Lohnt sich als Geschäftsführer der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge?

Lohnt sich bav für Geschäftsführer
Du trägst jeden Tag die Verantwortung, dein Unternehmen zu führen und deine Mitarbeiter:innen zu unterstützen. Da bleibt oft wenig Zeit, sich um die eigene finanzielle Zukunft zu kümmern. Doch genau das könnte später zum Problem werden: Selbst mit einem überdurchschnittlichen Gehalt als Geschäftsführer wird deine gesetzliche Rente voraussichtlich nicht ausreichen, um im Ruhestand entspannt leben zu können. Deshalb ist es umso wichtiger, rechtzeitig an eine solide Altersvorsorge zu denken. Der Schlüssel liegt in einer durchdachten Strategie – mit gezielter Streuung, steuerlichen Vorteilen und möglichen Zuschüssen. Eine Lösung, die all diese Vorteile perfekt vereint, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
kann ich als Geschäftsführer eine bav abschließen

Ist es möglich als Geschäftsführer eine bAV abzuschließen?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, als Geschäftsführer kannst du die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen – allerdings hängt die konkrete Umsetzung von deinem rechtlichen Status ab.

Als Fremdgeschäftsführer ohne Unternehmensanteile wirst du wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt und unterliegst dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Das bedeutet, dass du einen Teil deines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung oder ein anderes bAV-Modell einzahlen kannst. Zusätzlich ist dein Arbeitgeber seit 2019 (bzw. 2022 für bestehende Verträge) verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss in deine bAV einzuzahlen.
Gut zu wissen: Höhere Zuschüsse oder eine vollständige Finanzierung der bAV durch den Arbeitgeber sind möglich, müssen jedoch individuell vereinbart werden.
Sobald du aber ein sogenannter Gesellschafter-Geschäftsführer bist, wird die Umsetzung der bAV etwas komplexer. Wenn du weniger als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile hältst, bleibst du sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie für angestellte Geschäftsführer: Du kannst ganz klassisch deine betriebliche Altersvorsorge über eine  Entgeltumwandlung besparen und von möglichen Arbeitgeberzuschüssen profitieren.

Anders ist die Situation, wenn du mehr als 50 Prozent der Anteile hältst. Hier bist du nicht mehr sozialversicherungspflichtig und kannst keine bAV über eine Direktversicherung abschließen. Trotzdem ist eine betriebliche Altersvorsorge möglich, wie z. B. über eine Pensionszusage deiner Firma oder eine Unterstützungskasse.
Wichtig: Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 Prozent der Anteile gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nicht. Dein Unternehmen ist daher nicht verpflichtet, Zuschüsse zu leisten.

Warum die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für dich als Geschäftsführer Sinn macht

Die bAV ist mehr als nur eine Möglichkeit, für später vorzusorgen – sie bringt dir als Geschäftsführer zahlreiche Vorteile, die weit über den klassischen Vermögensaufbau hinausgehen. Zum einen kannst du Steuern sparen: Die Beiträge werden direkt aus deinem Bruttogehalt, ohne vorher versteuert zu werden. So steht dir mehr Kapital für deinen Vermögensaufbau zur Verfügung, während dein Unternehmen von einer geringeren Steuerlast profitiert. Ein weiterer Vorteil: Unabhängig für welchen Durchführungsweg du dich entscheidest. Die Beiträge, die dein Unternehmen für deine betriebliche Altersvorsorge leistet, werden aus Firmenmitteln finanziert und können steuerlich abgesetzt werden.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist für dich als Geschäftsführer eine clevere Möglichkeit, steuerbegünstigt für den Ruhestand vorzusorgen. Sie vereint finanzielle Sicherheit, steuerliche Vorteile und Flexibilität – genau das, was du für eine stabile und erfolgreiche Zukunft brauchst. Du möchtest von den Vorteilen der bAV profitieren und suchst nach der besten Lösung für dich und dein Unternehmen? Sichere dir jetzt die Vorteile der bAV und lass uns gemeinsam eine Lösung entwickeln, die dich und dein Unternehmen perfekt absichert. Vereinbare jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer – die meistgestellten Fragen

Ja, das ist möglich, besonders bei flexiblen Modellen wie der Unterstützungskasse oder der Pensionszusage. Kläre die Anpassung aber immer mit deinem Finanzberater, um steuerliche und rechtliche Vorgaben zu beachten.
Beim Verkauf deines Unternehmens hängt die Zukunft deiner bAV vom gewählten Modell ab:
  • Bei einer Direktversicherung oder Unterstützungskasse bleibt der Vertrag auf deinen Namen bestehen und kann weitergeführt werden.
  • Bei einer Pensionszusage sind die Rückstellungen Teil der Unternehmensbilanz und müssen im Rahmen des Verkaufs geregelt werden. Eine frühzeitige Planung ist hier essenziell, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.
Wenn du das Unternehmen verlässt, bleiben die Ansprüche aus der bAV bestehen. Bei einer Direktversicherung oder Unterstützungskasse kannst du die Verträge in der Regel privat weiterführen. Bei einer Pensionszusage wird geprüft, wie die bestehenden Rückstellungen gehandhabt werden. Eine Beratung ist wichtig, um die beste Lösung für die Weiterführung deiner Altersvorsorge zu finden.
Die Sicherheit deiner bAV hängt vom gewählten Modell ab:
  • Direktversicherungen und Unterstützungskassen sind in der Regel insolvenzsicher, da die Beiträge an externe Versicherungsgesellschaften geleistet werden.
  • Bei einer Pensionszusage sollte dein Unternehmen über ausreichende Rückdeckungsversicherungen verfügen, um die Zusagen auch im Fall finanzieller Schwierigkeiten abzusichern.
Ja, die bAV lässt sich hervorragend mit anderen Vorsorgemodellen kombinieren. Während die bAV steuerliche Vorteile bietet, können private Altersvorsorgeprodukte wie z. B. eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Basisrente für zusätzliche Diversifikation sorgen.
Der beste Zeitpunkt, um mit der bAV zu starten, ist jetzt. Je früher du beginnst, desto mehr kannst du von den steuerlichen Vorteilen und der Kapitalbildung profitieren. Ein späterer Einstieg ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch oft höhere Beiträge, um Versorgungslücken zu schließen.

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Inhaltsverzeichnis
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