
Welche Leistungen erbringt ein Versorgungswerk?
- Der genaue Umfang dieser Leistungen variiert, da jedes Versorgungswerk seine Leistungen individuell festlegen kann. Wer sich über die konkreten Leistungen eines Versorgungswerks informieren möchte, sollte dessen Satzung lesen.
- In der Regel sind die Versorgungswerke den Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer zugeordnet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, einige Bundesländer teilen sich ein Versorgungswerk.
Welche Berufsgruppen genau können Mitglied in einem Architekt Versorgungswerk werden?
- Architekt*innen
- Innenarchitekt*innen
- Stadtplaner*innen
- Landschaftsplaner*innen
Wie finanziert das Versorgungswerk für Architekten seine Leistungen?

Wann und wie endet die Mitgliedschaft im Versorgungswerk für Architekten?
Wie viele Versorgungswerke für Architekten gibt es in Deutschland?
Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg Adresse: Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart Telefon: +49 711 2387-300 Web: https://www.vwda.de/ |
Versorgungswerk der Architektenkammer Bayern Adresse: Denninger Str. 37, 81925 München Telefon: +49 89 9235-6 Web: https://www.barchv.de/ |
Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin Adresse: Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin Telefon: 030 81 60 02 – 0 Web: www.architektenversorgung-berlin.de |
Versorgungswerk der Architektenkammer Brandenburg Adresse: Kurfürstenstraße 52, 14467 Potsdam Telefon: 03 31/27 59 1-0 Web: https://www.ak-brandenburg.de/ |
Versorgungswerk der Architektenkammer Bremen Adresse: Geeren 41-43, 28195 Bremen Telefon: +49 421 162689-1 Web: https://www.akhb.de |
Versorgungswerk der Architektenkammer Hamburg Adresse: Grindelhof 40, 20146 Hamburg Telefon: 040 441841-0 Web: https://www.akhh.de |
Versorgungswerk der Architektenkammer Hessen Adresse: Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 – 17 38-0 Web: https://www.akh.de/ |
Versorgungswerk der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Adresse: Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin Telefon: 0385 59079-0 Web: https://www.architektenkammer-mv.de |
Versorgungswerk der Architektenkammer Niedersachsen Adresse: Friedrichswall 5, 30159 Hannover Telefon: +49-511-28096-0 Web: https://www.aknds.de/ |
Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Adresse: Inselstraße 27, 40479 Düsseldorf Telefon: 0211.49 23 8-0 Web: https://www.vw-aknrw.de |
Versorgungswerk der Architektenkammer Rheinland-Pfalz Adresse: Hindenburgplatz 6, 55001 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 / 99 60-0 Web: https://www.diearchitekten.org/ |
Versorgungswerk der Architektenkammer Saarland Adresse: Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken Telefon: +49 (0) 681 / 95 441-0 Web: https://aksaarland.de |
Versorgungswerk Sachsen Adresse: Gustav-Adolf-Straße 2, 01219 Dresden Telefon: 0351 / 3 18 24 – 0 Web: www.vwaks.de |
Versorgungswerk der Architektenkammer Schleswig-Holstein Adresse: Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel Telefon: 0431-570 65-0 Web: https://www.aik-sh.de/ |
Wann kann ich mich als Architekt von der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk befreien lassen?
- Du verbeamtet bist.
- Du bereits Mitglied einer anderen Architekten- oder Ingenieurversorgungseinrichtung in Deutschland bist.
- Du Pflichtmitglied einer Versorgungseinrichtung im Ausland bist (außer bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen im Inland).
- Du bei Beginn der Mitgliedschaft die Altersgrenze für die vorgezogene Altersrente erreicht hast (z. B. 62 Jahre ab dem 01.01.2012).
- Für eine rückwirkende Befreiung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzung gestellt werden. Ansonsten gilt die Befreiung ab dem Tag des Antragseingangs.
- Eine Befreiung gilt so lange, wie die zugrunde liegende Voraussetzung besteht. Fällt die Voraussetzung weg, lebt die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wieder auf.
Was passiert mit meinen Anwartschaften, wenn ich meine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk beende?

Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft im Versorgungswerk für Architekten
- ✔ Für den Zugang zum Versorgungswerk müssen Architekten keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und keine Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Das bedeutet, dass alle Architekten unabhängig von ihrem Gesundheitszustand Zugang zu wichtigen Versicherungsleistungen haben.
- ✔ Angestellte Architekten, die eine berufstypische Tätigkeit ausüben, können sich von den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Oft sind die Leistungen der Versorgungswerke besser als die der gesetzlichen Rentenversicherung.
- ✔ Die Versorgungswerke bieten einheitliche Beiträge unabhängig vom individuellen Risiko, was die Planungssicherheit erhöht.
- ✔ Versorgungswerke bieten oft flexible Regelungen zum Rentenbeginn und keine Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente.
- ✘ Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen, unabhängig von ihrer individuellen Einkommenssituation. Das kann besonders für junge oder freiberuflich tätige Architekten eine finanzielle Belastung sein.
- ✘ Die Renten und Anwartschaften in Versorgungswerken steigen aktuell oft langsamer als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: Die Inflation könnte deine spätere Rente zunehmend aufzehren.
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Warum die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architekten für die Altersvorsorge allein nicht ausreicht – FAQ: die meistgestellten Fragen

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(Gründer und Inhaber von Level V.)
Experte für betriebliche Altersvorsorge & Geschäftsführerberatung
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