahlen entnehmen kann (der Durchschnittssteuersatz von 25% entspricht etwa 60.000€ Jahreseinkommen) lohnt es sich nicht wirklich, das Alter des Rentenbezugs nach hinten zu verschieben. Entscheidet man sich also für die lebenslange Rente als Auszahlung aus der fondsgebundenen Rentenversicherung, so kann man eine Auszahlung im Prinzip so früh wie möglich beantragen.

Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus der Fondsgebundenen Rentenversicherungen

Die andere Option, die du hast, um Geld aus deiner fondsgebundenen Rentenversicherung zu beziehen, ist die Kapitalauszahlung. Diese kannst du so häufig durchführen, wie Kapital in deinem Vertrag vorhanden ist. Bei einigen Versicherern können hier Kosten für Auszahlungen entstehen. 

Hast du das 62. Lebensjahr erreicht und läuft dein Vertrag mindestens 12 Jahre, so kannst du das Halbeinkünfteverfahren nutzen. Ansonsten fällt die Kapitalertragssteuer auf Erträge an. Dies wird auch 12/62-Regel genannt.

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Das Halbeinkünfteverfahren besagt, dass du nur die Hälfte der Erträge der Versicherung mit deinem persönlichen Steuersatz besteuern musst.

Zusätzlich haben fondsgebundene Rentenversicherung auch noch eine Teilfreistellung von 15%.

Unterm Strich werden also 42,5% deiner Erträge (anstelle von 100% der Erträge mit KapErtSt.) mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Beispielhafte Besteuerung einer Kapitalsauszahlung

Für dieses Beispiel müssen wir einige Annahmen treffen. Es sind nur die Erträge zu versteuern, deine Einzahlungen sind steuerfrei. Je nachdem, wann du angefangen hast, für deinen Ruhestand vorzusorgen, ist das Verhältnis von Einzahlungen und Erträgen unterschiedlich.

Verhältnis Erträge Einzahlungen Rentenversicherung

Hat man 40 Jahre lang den Zinseszinseffekt mit 6% genutzt, so besteht das Endkapital etwa zu 75% aus Erträgen und 25% aus eigenen Einzahlungen.

Wer hingegen nur 20 Jahre lang den Zinseszinseffekt genutzt hat, kommt nur auf etwa 45% Erträge. Bei gleicher Rendite und Sparrate.

Fall 1:

400.000€ Vertragsguthaben bestehend aus 100.000€ Einzahlungen und 300.000€ Erträgen. Die 100.000€ sind steuerfrei, da Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen.

Die 300.000€ Erträge sind also jetzt relevant. Es werden zunächst durch das Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte (50%) betrachtet.

300.000€/2 = 150.000€. Da die Erträge aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung stammen, haben wir zusätzlich noch 15% Teilfreistellung – es werden also nur noch 85% der 150.000€ besteuert.

150.000€ * 0,85 = 127.500€

Die diese 127.500€ werden mit deinem persönlichen Steuersatz als Rentner besteuert. Bei 127.500€ zusätzlichem (zu versteuerndem) Einkommen kann davon ausgegangen werden, dass du ca. 35% Steuern zahlen musst. Das wären dann 44.625€ Steuern und dir würden insgesamt 355.375€ netto ausgezahlt werden. Wie die Steuer gesenkt werden kann, erklären wir weiter unten.

Besteuerung Rentenversicherung

Fall 2:

100.000€ Vertragsguthaben bestehend aus 55.000€ Einzahlungen und 45.000€ Erträgen. Die 55.000€ sind steuerfrei, da Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen.

Die 45.000€ Erträge sind also jetzt relevant. Es werden zunächst durch das Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte (50%) betrachtet.

45.000€/2 =22.500€. Da die Erträge aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung stammen, haben wir zusätzlich noch 15% Teilfreistellung – es werden also nur noch 85% der 22.500€ besteuert.

22.500€ * 0,85 = 19.125€

Die diese 19.125€ werden mit deinem persönlichen Steuersatz als Rentner besteuert. Bei 19.125€ zusätzlichem (zu versteuerndem) Einkommen können wir jetzt, in Abhängigkeit von deinem restlichen Einkommen, davon ausgehen, dass du ca. 25% Steuern zahlen musst. Das wären dann 4.781,25€ und dir würden insgesamt 95.218,75€ netto ausgezahlt werden.

Umschichtung und Ablaufmanagement

Zum Ende der Laufzeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird das vorhandene Kapital von volatilen Fonds in weniger volatile Fonds umgeschichtet, damit zur Auszahlung weniger Schwankungen und Risiko bestehen. Das geschieht ohne Gebühren und Steuern.

Steuerlast weiter senken

Dir wird sicherlich aufgefallen sein, dass der Steuersatz abhängig von der Höhe deiner Auszahlung ist. Nicht nur von der Auszahlung, denn der Steuersatz bemisst sich progressiv am gesamten Einkommen, aber so eine Auszahlung von 400.000€ passiert den meisten nur einmal im Leben, wenn überhaupt, und wird dann auf dein übriges Einkommen addiert. Jetzt ist es aber nicht gerade förderlich alles auf einen Schlag auszahlen zu lassen, da dein persönlicher Steuersatz dann auch höher ausfällt.

Die Lösung dafür ist recht simpel: Teilauszahlungen. Du bist nicht gezwungen, den Vertrag auf einmal auszahlen zu lassen. Im Idealfall setzt man sich mit dem Steuerberater, einem Excelrechner oder uns hin und überlegt, in welchen Schritten man eine Auszahlung durchführt. Durch die schrittweise Auszahlungen senkst du die Steuerlast enorm.

Aufschubdauer einer Rentenversicherung - Wie lange kannst du Teilauszahlungen vornehmen?

Für die schrittweise Kapitalauszahlung aus einer Rentenversicherung hast du in der Regel so lange Zeit, wie die Aufschubdauer deiner Versicherung ist. Das ist die Zeit, die im Vertrag als „Ende Aufschubdauer“ steht. Häufig steht hier auch daneben „Rentenbeginn mit 84 Jahren“. Da darf man sich nicht erschrecken, im Optimalfall wird die schrittweise Kapitalauszahlung der Verrentung vorgezogen, eine lebenslange Verrentung, wie wir sie weiter oben beschrieben haben, können wir also vernachlässigen.

Kurzum, die meisten Versicherungen erlauben eine Aufschubdauer zwischen dem 75. oder 84. Lebensjahr. Du hast also von 62 bis zum Ende der Aufschubdauer Zeit, dein Kapital aus dem Vertrag umzuschichten.

Fazit

Am flexibelsten bist du, wenn du die schrittweise Kapitalauszahlung nutzt. Das Halbeinkünfteverfahren und die Teilfreistellung von 15% senken die Steuerlast enorm.

Eine Rente ist mathematisch fast immer im Nachteil, hat aber den Vorteil, dass hier wesentlich weniger Organisationsaufwand und Planung dahinter steckt. Wer weiß, wie der einzelne im Alter noch in der Lage ist, so etwas durchzuführen. 

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Die Erträge, die besteuert werden, müssen aber auch erstmal erwirtschaftet werden. Du zahlst natürlich keine Steuern, wenn deine Kosten alle Erträge auffressen. Damit das nicht passiert, haben wir uns auf die Erstellung von finanzmathematischen Gutachten spezialisiert, die dir die Kosten und Steuern aus deinem speziellen Vertrag auswerten und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse aufstellen.

FAQ

Eine ETF-Rentenversicherung und ein ETF-Sparplan sind beide Anlagestrategien, die auf ETFs (Exchange Traded Funds) basieren. Sie unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie sie besteuert werden und wie sie verwaltet werden.

Wenn ETF-Anteile verkauft werden, fallen in Deutschland Abgeltungssteuern an. Diese betragen 25% plus Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Erträge, Zinsen und realisierten Kursgewinne.

Die Vorabpauschale ist eine Art von Steuer, die auf ETFs während der Haltedauer anfällt. Die dadurch beglichenen Steuern werden dann bei einem Verkauf gegengerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung stattfindet.

Bei einer ETF-Rentenversicherung kann man zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalauszahlung wählen, und für diese beiden Varianten gelten unterschiedliche Besteuerungen. Bei einer Kapitalauszahlung wird unter bestimmten Voraussetzungen das Kapital mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.

Beim Halbeinkünfteverfahren wird die Hälfte der Erträge bzw. Kursgewinne zur Besteuerung herangezogen. Dies gilt, wenn der Vertrag der ETF-Rentenversicherung bereits 12 Jahre läuft und der Anleger mindestens 62 Jahre alt ist.

Die lebenslange Rente aus einer ETF-Rentenversicherung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter des Rentenbezugs ab.

Das Ablaufmanagement bezieht sich auf die Investitionsphase vor dem Rentenalter. Es beinhaltet Entscheidungen über das Umschichten von ETFs und die Anpassung des Portfolios an das sich ändernde Risikoprofil des Anlegers.

Bei einer ETF-Rentenversicherung kann der Anleger selbst entscheiden, ob die Versicherung zu bestimmten Zeitpunkten ein Ablaufmanagement vornimmt, oder ob er die Versicherung in jedem Einzelfall für eine Umschichtung beauftragt. Das Ablaufmanagement sorgt dafür, dass das Portfolio vor der Rentenbezugsphase nicht mehr so starken Schwankungen unterliegt.

Eine ETF-Rentenversicherung bietet Vorteile wie Steuerstundungseffekt, Planbarkeit und das Fehlen von Steuern beim Umschichten oder Ablaufmanagement.

Es gibt keine eindeutige Antwort auf diese Frage, da es auf die individuellen Umstände und Präferenzen des Anlegers ankommt. Einige Anleger entscheiden sich dafür, beide Wege der Geldanlage zu nutzen, um die Vorteile beider Welten zu nutzen. Diversifikation gilt nicht nur bei Fonds, sondern auch bei der Produktwahl zur Altersvorsorge.

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